Der Schwellenwert der Bettenbelegung auf den Normalstationen von 1.300 Betten nach § 2 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 SächsCoronaSchVO wurde am MIttwoch mit 1.520 Betten den dritten Tag aufeinanderfolgenden Tag erreicht bzw. überschritten. Damit gelten ab Freitag, 19. November 2021, im gesamten Freistaat die Maßnahmen der Überlastungsstufe.
Die Intensivstationen in Sachsen sind aktuell zu 28% mit Corona-Patienten belegt. Es fehlt weniger an Betten als vielmehr an Personal. - Foto: Symbolbild - Link zur Datenquelle DIWI - ins Bild klicken!
In sämtlichen Angeboten und Einrichtungen, die ab einer 7-Tage-Inzidenz von über 35 zur Einführung einer 3G-Zugangsregelung verpflichtet sind, ist mit dem 19. November 2021 der Zugang allein Geimpften oder Genesenen (2G) möglich: Dies gilt u.a. für die folgenden Bereiche:
- den Zugang zur Innengastronomie,
- die Teilnahme an Veranstaltungen und Festen in Innenräumen,
- die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (Ausnahme: medizinisch notwendige Behandlungen)
- die Prostitution,
- den Sport im Innenbereich,
- den Zugang zu Hallenbädern und Saunen aller Art,
- den Zugang zu Kultur- und Freizeiteinrichtungen im Innenbereich,
- den Zugang zu Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen im Innenbereich,
- die Teilnahme an touristischen Bahn- und Busfahrten, auch im Gelegenheits- und Linienverkehr und
- den Zugang zu Diskotheken, Clubs und Bars im Innenbereich.
Das bereits während der geltenden Vorwarnstufe bestehende Zutrittsverbot für ungeimpfte und nicht genesene Personen zu Großveranstaltungen bleibt auch während der Geltung der Überlastungsstufe bestehen.
Ausnahmen von der 2G-Pflicht gelten weiterhin für Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres und Personen, für die seitens STIKO keine Impfempfehlung vorliegt.
Die mit der Vorwarnstufe in Kraft getretenen Kontaktbeschränkungen erfahren eine Änderung: Private Treffen im öffentlichen und privaten Raum sind nur noch zwischen einem Hausstand und einer weiteren ungeimpften Person zulässig. Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres werden hier ebenso wie Geimpfte und Genesene nicht mitgezählt.
In der Überlastungsstufe ist zudem das 2G-Optionsmodell nicht mehr möglich.
Versammlungen sind ausschließlich ortsfest zulässig und auf eine Teilnehmerzahl von maximal 10 Personen begrenzt.
Gesundheitsministerin Petra Köpping: »Unsere drei Krankenhauskoordinatoren am Klinikum Chemnitz und den Uniklinika Dresden und Leipzig überwachen rund um die Uhr die Kapazitäten der Krankenhäuser ihrer jeweiligen Region und die Prognosen für die künftigen Belegungen. Das System ist eingespielt und funktioniert. So können wir Engpässe frühzeitig erkennen und schnell reagieren. Zeichnet sich ein Engpass ab, wird zunächst im betreffenden Krankenhaus die Kapazität soweit möglich aufgestockt, planbare Operationen werden verschoben. Bei Bedarf werden Patientinnen und Patienten zunächst innerhalb der jeweiligen regionalen Cluster verlegt, dann innerhalb Sachsens. Als weitere Maßnahme steht die Verteilung von Covid-19-Patienten an Krankenhäuser in andere Bundesländer nach dem so genannten Kleeblatt-Prinzip zur Verfügung.«
Landrat Ralf Hänsel erwägt Katastrophenvoralarm
Elblandkliniken suchen personelle Unterstützung
„Wir überlegen aufgrund der sehr hohen Corona-Infektionszahlen und der mehr als angespannten Lage in den Elblandkliniken Katastrophenvoralarm für den Landkreis Meißen auszulösen.“ Das ist die Botschaft von Landrat Ralf Hänsel nach der Videokonferenz des Krisenstabes am Donnerstag. „Wir erhoffen uns mit diesem Schritt, für die dramatische Lage zu sensibilisieren und dringend benötigtes Pflegepersonal für die Kliniken zu akquirieren“, so der Landrat weiter. Mit dem Katastrophenvoralarm würden die notwendigen Vorbereitungen im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes anlaufen.
(Der sog. Sieben-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt Stand Freitag lt. RKI 1063,4 , lt. SMS ist Stand 15. November die "Inzidenz" in Radeburg über 2000, in weiteren 12 Kommunen z.T. weit über 1000, darunter Thiendorf, Ebersbach und Moritzburg - d. Red.)
Stand Freitag befinden sich 4.961 positiv getestete Personen in behördlich angeordneter Quarantäne. 38 Kontaktpersonen von positiven Fällen wurden ebenfalls abgesondert.
