Afrikanische Schweinepest bei Radeburg

Der Freistaat Sachsen hat das Kerngebiet zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest erneut erweitert. Grund war ein weiterer ASP-Ausbruch nahe der Autobahn 13.

Die bisherigen Schutzzonen der Afrikanischen Schweinepest. Grafik: Geoviewer Sachsen, Klick ins Bild führt zur Bildquelle.

Die neuen Schutzzonen der Afrikanischen Schweinepest. Grafik: Geoviewer Sachsen, Klick ins Bild führt zur Bildquelle.

Neue ASP-Funde außerhalb der Restriktionszonen – Sachsen passt Gebiete an

Der Freistaat Sachsen passt aufgrund von Nachweisen mit dem Virus der Afrikanischen Schweinepest infiziertem Schwarzwild die Restriktionszonen an. Festgestellt wurden zwei ASP-Fälle bei Tieren östlich des Kerngebietes Meißen in der Laußnitzer Heide sowie westlich der Bundesautobahn A13 in der Gemeinde Schönfeld sowie zwei weitere Fälle im Kreis Görlitz.

Aufgrund dieser Funde hat die Sachverständigengruppe, die aus Tierärzten, Jägern, Landwirten, Förstern, Epidemiologen, weiteren Wissenschaftlern und Behördenvertretern besteht, getagt, um anhand der örtlichen Gegebenheiten und dem bisherigen Erkenntnisstand bei der Einrichtung der tierseuchenrechtlich erforderlichen Restriktionszonen zu beraten. Die neuen Restriktionszonen wurden per Allgemeinverfügung der zuständigen Landesdirektion Sachsen am 19.01.2022 veröffentlicht und traten am 20.01.2022 in Kraft.

Bei der Ausweisung der Sperrzonen sind neben einer Mindestgröße der Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) von 10 km um die Ausbrüche auch die Ergebnisse der epidemiologischen Ermittlungen, die topographischen Bedingungen, die Wildschweinepopulation, die Tierbewegungen innerhalb der Wildschweinepopulation, aber auch die Strukturen des Handels und der örtlichen Schweinehaltungen zu berücksichtigen, genauso wie u.a. die natürlichen Grenzen, zäunbare Strukturen, Überwachungsmöglichkeiten, das Vorhandensein von Schlachtstätten oder das Vorhandensein von Verarbeitungsbetrieben für Material der Kategorie 1 oder 2.

Das Ausbruchsgebiet des Landkreises Meißen erstreckt sich von der Stadt Meißen bis Bischofswerda nördlich der B 6, von Bischofswerda östlich der S 94 bis Miltiz und von dort der S 100/S 93 folgend über Kamenz bis an die brandenburgische Landesgrenze. Im Westen liegt das Gebiet östlich der B 101 und der Stadt Meißen. Die genaue Darstellung der Gebietskulisse der Restriktionszonen (Sperrzonen I und II) ergibt sich aus den Allgemeinverfügungen. Eine kartografische Darstellung des konkreten Gebietes finden Sie hier. Das Anschlussgebiet - die Pufferzone in Südbrandenburg - siehe Abbildung unten.

Sebastian Vogel, Staatssekretär im Sozialministerium und Leiter des ASP-Krisenstabs erklärt: »Ein solcher Fund außerhalb der bisherigen Restriktionszonen war nicht auszuschließen gewesen. Wir haben schnell reagiert und wollen mit den sofort begonnenen Maßnahmen das Ausbruchsgeschehen innerhalb der festgelegten Zonen begrenzen. Dabei hilft uns die enge und vertrauensvolle Kooperation mit den regionalen Behörden, den Jagdausübungsberechtigten und dem Sachsenforst. Ich appelliere an alle Jäger und Schweine haltenden Betriebe in dieser Region strikt die Maßnahmen der Biosicherheit einzuhalten, damit das Virus nicht auf Hausschweine übertragen wird.«

ASP bei Radeburg ist keine Verschleppung sondern eigenständiges Seuchengeschehen

Modellierung des UFZ Leipzig sieht keine Belege für unerkannte Verbreitung der Tierseuche

Der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest im Landkreis Meißen wurde höchstwahrscheinlich nicht durch eine Verschleppung des Virus über Wildschweine aus Ostsachsen verursacht, sondern muss als eigenes Seuchengeschehen angesehen werden. Zu dieser Erkenntnis kommt eine modellbasierte Untersuchung einer möglichen Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest bis in den Landkreis Meißen.

Forscher des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung (UFZ) in Leipzig haben anhand der Echtzeitdaten des tatsächlichen Ausbruchsgeschehens mit mathematischen Mitteln verschiedene Ansteckungsszenarien modelliert. Füttert man die Computermodelle mit realistischen wildbiologischen Daten, ist die simulierte Seuche im Oktober 2021 stets weiter als 60 Kilometer von der ersten Fundstelle im LK Meißen entfernt. Das ist die Erkenntnis der UFZ-Wissenschaftler um Dr. Hans-Hermann Thulke. Selbst wenn hypothetisch eine viermal schnellere Verbreitung der Infektion simuliert wird als in Sachsen beobachtet, wird dank der im Modell nachgestellten Untersuchungsdichte erlegter Wildschweine die Krankheit zu 100 Prozent entdeckt, bevor der LK Meißen erreicht ist. Das am 8. Oktober 2021 in der Nähe von Radeburg unweit der Autobahn A13 erlegte Tier muss sich also auf einem anderen Weg mit dem ASP-Virus infiziert haben. Dafür kommt die Übertragung mithilfe des Menschen infrage, zum Beispiel durch nicht ordnungsgemäß entsorgte Speiseabfälle.

