Streng geschützte Waldmoore in Gefahr
Das Gebiet um den bestehenden Kiestagebau beheimatet eine Vielzahl an Schutzgebieten mit wertvollen Lebensräumen. Besonders hervorzuheben sind die Waldmoore im FFH-Gebiet sowie der „Töpfergrund in der Radeburger Heide“ – das quellenreichste Gebiet im sächsischen Tiefland.
„Ein großflächiger Abbau der Kiesrücken und die Verfüllung mit tagebaufremdem Material würde die unersetzlichen Biotoptypen wie Moore, Sümpfe und Quellbereiche nachhaltig zerstören“, erklärt Matthias Schrack, Vorsitzender der NABU-Fachgruppe Ornithologie Großdittmannsdorf. „Dies hätte irreparable Schäden für die boreal-montane Artenvielfalt zur Folge, da die hydrogeologischen und hydroklimatischen Standortfaktoren unwiederbringlich beeinträchtigt würden. Schon geringe Absenkungen des Wasserstandes können die Feuchtbiotope aus dem Gleichgewicht bringen. Uns muss klar sein: Wird der Stecker dieses natürlichen ‚Kühlschrankes‘ gezogen, werden die Schutzgüter im FFH-Gebiet ‚Moorwaldgebiet Großdittmannsdorf‘ irrreversibel zerstört!“ so Matthias Schrack.
Protest und rechtliche Schritte gegen die Vorhaben
Alle anerkannten Naturschutzvereinigungen in Sachsen lehnen das Vorhaben entschieden ab und bekräftigten diese Ablehnung bereits 2019 in der „Berbisdorfer Erklärung“. Im März 2024 nutzte der NABU Sachsen eine Anhörung im sächsischen Landtag, um auf die Gefährdung durch den Kiestagebau aufmerksam zu machen. Bürgerinitiativen und Kommunen, darunter auch Thiendorf und Radeburg, schließen sich den Ablehnungsgründen an.
Derzeit sichtet das Oberbergamt die Stellungnahmen und wird anschließend die öffentliche Anhörung fortsetzen, Nachbesserungen einfordern oder das Vorhaben ablehnen. Sollte das Projekt genehmigt werden, haben Naturschutzverbände die Möglichkeit, binnen eines Monats Klage einzureichen.
Im Fall der Kippe „Nordost“ hat der NABU Sachsen am 18. Dezember 2024 einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Dresden gestellt. Die geplante Verfüllung, u.a. mit Bauschutt, gefährdet das Pechteichmoor im Naturschutzgebiet „Moorwald am Pechfluss bei Medingen“, das vollständig zum FFH-Gebiet gehört. In dem Pechteichmoor sind besonders seltene und schutzwürdige FFH-Lebensraumtypen ausgeprägt, die besonders sensibel auf basisch wirkende Stoffe, Nährstoffe und Salze reagieren, die allesamt mit der Verfüllung über das Grundwasser in das Pechteichmoor verfrachtet werden können.
Der Eilantrag des NABU umfasst 76 Seiten und 44 Anlagen, die die Gefährdung geschützter FFH-Lebensraumtypen detailliert belegen. Ziel ist es, die Verfüllung mit tagebaufremden Materialien zu stoppen und irreversible Schäden zu verhindern. „Solange begründete Zweifel an der Unbedenklichkeit für die Erhaltungsziele des benachbarten FFH-Gebiets bestehen, ist eine Verfüllung mit Fremdmaterial nicht zulässig“, so Dr. Holger Oertel von der NABU Gruppe Großdittmannsdorf. Mehrere Gutachten bestätigen diese Bedenken und belegen Verstöße gegen die NSG-Verordnung, die jegliche Verunreinigung der Gewässer untersagt. „Rechtliche und wissenschaftliche Vorgaben sind eindeutig: Eine Gefährdung muss ausgeschlossen sein. Das EU-Verschlechterungsverbot verpflichtet uns zudem, die Erhaltung der Lebensräume sicherzustellen“, betont NABU Sachsen-Vorsitzende Maria Vlaic.
Unterstützung vor Ort: NABU-Präsident Krüger zeigt Präsenz
Während seines Besuchs tauschte sich NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger mit Vertretern des NABU Sachsen sowie lokalen Experten der NABU-Fachgruppe aus, um die betroffenen Gebiete zu besichtigen und mögliche weitere Schritte zu besprechen. „Der Schutz dieser einzigartigen Landschaften ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Hier vor Ort sehe ich einen breiten gesellschaftlichen Rückhalt. Wir als NABU werden uns weiter mit allen Mitteln dafür einsetzen, dass wertvolle Ökosysteme wie das Moorwaldgebiet Großdittmannsdorf leben können“, so Krüger abschließend.
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