Meinung: Gratismutige Sachbeschädigung

"Geringfügige" Sachbeschädigung ist ein Tatbestand, der nervig ist, vor allem, weil niemand "Bock" hat, dagegen vorzugehen. Es gibt schließlich Wichtigeres. Deshalb braucht es auch nicht viel Mut, sich in dieser "Kunstform" auszutoben. ein Meinungsbeitrag unseres Autors Klaus Kroemke.

Herzlichen Glückwunsch den Straftätern für diese kreative Glanzleistung! 
Ja, Entschuldigung, Straftäter sind sie trotzdem, auch wenn sie nicht verfolgt werden. Seit vielen Jahren beweisen Mitbürger ihre Unreife dadurch, dass sie unserem schönen Röderstädtchen wenigstens etwas vom Flair großstädtischer Assiviertel beibringen wollen, indem sie ähnlich wie Hunde ihr Revier markieren, indem sie Aufkleber und Initialen ihres Lieblingsvereins, hinter dem 80 bis 90% der Radeburger stehen, an Hinweisschildern, Verkehrsschildern, Lichtmasten, Rohrleitungen, Wänden oder Verteilerkästen anbringen. 
Ja im abgebildeten Fall freut sich doch der Zusteller oder Besucher, dass er längst weiß, dass hier der Promnitzweg entlang führt und Fremde haben hier eh nichts zu suchen. Und wen interessiert schon der Zilleradweg? Man muss doch zugeben: dieses Spitzenprodukt der Stadtgestaltung hat wenigstens dekorative Klasse – ganz anders als die Nazi- und Antifa-Schmierereien auf der Schulstraße. (A)soziale Ränder leben sich eben in unterschiedlichen Ausdrucksformen aus.
Das Strafgesetzbuch § 303 sagt, dass eine Sachbeschädigung vorliegt, wenn jemand „rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört“. Man könnte also in dem Irrglauben sein, die Sache sei durch das Beschmieren oder Bekleben nicht beeinträchtigt. Aber auch Veränderungen, die eine Sache unbrauchbar machen oder deren äußeres Erscheinungsbild erheblich und unerlaubt verändern (Verunstaltung), fallen darunter, das ist seit einem Urteil des Oberlandesgerichtes Köln aus dem Jahr 1991 nicht mehr strittig, dies gilt insbesondere dann, wenn die Schmierereien oder Aufkleber schwer oder nicht ohne Schaden oder nur mit erheblichem Aufwand zu entfernen sind, bzw. ein erheblicher Reinigungs- oder Wiederherstellungsaufwand entsteht.
Die Straftäter bzw. deren Eltern tragen im Fall einer Verurteilung die Kosten. Denkbar ist auch ein Urteil dergestalt, dass die Täter zur Beseitigung sämtlicher in der Stadt angebrachten „Etikettierungen“ verpflichtet werden. Sie werden dann merken, dass das Beseitigen eines einzigen Aufklebers länger dauert, als das „Einwickeln“ eines dieser Masten. 
Warum rede ich von „gratismutiger Sachbeschädigung“? Gratismut ist ein Mut, den man nicht braucht, weil man nichts zu befürchten hat. Dafür gibt es mindestens 5 Gründe. Der erste ist trotz dieser Ausmaße die Geringfügigkeit der Tat(en). Der Ermittlungserfolg bei schweren Straftaten ist 2023 auf unter 60% gesunken. Da hat man für „so Pillepalle“ wenig Zeit. 
Der zweite Grund sind Beweisschwierigkeiten. Immerhin hat das Aufkreuzen von Ermittlern an der Zilleschule, wo erhebliche Mengen an Fingerabdrücken auf Trägerpapieren gefunden wurden, schon dazu geführt, dass die Trägerpapiere jetzt auch gleich am Tatort (mitsamt den gut haftenden Fingerabdrücken) hinterlassen werden. 
Da sind wir beim dritten Grund: Spurensicherung wäre hier leicht möglich, aber teuer. Vielleicht irgendwann nicht zu teuer, wenn man die Arbeitsstunden für die Beseitigung gegenrechnet. 
Der vierte Grund ist die Toleranz: immerhin ist es ja unser Verein, der sich „präsentiert“ und die Straftäter sind „gut intergriert“ in unserer Schule, in unserem Sportverein und im K-Block.
Der fünfte Grund ist das Fehlen von Anzeigen. Aus Insiderkreisen heißt es: Eigentlich sind die Täter bekannt, aber Zeugen verweigern die Aussage, weil sie zum Beispiel als „Teilzeiterziehungsberechtigte“ mit den „haftenden“ Eltern (lustiges Wort in dem Zusammenhang) keinen Ärger wollen. Diese sind teilweise „prominente Mitbürger“, hoch angesehen und manche auch schnell mit Anwaltsdrohungen zur Stelle, wenn jemand direkt auf sein Handeln angesprochen wird. Also weiter nach dem Motto: „Kleben und Kleben lassen!“

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