Sebastian Vogel, Staatssekretär im Sozialministerium und Leiter des ASP-Krisenstabs erklärt: »Dieses Modellierungsergebnis bestätigt uns, wie wichtig es nach wie vor ist, dass die Öffentlichkeit mithilft, diese Tierseuche zu bekämpfen. Nahrungsreste sollten nicht achtlos weggeworfen, sondern in den dafür vorgesehenen Behältern entsorgt werden. Dies gilt vor allem in Waldnähe für Spaziergänger, Wanderer, Reisende und Fernfahrer. Andererseits heißt es aber auch, dass unsere Maßnahmen die Ausbrüche im Wildschweinebestand des Landkreises Meißen als eigenständiges Geschehen behandeln müssen. Damit sind die Errichtung der Zäune bei gleichzeitiger Reduzierung des Schwarzwildbestandes und der Bergung verendeter Tiere im Zusammenspiel die einzig möglichen und die richtigen Maßnahmen. Sie wirken und haben bisher eine Übertragung auf Hausschweinbestände verhindert.«

»Die Computeranalyse der möglichen Ursachen für das Auftreten der ASP im Bereich des Landkreises Meißen durch unser Team war nur möglich, weil die Seuche im Wildbestand genau überwacht wurde. Ich möchte deshalb allen Jagdberechtigten dafür danken, dass sie genaue Daten etwa zu Fundort und Zeit der von ihnen zu Untersuchung an die zuständigen Behörden gegebenen Wildschweinproben erfasst und dokumentiert haben«, sagt Dr. Hans-Hermann Thulke vom UFZ.

Datengrundlage für die Modellierung sind die Analyseergebnisse des ASP-Frühwarnsystems. Sachsen hat dieses bereits im April 2020 in den Landkreisen Bautzen und Görlitz installiert, wonach alle erlegten Wildschweine auf das ASP-Virus zu untersuchen sind. Dieses Frühwarnsystem wurde im September 2021 auf die Landkreise Meißen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge sowie die Landeshauptstadt Dresden ausgedehnt. Inzwischen wurde es auf ganz Sachsen erweitert und mit einer entsprechenden Aufwandsentschädigung honoriert.

Quelle

Bevölkerung kann beim Schutz vor weiterer Ausbreitung unterstützen

Sebastian Vogel, Staatssekretär im Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt und Leiter des sächsischen ASP-Krisenstabes, bittet um die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger: »Ich bitte Sie, die Wildabwehrzäune nicht zu beschädigen oder sonstige Veränderungen an diesen vorzunehmen. Bitte achten Sie darauf, Tore geschlossen zu halten. Sollten Sie aufgestellte Fallen sehen, bitte ich Sie, diese nicht zu beschädigen oder sonstige Veränderungen an diesen vorzunehmen. Und bitte entsorgen Sie Fleisch und Lebensmittelreste in verschließbaren Tonnen. Mit diesen Maßnahmen können alle mithelfen, die Ausbreitung dieser Tierseuche zu verhindern.«

Zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest im Freistaat Sachsen wurden und werden umfassende Maßnahmen ergriffen, insbesondere:

* Errichtung von Wildabwehrzäunungen
* Durchführung von Fallwildsuchen mit Drohnenunterstützung und Kadaversuchhunden
* Einhaltung aller Biosicherheitsmaßnahmen durch die Jägerschaft und auch durch die Landwirte
* verstärkte Bejagung der Wildschweine

Im Rahmen der Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen, die am 29. Oktober 2021 in Kraft getreten ist, ist im Kerngebiet die Ausübung der Jagd auf jegliches Wild (Jagdverbot für alle Tierarten) bis auf Widerruf untersagt. Auch das Betreten des Waldes und der offenen Landschaft im Rahmen von Freizeitaktivitäten, wie Wandern oder Pilze sammeln, ist im Kerngebiet nicht möglich. Ebenfalls untersagt ist die Nutzung der land- und forstwirtschaftlichen Flächen, wobei auf Antrag Ausnahmen zugelassen werden können.

Aufgrund der Feststellung der ASP im Bereich westlich der BAB 13 wurde das Kerngebiet mit Allgemeinverfügung der Landesdirektion vom 17.12.2021 erweitert. Konkret umfasst das Kerngebiet nunmehr Teile der Gemeinden Ebersbach, Lampertswalde, Radeburg, Schönfeld und Thiendorf. Aufgrund der räumlichen Nähe sind auch Teile des Landkreises Bautzen (Gemeinde Laußnitz) betroffen.

Hintergrund

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine Virusinfektion, die ausschließlich Schweine, also Wild- und Hausschweine, betrifft. Sie verläuft fast immer tödlich und ist unheilbar. Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände (Kleidung, Schuhe, Fahrzeuge) und Futter in andere Gebiete durch den Menschen übertragen werden. Für den Menschen und andere Tierarten ist die ASP nicht ansteckend oder gefährlich. In Sachsen wurde am 31.10.2020 das ASP-Virus erstmals nachgewiesen. Zwischenzeitlich gibt es rund 751 amtliche Nachweise im Landkreis Bautzen, im Landkreis Görlitz und im Landkreis Meißen.