„Erneuerbare“ Energien: Drei Fernsehtürme für Ebersbach: Widerstand formiert sich

Wir haben unseren ursprünglichen Beitrag aus der Novemberausgabe des Radeburger Anzeigers ergänzt, u.a. um eine kritische Analyse der "Kritischen Analyse der Argumente gegen Windkraft" und die Nachricht von der Gründung der Interessengemeinschaft (IG) „Gegenwind Landkreis Meißen“ weiter unten auf dieser Seite (Windenergie: Profiteure, Opfer und Widerstand)

Foto: Symbolbild, freepik

Fassung vom 31.01.2025 - letzte Ergänzung am 19.02.2025: "Sachvortrag zur Positionierung des Gemeinderats vom 30.01.2025 zur Windenergienutzung" ganz unten auf dieser Seite.

Am Montag, dem 4. November fand im Reinersdorfer Vereinshaus eine Einwohnerversammlung statt. Eingeladen hatte der Ortschaftsrat. Thema war eine Information über Vorhaben zur Errichtung von Windenergieanlagen am Harthenweg im Dreieck Göra- Kalkreuth- Reinersdorf und von Photovoltaikanlagen zwischen Wetterberg und Kalkreuth. Fazit: Wenn keiner verpachtet, wird auch nichts gebaut!

Ca. 100 Einwohner des Ortsteils und aus den umliegenden Ortschaften hatten sich in dem Vereinshaus des Heimat- und Traditionsvereins Reinersdorf e.V. eingefunden, um zu erfahren, was im Technischen Ausschuss der Gemeinde seit September auf dem Tisch liegt: die Pläne für drei Windkraftanlagen am Harthenweg. Um PV-Anlagen ging es auch, aber eher nebenbei, denn die Experten von der SachsenEnergie betonten, nur zum Thema Windkraft sprechen zu können.

Nicht nur im wörtlichen Sinn lag Spannung in der Luft. Man merkte dem erst im September gewählten Ortschaftsratsvorsitzenden Kurt Rühle die Verunsicherung an, als er seine Mitbürger ermahnte. Sinngemäß forderte er Sachlichkeit, „sonst können wir das so nicht mehr machen.“ Um es vorwegzunehmen: die Sorge war unbegründet, denn trotz der Kontroverse verhielten sich alle so, wie man es sich bei einem Bürgerdialog eigentlich immer erhofft.

Der im September wiedergewählte Bürgermeister Falk Hentschel steckte in seinem Anfangsstatement den politischen Rahmen ab. Für das genannte Gebiet gibt es mit der SachsenEnergie einen Investor. Da der für solche Vorhaben übliche Regionalplan des zuständigen Regionalen Planungsverbandes (RPV) außer Kraft ist, besteht damit Baurecht für so genannte „privilegierte Bauvorhaben“ überall  im Außenbereich. Notwendig ist neben dem Bauantrag nur noch die Einholung der immisionsschutzrechtlichen Genehmigung, die vom Landratsamt erteilt wird. „Die Rechtslage gibt den Investoren relativ viele Möglichkeiten, selbstbewusst voranzugehen,“ so der Bürgermeister. „Die Gemeinde, der Gemeinderat und die Verwaltung sind in Sachen Windenergie und Photovoltaik nicht proaktiv beteiligt, nach geltendem Recht können sie aber eine Genehmigung auch nicht versagen, denn in einem solchen Fall droht eine Ersatzvornahme.“ Soweit der Bürgermeister, der auch noch einmal den Wunsch nach einer sachlichen Diskussion äußerte.

Die „Ersatzvornahme“ ist das äußerste Mittel, wenn ein Gemeinderat Widerstand gegen geltendes Recht leistet, im konkreten Fall, wenn er durch Beschlüsse die Errichtung der drei Windgiganten verhindern will. Die Beschlüsse werden dann durch das Landratsamt als zuständige Aufsichtsbehörde aufgehoben und die Strafen reichen bis zur persönlichen Haftung (siehe dazu §§ 107, 111, 112 SächsGemO – Gemeindeordnung).

