"Die Wirksamkeit der Impfung als Maßnahme zur Bekämpfung des SARS-CoV-2 kann aus Gründen der Komplexität nicht behandelt werden, dies schließt auch die einrichtungsbezogene Impfpflicht (§ 20a IfSG) mit ein", heißt es im Abschlussbericht des Sachverständigenrates zur Evaluierung der Corona-Maßnahmen (siehe dazu unser Beitrag vom 30. März). Die COVID-19-Impfkampagne läuft in Deutschland seit über 844Tagen. Mindestens 76% der Bevölkerung (63,6 Mio) sind "grundimmunisiert" (ungeimpfte genesene Immune nicht mitgerechnet), mindestens 63% (52,1 Mio) sind "geboostert". Impfkomplikationen gelten bei den Corona-Injektionen als "selten bzw. sehr selten". Normalerweise gelten diese Größenordnungen für Nebenwirkungen, nicht für Komplikationen. Selten bedeutet einer bis 10 von 10 000. Sehr selten ist weniger als einer von 10 000 Behandelten. Nehmen wir mal die Mitte. Als 10.000, dann wären 6.360 bzw. 5.210 Fälle zu verzeichnen. Das wäre ungefähr die Einwohnerzahl unserer Kleinstadt.
Im Bulletin des Paul-Ehrlich-Instituts zur Arzneimittelsicherheit (Stand 30.10.22 – ein neueres gibt es nicht!) wurden allerdings 331.900 Verdachtsfälle gemeldet. Es würde hier zu weit gehen, darüber zu diskutieren ob jeder Verdacht sich bestätigt (das PEI bezweifelt die meisten Fälle) – andererseits wird aus vielfältigen Gründen auch nicht jeder Verdachtsfall wirklich zwingend gemeldet. Eine amerikanische Studie geht sogar von 94% Untererfassung aus. Also einigen wir uns der Einfachheit halber, die Zahl entspricht annähernd tatsächlich den Impfkomplikationen. Mit einer Melderate von rund 2 pro 1.000 Impfungen, sind wir aber selbst dann nicht mehr bei „selten“ sondern schon bei „gelegentlich“ (1 bis 10 Fälle pro 1000, siehe jede beliebige Packungsbeilage) – und wohlgemerkt: wir reden hier aber nicht von „Nebenwirkungen“ sondern von ImpfSCHÄDEN! Über 330.000 gemeldete Fälle – das ist dann schon eine Großstadt – voller Fälle mit Dyspnoe und / oder Synkope, Arrhythmie des Herzens, Lungenembolie, Atemstörung, Myokardinfarkt, Myokarditis, Perikarditis, Hörsturz, Apoplex, Thrombose, Fazialisparese, tiefe Venenthrombose, Krampfanfall, Verlust des Bewusstseins, Myelitis und Subarachnoidalblutung…
„Die Datenlage bei Erteilung der Zulassung hinsichtlich sehr seltener Nebenwirkungen, Risiken in der Langzeitanwendung, Arzneimitteltherapiesicherheit, Wechselwirkungen oder speziellen Risiken für bestimmte Patientengruppen (z. B. Schwangere, Kinder oder ältere Patienten) ist … (nach einer Zulassung – d.Red.) noch begrenzt und wird teilweise erst Jahre nach der Zulassung aus der Erfahrung in der breiten Anwendung evident,“ schrieb die Deutsche Apothekerzeitung 2019, also noch vor Corona. Dazu ist festzuhalten, dass für die Corona-Impfstoffe nach zweieinhalb Jahren immer noch nur eine bedingte Zulassung gilt, die jährlich verlängert wird. Das RKI begründet dies ausführlich, aufgrund der vielen Impfungen sollte aber die Frage erlaubt sein, wieso immer noch nicht genügend Daten vorhanden sein sollen, die für eine reguläre Zulassung - oder eben dagegen sprechen.
„Die Meldung von Nebenwirkungsverdachtsfällen ist … essenziell, mit ihr steht und fällt letztlich die Arzneimittelsicherheit in Europa,“ schreibt die Apothekerzeitung weiter. Das kann man nur unterstreichen – und zahlreiche Ärzte tun das vehement. Die Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V. (ÄFI) fordern, die Passivität bei der Erfassung von Impfschäden endlich aufzugeben und eine fachwissenschaftliche Aufarbeitung, evidenzbasierte Impfempfehlungen und eine Neuausrichtung von RKI, STIKO und PEI.
- Das RKI muss aus der politischen Abhängigkeit herausgelöst werden, um seinem wissenschaftlichen Auftrag nachkommen zu können.
- Das RKI muss aus der politischen Abhängigkeit herausgelöst werden, um seinem wissenschaftlichen Auftrag nachkommen zu können.
- Die STIKO sollte ihre Impfempfehlungen im Sinne des aktuellen Forschungsstandes für Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Jungerwachsene komplett zurücknehmen und ihre Empfehlung für unter 60-Jährige nach WHO-Kriterien den Realworld-Daten anpassen.
- Die derzeit praktizierte Spontanerfassung von Impfstoffnebenwirkungen durch das PEI muss um eine aktive Surveillance ergänzt werden.
Diese Forderungen erhoben die Ärzte in einem Positionspapier.
Dies Zahl korrespondiert ziemlich genau mit den knapp über 6.000 Entschädigungsanträgen (alle Zahlen Stand Ende 2022), die bisher gestellt wurden. Allerdings sind bisher nur 253 anerkannt worden, 1808 Anträge wurden abgelehnt. Der Rest ist noch in Bearbeitung. Viele Geschädigte, die sich mit dem Entschädigungsverfahren eingehender befasst haben, werden erkennen, dass sie trotz des Schadens keine Entschädigung erhalten werden und gar nicht erst einen Antrag stellen, da sich keine Bedürftigkeit ergibt (siehe dazu unser Beitrag „Impfung: Der Staat kommt für Impfschäden auf - stimmt das?“ ). Die Zahl der bewilligten Entschädigungsanträge wird also, selbst wenn alle Anträge abgearbeitet wären, keine Aussage darüber zulassen, wie viele Impfschäden es tatsächlich gibt.
Dieser Umgang mit Impfopfern ist eines Landes, das sich als „Sozialstaat“ versteht, unwürdig. Um diese Praxis zu beenden ist dringend geboten, Wirkungen und Nebenwirkungen der Impfungen endlich unabhängig erforschen, zumal bereits neue Impfstoffe auf dem Weg zur Zulassung sind, die die gleichen Wirkungsmechanismen haben und die gleichen Pharmakonzerne erneut versuchen werden, „haftungsbefreit“ damit durchzukommen.