Amtsärztin Simone Bertuleit ergänzte die Zahlen mit folgenden Worten: „Wir erkennen derzeit eine Verdopplung der Infektionszahlen aller zehn Tage, ein Rückgang ist gegenwärtig nicht abzusehen." Sie verweist darauf, dass die höchsten Anstiege der positiven Fälle in den Altersgruppen der 5- bis 14-Jährigen und der 35- bis 59-Jährigen zu verzeichnen. "Ausbrüche sind besonders in Alten- und Pflegeheimen sowie Schulen zu sehen,“befindet die Amtsärztin. Zu beachten ist dabei, dass in Schulen und Altenheimen besonders häufig getestet wird.
Unabhängig vom Status der Quarantäne sind Stand Freitag 118 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. Davon werden 34 auf der Intensivstation behandelt. Von den 118 hospitalisierten Personen sind 23 geimpft und 95 ungeimpft. Bei den ITS-erfassten Personen sind vier geimpft und 30 ungeimpft.
Rainer Zugehör, Vorstand der Elblandkliniken, informierte im Krisenstab zur Situation in den Elblandkliniken: „Die Lage ist dramatisch und spitzt sich noch schneller zu als ohnehin befürchtet. Uns fehlt Pflegepersonal. Zwar unterstützen uns an jedem der drei Standorte jeweils acht Soldaten der Bundeswehr, aber das ist nicht ausreichend.“
Daher suchen die Elblandkliniken mit einem Appell an die Bevölkerung nach Unterstützung. Personen, die idealerweise über medizinische Vorkenntnisse verfügen und/oder bereits Erfahrungen bei der Arbeit in Kliniken haben sowie für einen Zeitraum von mehr als ein paar Tagen zur Verfügung stehen könnten, werden gebeten, sich bei den Elblandkliniken zu melden. Für eine Kontaktaufnahme stehen die Sekretariate der Verwaltungsdirektion an den drei Standorten bereit:
- Standort Meißen: Telefon - 03521 7431201
- Standort Radebeul: Telefon - 0351 8333200
- Standort Riesa: Telefon - 03525 753013
„Jeder von uns sollte in diesen Tagen seine Aktivitäten genau hinterfragen: muss der Einkaufsbummel jetzt sein, ist dieses oder jenes Treffen jetzt notwendig. Es geht nicht nur um den Schutz der eigenen Gesundheit, sondern auch um die gesamtgesellschaftliche Verantwortung“, appelliert Landrat Ralf Hänsel. „Ich werde noch einmal an meine Amtskollegen der anderen stark betroffenen Landkreise sowie an die Regierung des Freistaates herantreten, um eine gemeinschaftliche und schnelle Lösung für diese prekäre Lage zu erreichen.“
Neue Allgemeinverfügung zur Absonderung tritt in Kraft
Mehr Pflichten für positiv Getestete, "Pendelquarantäne" für "positives" Pflegepersonal
Mit dem heutigen Tag tritt die 21. Allgemeinverfügung zur Absonderung in Kraft. Sie ist auf der Website des Landkreises Meißen unter Bekanntmachungen nachzulesen und gilt bis einschließlich 22. Januar 2022.
Mit der neuen Regelung wird stärker herausgestellt, dass mittels PCR-Test positiv getestete Personen ihre Hausstandsangehörigen und weitere enge Kontaktpersonen über ihr positives Testergebnis selbstständig informieren müssen. Dabei haben die positiv getesteten Personen ihre Hausstandsangehörigen darauf hinzuweisen, dass diese verpflichtet sind, sich abzusondern.
Zudem haben die positiv getesteten Personen die nicht im Hausstand lebenden Kontaktpersonen über die Infektion und die Empfehlung zur Testung am vierten oder fünften Tag nach dem Kontakt zu informieren. Eine „Freitestung“ zur vorzeitigen Beendigung der Absonderung für enge Kontaktpersonen ist frühestens am siebten Tag der Absonderung möglich. Dies gilt unabhängig von der Testart (PCR-Test oder Schnelltest) und auch für Schülerinnen und Schüler.
Vollständig geimpfte und asymptomatische Personen können ihre Absonderung frühestens mit einem am fünften Tag vorgenommenen PCR-Test oder einem am siebten Tag vorgenommenen Antigenschnelltest beenden. Für den PCR-Test besteht aktuell kein Anspruch über die Test-Verordnung.
Die „Pendelquarantäne“ für positiv getestete Beschäftigte (unabhängig vom Impf-/Genesenenstatus) zur medizinischen bzw. pflegerischen Versorgung von COVID-19-erkrankten Personen wurde aufgenommen. (Bei der Pendelquarantäne dürfen Beschäftigte nur zwischen ihrem Arbeitsplatz und ihrem Zuhause unterwegs sein und dabei auch keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen - d.Red.) Die Einrichtung ist zur Benachrichtigung gegenüber dem Gesundheitsamt verpflichtet. Die Genehmigung seitens des Amtes ist nicht notwendig.