Tobias Goth von der SachsenEnergie will es aber gar nicht so weit kommen lassen. Er betonte die Verwurzelung des Konzerns in Ostsachsen und erklärte, dass es Strategie der SachsenEnergie sei, frühzeitig den Bürgerdialog zu suchen, um das größtmögliche Einvernehmen zu erzielen und Verständnis bei den Bürgern zu wecken, „dass die ehrgeizigen Ziele, die Energieminister Robert Habeck aufgestellt hat, nämlich 2% der Landesfläche für Windenergie bereitzustellen, nur mit den Bürgern gemeinsam umgesetzt werden kann.“

Jan Simon betreibt im Auftrag der SachsenEnergie die Akquise vor Ort und erklärte, dass für „fast alle“ für den Bau der Windräder notwendigen Flächen – im Wesentlichen 69 ha Bauflächen und Verkehrsflächen bereits mit Pachtverträgen gesichert sind. Das sind, um es sich vorzustellen, etwa 100 Fußballfelder!

Entsprechend war die erste Frage eines Einwohners berechtigt: „Können wir denn gegen diese Anlagen noch etwas machen?“ Eine nicht gegebene eindeutige Antwort wäre gewesen: NEIN, die aber so kurz und bündig zu geben sich niemand traute.

Tobias Groth formulierte gegen Ende der Veranstaltung: „Wenn das 2% Ziel bis 2027 nicht erreicht wird, gilt Baurecht überall.“ Richtig ist, dass Sachsen bis 2027 1,3% der Landesfläche bereitstellen muss. Für unsere Region hat das derzeit keine Bedeutung, weil, wie anfangs schon gesagt, der Regionalplan als Steuerungselement derzeit ohnehin außer Kraft ist.

Zwischen den drei Orten werden drei Windkraftanlagen vom Typ Vestas V172 errichtet, ein Typ, den es in dieser Dimension in Deutschland bisher noch nicht gibt, obwohl sogar noch größere in Planung sind. Der erste Auftrag für 6 solche Windräder wurde vor einem Jahr in der Nähe von Friedrichshaften erteilt. Diese Anlage soll in nunmehr einem halben Jahr in Betrieb gehen. Erfahrungen, geschweige Studien, mit diesen Dimensionen gibt es also noch nicht. In der Diskussion wurde nicht darauf eingegangen, dass die V172 speziell für Schwachwindgebiete konzipiert sind. Beim namensgebenden 172 m Rotordurchmesser wird der Wirkungsgrad entsprechend den Hebelgesetzen also durch die Größe erzielt. Bei Windgeschwindigkeiten über 90 km/h schalten die Anlagen automatisch ab und drehen in den Wind. Aufgrund der Neuartigkeit gibt es nur Zusicherungen des Herstellers, aber keine tatsächlichen Erfahrungen mit Orkanstärken (Kyrill 2007: Windspitzen bei uns bis zu 120 km/h, Tornado 2010 über 255 km/h).

Frank Blum von der Bürgerinitiative Reinersdorf-Kalkreuth malte in seiner ausführlichen Gegenrede sehr anschaulich aus, was den Bürgern von Reinersdorf, Göra und Kalkreuth bevorsteht.

Zunächst machte er die riesigen, bisher noch nie dagewesenen Dimensionen deutlich. „Wie hoch ist der Kirchturm von Reinersdorf? – 34 Meter. Ein einzelnes V-172-Rotorblatt ist 86 Meter groß (also fast so hoch wie die Frauenkriche – 90 m. d. Red.).

Die Nabenhöhe soll bei 199 Metern liegen – das entspricht ungefähr der Höhe der Aussichtsplattform des Berliner Fernsehturms (203 Meter). Eine V 172 erreicht eine Gesamthöhe von 285 Meter. Die ist zwar niedriger als der Fernsehturm in Berlin, aber deutlich höher als der Dresdner Fernsehturm (252 Meter)

„Die Windräder wird man also noch in einer Entfernung von 60 km sehen,“ sagt Frank Blum. Faktencheck: Die Fundamente werden auf einer Höhe von 160 Metern über dem Meeresspiegel errichtet. Somit wird das Windradtrio eine Landmarke mit einer Höhe von 445 Metern über NN sein. Der Keulenberg war mit 413 Metern die bisher höchste Erhebung zwischen Dresden und Südschweden. Dieses „Rekords“ wird er dann verlustig sein.

