Neue ASP-Funde außerhalb der Restriktionszonen – Sachsen passt Gebiete an
Der Freistaat Sachsen passt aufgrund von Nachweisen mit dem Virus der Afrikanischen Schweinepest infiziertem Schwarzwild die Restriktionszonen an. Festgestellt wurden zwei ASP-Fälle bei Tieren östlich des Kerngebietes Meißen in der Laußnitzer Heide sowie westlich der Bundesautobahn A13 in der Gemeinde Schönfeld sowie zwei weitere Fälle im Kreis Görlitz.
Aufgrund dieser Funde hat die Sachverständigengruppe, die aus Tierärzten, Jägern, Landwirten, Förstern, Epidemiologen, weiteren Wissenschaftlern und Behördenvertretern besteht, getagt, um anhand der örtlichen Gegebenheiten und dem bisherigen Erkenntnisstand bei der Einrichtung der tierseuchenrechtlich erforderlichen Restriktionszonen zu beraten. Die neuen Restriktionszonen wurden per Allgemeinverfügung der zuständigen Landesdirektion Sachsen am 19.01.2022 veröffentlicht und traten am 20.01.2022 in Kraft.
Bei der Ausweisung der Sperrzonen sind neben einer Mindestgröße der Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) von 10 km um die Ausbrüche auch die Ergebnisse der epidemiologischen Ermittlungen, die topographischen Bedingungen, die Wildschweinepopulation, die Tierbewegungen innerhalb der Wildschweinepopulation, aber auch die Strukturen des Handels und der örtlichen Schweinehaltungen zu berücksichtigen, genauso wie u.a. die natürlichen Grenzen, zäunbare Strukturen, Überwachungsmöglichkeiten, das Vorhandensein von Schlachtstätten oder das Vorhandensein von Verarbeitungsbetrieben für Material der Kategorie 1 oder 2.
Das Ausbruchsgebiet des Landkreises Meißen erstreckt sich von der Stadt Meißen bis Bischofswerda nördlich der B 6, von Bischofswerda östlich der S 94 bis Miltiz und von dort der S 100/S 93 folgend über Kamenz bis an die brandenburgische Landesgrenze. Im Westen liegt das Gebiet östlich der B 101 und der Stadt Meißen. Die genaue Darstellung der Gebietskulisse der Restriktionszonen (Sperrzonen I und II) ergibt sich aus den Allgemeinverfügungen. Eine kartografische Darstellung des konkreten Gebietes finden Sie hier. Das Anschlussgebiet - die Pufferzone in Südbrandenburg - siehe Abbildung unten.
Sebastian Vogel, Staatssekretär im Sozialministerium und Leiter des ASP-Krisenstabs erklärt: »Ein solcher Fund außerhalb der bisherigen Restriktionszonen war nicht auszuschließen gewesen. Wir haben schnell reagiert und wollen mit den sofort begonnenen Maßnahmen das Ausbruchsgeschehen innerhalb der festgelegten Zonen begrenzen. Dabei hilft uns die enge und vertrauensvolle Kooperation mit den regionalen Behörden, den Jagdausübungsberechtigten und dem Sachsenforst. Ich appelliere an alle Jäger und Schweine haltenden Betriebe in dieser Region strikt die Maßnahmen der Biosicherheit einzuhalten, damit das Virus nicht auf Hausschweine übertragen wird.«