Die „Teilfläche 1“ des Vorhabens befindet sich gegenüber dem Eingang zum Campingplatz und reicht und von der dort beginnenden Kleinnaundorfer Straße bis zum annähernd parallel verlaufenden Feldweg Richtung Waldrose. Die „Teilfläche 2“ befindet sich am, vom Campingplatz aus gesehen, gegenüberliegenden Ufer des Stausees – etwa 10 Meter von der Uferkante bis an den Radweg nach Boden (Großdittmannsdorf) und in der Längsausdehnung etwa zwischen dem „Anglerparkplatz“ und dem Rastplatz an der Fußgängerbrücke nach Boden.
Beide Teilflächen sind durch den für die Raumordnung zuständigen regionalen Planungsverband als „Vorranggebiet Arten- und Biotopschutz“ belegt, die „Teilfläche 2“ liegt außerdem vollständig in einem „Vorranggebiet Waldmehrung“. Dies bedeutet, dass dieses Gebiet dem Ziel dienen soll, den Waldbestand in Sachsen zu vergrößern oder zumindest Verluste, zum Beispiel durch den Bau von Windrädern in Wäldern, wieder auszugleichen.
Die Landesdirektion als obere Bauaufsichtsbehörde schlug als Lösungsweg ein so genanntes „Zielabweichungsverfahren“ vor. Dies ist ein Verfahren, wie der Name bereits sagt, das notwendig wird, wenn von regionalen Planungszielen – hier Arten- und Biotopschutz bzw. Waldmehrung - abgewichen wird, was nur in sehr gut begründeten Fällen möglich ist. Es ist in der Regel damit verbunden, dass andere Flächen oder Maßnahmen nachgewiesen werden müssen, damit die ursprünglichen regionalen Planungsziele nicht gefährdet werden.
Doch seit November vergangenen Jahres ist so ein Verfahren nicht mehr nötig, denn den Investoren kommt zupass, dass das Oberverwaltungsgericht Bautzen aufgrund einer Klage des Betreibers des Kiesabbaugebietes Ottendorf Okrilla die Pläne des Planungsverbandes in Teilen für unwirksam erklärt hat. Dies betrifft auch den Arten- und Biotopschutz sowie die Waldmehrung. Diese Schutzziele haben nun keine Bedeutung mehr.
Bürgermeisterin Michaela Ritter schlug vor, obwohl es keine rechtliche Relevanz hat, dennoch das besagte Verfahren durchzuführen. Vielleicht zielte sie darauf ab, dass man damit Bedenken ausräumen könnte, die von Bürgern im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung geäußert wurden.
Von besonderem Gewicht war aber schließlich die „Entdeckung“, dass es sich bei der „Teilfläche 1“, um eine so genannte „Kompensationsfläche“ handelt. Kompensationsflächen sind Flächen für den Naturschutz, die bei Eingriffen in die Natur, wie sie z.B. größere Bauvorhaben darstellen, dafür sorgen sollen, dass die negativen ökologischen Folgen „kompensiert“ werden. Die „Teilfläche 1“ liegt in einem solchen Gebiet, das als Ausgleich für die Errichtung des Radeburger Gewerbegebiets Süd ausgewählt wurde. Die Entscheidung, eine Ersatz-Ausgleichsfläche dafür zu finden, obliegt der Stadt Radeburg. „Also ich bin dagegen, dass wir jetzt anfangen, Ausgleichsflächen für Ausgleichsflächen zu suchen,“ sagte Michaela Ritter und Stadtrat René Eilke (CDU-Fraktion) schloss sich an: „Also wenn wir an das nächste Projekt denken, dann wird das ein Riesen-Gebiet!“ Er meinte damit das Vorhaben von Sachsen-Energie und der der Solar Energy Solutions GmbH Würzburg, die auf der anderen Seite des Weges zur „Waldrose“ mindestens auf einem 800 Meter langen und 300 Meter breiten Streifen ebenfalls Photovoltaik-Anlagen bauen wollen und über den in der nächsten TA-Sitzung beraten werden soll.
Also auch im Sinne von einem gewissen Augenmaß wurde dem Stadtrat vom TA vorgeschlagen, auf die „Teilfläche 1“ zu verzichten. Die Flächengröße des Bebauungsplanes reduziert sich dadurch von ca. 18,35 ha deutlich – auf 10,62 ha. Das Verfahren ist dann nur noch mit der Teilfläche 2 fortzusetzen. Das sind immer noch ungefähr 8 Fußballfelder und im nächsten TA wird noch mal mindestens 24 ha („17 Fußballfelder“) beraten.
Der Anregung eines Bürgers und von 51 Mitzeichnern (in der Onlineausgebe des Artikels verlinkt), auf diese Vorhaben „im Interesse des Klimaschutzes, des Umwelt-, Natur- und Artenschutzes … gänzlich zu verzichten, sofern die in der Anregung vorgetragenen wissenschaftlichen Untersuchungsergebnisse nicht widerlegt oder ausgeräumt sind,“ folgte der TA nicht, verwies aber auf den mit den Entwurfsunterlagen vorzulegenden Umweltbericht, in dem die Umweltauswirkungen gemäß dem aktuellen wissenschaftlichen Stand dargelegt und bewertet würden. Für Verfasser und Unterzeichner heißt es nun, diesen Bericht abzuwarten. Der Vorschlag, darüber in einer Einwohnerversammlung zu sprechen, wurde zur Kenntnis genommen, ohne näher darauf einzugehen, ob man dies tun wird oder nicht. Es wurde aber darauf verwiesen, dass „gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Öffentlichkeit die Möglichkeit (hat,) zu den Entwurfsunterlagen eine Stellungnahme abzugeben.“