Sich dies wirklich in Ruhe bewusst zu machen, das dürfte schockierend sein. Damit war aber Herr Blum noch nicht fertig. Er schätzte die Geschwindigkeit an den Flügelspitzen auf ca. 200 km/h. Der Faktencheck: Die Schallleistungsprognose des Herstellers weist aus, dass die V170 in der Spitze rund 10 Umdrehungen pro Minute haben, was 90 m/s entspricht. Das sind 324 km/h. Das ist schneller als abhebende Passagierflugzeuge. 

Die Diskussion drehte sich im Folgenden um die „üblichen Fragen“. Beginnend beim Schattenwurf mit „Diskoeffekt“ wurde auf entsprechende Abschaltroutinen verwiesen. Die Anlagen werden also abgeschaltet, sobald Schatten auf bebaute Grundstücke fällt.

Schalldruck, Infraschall, Abrieb, Vogelschutz, sonstiger Naturschutz, Mikroklima und die spätere Entsorgung wurden alle mit Verweis auf die „nicht von SachsenEnergie beeinflusste Informationsseite“ https://energiewende.eu/argumente-gegen-windkraft-eine-kritische-analyse abgehandelt.

Faktencheck: Das Wording ist korrekt: die Quelle ist von SachsenEnergie unabhängig. Dennoch entspricht sie schon auf den ersten Blick nicht wissenschaftlichen Standards. Der Autor dieses Beitrags hat sich die Mühe einer "kritischen Anlayse der kritischen Analyse" gemacht, die Sie ab sofort unter diesem Titel weiter unten auf dieser Seite finden. Fürs erste soll der Hinweis genügen, dass die Infoseite sich aufgrund der Neuheit der V 172 auf deutlich kleinere Anlagen bezieht und darüber hinaus sich häufig auf Wikipedia beruft, statt auf wissenschaftlich gesicherte Quellen. Bei anderen Themen (z.B. Mikrofasern) beruft man sich auf eine Studie, die von BASF, Evonik, Beiersdorf u.a., also von den Verursachern, finanziert wurde.

Die Vertreter von SachsenEngerie fanden auch selber kritische Worte. Das größte Problem sei, das die jetzt schon (!) zur Verfügung stehende Windkraft zeitweise gar nicht abgenommen werden kann. Teilweise, weil es an der Netzkapazität fehlt. Für Raunen im Publikum sorgte dann der Satz, dass dafür ein Umspannwerk hermüsse.

Faktencheck: Die drei Türme liefern in der Spitze 21,6 MW (3 Windkraftanlagen a 7,2 MW). Mitunter kann man bis 20 Megawatt Leistung in ein Mittelspannungsnetz ohne Umspannwerk einspeisen. Über 20 Megawatt läuft es fast immer auf ein Umspannwerk hinaus.

Thobias Groth versuchte zu beschwichtigen: „Das ist nur ein Transformator.“ Allerdings benötigen diese 21,6 MW Dimensionen, bei denen man schon von einem Umspannwerk sprechen kann. Es mag zwar ein ganz kleines sein, aber Leitungen kommen dazu – ober- oder unterirdisch und die brauchen Trassen. Alles im Detail derzeit noch unklar.

Der Punkt, an denen die Anwesenden dann tatsächlich spürbar geteilter Meinung waren, war die monetäre Frage.

„Wie hoch ist der Wertverlust der Grundstücke?“ war eine durchaus relevante Frage. Tobias Groth argumentierte mit Standorten, wo „Häuslebauer“ hingezogen seien, nachdem in der Nähe ein Windpark errichtet wurde. Das ist natürlich kein Argument, denn dadurch können die Grundstücke, gerade in der Nähe von Dresden, ja überhaupt erst erschwinglich geworden sein. Die Frage zum Wertverlust ist damit nicht ausgeräumt.

Es kam der Vorschlag, die Einwohner der an die Windräder angrenzenden Ortsteile durch einen günstigeren Energiepreis zu entschädigen. Ein durchaus diskutables Thema, denn in ihrem Vortrag wurde auf Projekte wie „Bürgerwindkraft“ verwiesen. Außerdem sei die Gemeinde an den Gewinnen beteiligt. Verbindliches konnte man aber nicht sagen.

Eine Reinersdorferin sagte, dass man doch nicht nur auf das Geld schauen könne. „Der Wohn- und Lebenswert in unseren Dörfern ist nicht mit Geld aufzuwiegen.“ Offenbar sprach sie damit auch vielen aus dem Herzen.

