Mit dem Erlass erhalten Investoren, Projektträger und Genehmigungsbehörden Vorgaben zum Artenschutz. Grundlage für den Leitfaden sind Praxiserfahrungen, Rahmenvorgaben der Umweltministerkonferenz, aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse sowie Diskussionen mit Beteiligten.
Sachsens Umwelt- und Energieminister Wolfram Günther: »Damit machen wir einen grünen Haken an ein weiteres Vorhaben der Energiewende in Sachsen. Wir stellen eine Handreichung für alle bereit, die mit der Errichtung von Windenergieanlagen zu tun haben. Und wir tragen mit dem Leitfaden zur Lösung eines Zielkonflikts bei. Denn wir brauchen beides: mehr Artenschutz und konsequenten Klimaschutz durch mehr Nutzung von Windenergie. Das schließt sich nicht aus, sondern ist an konkreten Standorten mit konkreten Maßnahmen umsetzbar. Zudem lösen wir den Zielkonflikt nicht auf Kosten des Artenschutzes, sondern verbessern Verfahren und beschleunigen sie damit. Unser Erlass dient dem Schutz von Vogelarten wie dem Rotmilan und unterstützt zugleich den Ausbau der Windenergie. Die Genehmigungen von Anlagen im Freistaat können nun transparenter, rechtssicherer und schneller erfolgen.«
Der Leitfaden stellt konkrete Anforderungen an die Erfassung und Bewertung von Risiken für kollisionsgefährdete Vogelarten. Davon ausgehend wird in einer gestuften Vorgehensweise eingeschätzt, ob Risiken für Vögel deutlich erhöht sind.
In die Erarbeitung der Vorgaben waren sowohl Windenergie- als auch Naturschutzverbände eingebunden. Zudem wird damit der sächsische Koalitionsvertrag umgesetzt, in dem Anwendungshinweise für den Artenschutz bei der Genehmigung von Windenergieanlagen vereinbart wurden. Ein weiterer Leitfaden zum Fledermausschutz an Windenergieanlagen wird derzeit vorbereitet.
Der Leitfaden ist darüber hinaus Bestandteil eines umfassenden Maßnahmenpaketes zum Vogelschutz, das unter anderem auch den Start einer landesweiten Brutvogelkartierung und eines Greifvogelmonitorings umfasst.
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Situation in unserer Region mit dem ehemaligen Vorranggebiet Windkraft Rödernsche Heide (Kommentar)
Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag angekündigt, dass sie " neues Tempo in die Energiewende (bringen will), indem wir Hürden für den Ausbau der Erneuerbaren Energien aus dem Weg räumen." Weiter heißt es: "Für unsere gemeinsame Mission, die Planung von Infrastrukturprojekten, insbesondere den Ausbau der Erneuerbaren Energien drastisch zu beschleunigen, wollen wir das Verhältnis von Klimaschutz und Artenschutz klären." Der erste Satz verrät, wie diese "Klärung" aussehen soll. Die obige Pressemitteilung ist ein erster Beitrag zu diesem "Klärungsprozess". In dem bereitgestellten Leitfaden werden in Tabelle A1 neunundzwanzig (29) Arten aufgeführt, die durch Windräder gefährdet sind. Allein in unserer Region (hier. Messtischblatt 4748) wurden in den letzten zehn Jahren 56 Arten nachgewiesen, die auf der "roten Liste" stehen. Anscheinend ist fast die Hälfte der Vögel auf dieser Liste durch Windkraft nicht gefährdet. Erläutert wird dies nicht näher. Detailiert wird jedoch erläutert, wie die 29 Arten vor den Windkraftanlagen geschützt werden sollen. Das heißt: einen Ausschluss gibt es nicht merh. Insgesamt ist unsere Region mit 203 in den letzten zehn Jahren nachgewiesenen Vogelarten das artenreichste Revier im Landkreis Meißen und eines der artenreichsten überhaupt in Sachsen. Ob man es wagt, unter diesen Vorzeichen das Fass "Vorranggebiet Windkraft Rödernsche Heide" wieder aufzumachen, wird sich zeigen. Sicher ist gar nichts.