Es ist auch klar, dass die Windräder nur errichtet werden können, wenn Grundstückseigentümer bereit sind, ihr Land zu verpachten und es musste auch nicht diskutiert werden, dass die Pachten ein Vielfaches höher sind, als wenn man die Flächen an Landwirte verpachtet. Die aufgerufene Zahl von 200.000 Euro Jahrespacht wurden zwar dementiert. „So hohe Summen haben wir noch nie gezahlt“, versicherte Thomas Groth. Der Faktencheck ergab, dass aber 150.000 € pro Windrad durchaus realistisch sind und der Trend für so große Windräder steil nach oben geht.

Bürgermeister Falk Hentschel hatte die Zahl ins Spiel gebracht und angedeutete, dass private Eigentümer, die vielleicht in einer schwierigen familiären Situation sind, ein Erbgrundstück auszahlen müssen, einen Hof zu sanieren, Schulden abzutragen oder pflegebedürftige Angehörige haben, durchaus ein verständliches Interesse haben könnten, so einen Vertrag zu unterschreiben.

Falk Hentschel: "Eines ist ist klar: Wenn kein Eigentümer mitmacht, kommt auch kein Windrad. Man muss aber auch die Ziele, die wir haben, um das Klima zu schützen, im Auge behalten. Jeder ist dafür, aber wenn so ein Vorhaben in die Nähe des eigenen Gartens kommt, ist plötzlich jeder Naturschützer.“

Tobias Groth versicherte, das Stimmungsbild – vom günstigeren Tarif über die Sorgen um den materiellen und ideellen Wertverlust an den Vorstand der SachsenEnergie weiterzugeben und im Dialog zu bleiben.

Kurt Rühle bedankte sich bei seinem Schlusswort für die Ausführungen und vor allem für die Sachlichkeit und Ruhe, in der die Versammlung stattfand.

Leserbrief von Karl-Heinz Rutsch zum obigen Artikel

Herr Rutsch sitzt als Mitglied der AfD im Kreistag Meißen, im RPV und im Gemeinderat von Ebersbach

Man kann Klaus Kroemke und dem Radeburger Anzeiger immer wieder nur danken für die umfangreichen und interessanten Beiträge auch zur „Energiewende“. Obwohl ich selbst nicht in Reinersdorf dabei sein konnte, muss ich einige Korrekturen und Ergänzungen zum Artikel vorbringen, da ich seit 24 Jahren Mitglied im Regionalen Planungsverband bin und einige Kampferfahrung mit der Windenergie habe. Einwohnerversammlungen sollten in der Regel den Bürgern der Ortschaft und nicht fremden Gemeindeangehörigen vorbehalten sein, zeigt aber die Brisanz des Themas. Insofern wäre eine Gemeindeeinwohnerversammlung im Gasthof Freund angebrachter gewesen.

Der Ebersbacher Gemeinderat hat bei einer Klausurtagung zu Erneuerbaren Energien am 06.10.2022 erstmals von der Planung eines Wind- und Solargebietes bei Göhra erfahren. Herr Goth von der SachsenEnergie beteuerte nun, der frühzeitige Bürgerdialog wäre die Strategie seiner Firma. Weshalb aber hat der erste Dialog dann zwei Jahre gebraucht? Erst auf Druck stellten Firmenvertreter am 25.09.2024 während einer erweiterten Sitzung des Technischen Ausschusses mit den Ortschaftsräten Kalkreuth und Reinersdorf/Göhra sowie der Bürgerinitiative Kalkreuth ihre Pläne vor. Obwohl das Großvorhaben Windvorranggebiet Rödernsche Heide wegen Artenschutz gestrichen wurde, brachte der Teilplan Windenergie des neuen Regionalplanes von 2020 eine Übererfüllung an Windpotentialvorrangflächen. 
„Energieminister“ Habeck hebelte aber fast allen Artenschutz aus und zwang auch Sachsen, bis 2032 ein 2%-Flächenziel für Windenergie auf. Es war Sachsens CDU-Regierung, welche das Ziel auf 2027 vorverlegte sowie auch die Landschaftsschutzgebiete und den Wald öffnete. Der Teilregionalplan Windenergie wurde im Mai 2023 vom OVG Bautzen wegen absoluter Nichtigkeiten für ungültig erklärt. Später traf dasselbe den Teilplan Bergbau/Freiraumgestaltung u.a. wegen dem Kiesabbaufeld Würschnitz-West in der Radeburger Heide. Also begannen im Sommer 2023 die Planungen für einen neuen Teilplan Wind. Die 1. Beteiligung der Öffentlichkeit ohne konkrete Gebiete erfolgte im Spätherbst. Wegen der bekannten Pläne bei Göhra schrieb ich eine ablehnende Stellungnahme für den Ortschaftsrat Kalkreuth, welche dieser am 05.12.2023 einstimmig beschloss. Die Abwägung der über 1000 Beteiligungen erfolgte im Planungsverband am 03.06.2024. Dort hielt ich eine Rede und stimmte als einziger gegen diesen Abwägungsbeschluss. Wir werden mit „Erneuerbaren“ überfrachtet werden. Das war selbst für den Vorsitzenden des Planungsverbandes, Landrat Geisler, zu viel, sein Rücktritt von dieser Funktion war ein Paukenschlag. Allein Ebersbach soll acht Windpotentialgebiete erhalten. Die Kommunalwahlen haben auch im Planungsverband eine neue Zusammensetzung gebracht. Zur konstituierenden Sitzung am 23.10.2024 sprach ich wieder zum Thema. Als neuer Vorsitzender wurde unser Landrat Hänsel (CDU) gewählt. Wenn sich die CDU bewegen würde, könnte Schlimmstes verhindert werden. Die Mehrheiten sind da.

In der Versammlung in Reinersdorf wurde indirekt behauptet, gegen diese Anlagen könne man nichts machen. Ich sehe das anders. Wiederstand gegen diesen ideologischen Wahnsinn ist nicht nur ein Recht, sondern als ziviler Ungehorsam sogar Pflicht! Falsch ist auch die Drohung mit „Ersatzvornahme“. Der Stadtrat von Dresden hat jetzt sogar einen Beschluss gegen Windräder gefasst. Die Sachsen-Energie hat sich den falschen Standort herausgesucht. Es ist ein Dichtezentrum des Artenschutzes wie auch der europäischen Natura 2000-Gebiete. Ich bezweifle, dass sie eine artenschutzrechtliche Genehmigung erhalten werden. Dennoch geht der Kampf weiter. Am 25.11.2024 fand in Kalkreuth eine Einwohnerversammlung mit ca. 100 Bürgern statt, in welcher diese ihren Unmut zu dem Vorhaben deutlich machten. Initiiert wurde eine Unterschriftensammlung in allen Dörfern der Umgebung. Zur Gemeinderatssitzung am 27.11.2024 haben wir eine Sonderratssitzung zum Thema Windenergie für den 10.12.2024 durchgesetzt. Die Fraktionen von AfD und Freier Wählergemeinschaft haben Anträge mit Gegenvorschlägen eingereicht. Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren! Möge die Vernunft im Sinne von Mensch, Natur und Heimat über ideologisch verschleierte kommerzielle Interessen siegen!

Argumente gegen Windkraft – Eine kritische Analyse der kritischen Analyse

Der Investor verwies immer wieder in seinen Vorträgen (u.a. in Reinersdorf und Kalkreuth) auf die Webseite „Argumente gegen Windkraft – Eine kritische Analyse, die ich mir einmal näher angesehen habe. Dazu waren hunderte Inhaltsseiten zu lesen und die Quellen bzgl. der Aussagen zu prüfen, die auf den Inhaltsseiten für die Argumentation herangezogen wurden. Diese Analyse hat ergeben:

  • Die Analyse wurde am 20.11.2020 erstellt, enthält aber teilweise Aussagen, die selbst zu diesem Zeitpunkt schon nicht mehr aktuell waren
    • Die "Ampelkoalition" hat die EE-Gesetzgebung verschärft, was maßgeblich die Argumentation beeinflusst, hier aber fehlt
    • Die Analyse ist teilweise gegenüber der (schwarz-roten) regierung polemisch, eine Polemik die nicht mehr zutrifft
    • Die Analyse geht nicht darauf ein, wie die EE-Politik die wirtschaftliche Entwicklung seither beeinflusst hat (Rezession, Inflation, Abwanderung energieintesiver Industriezweige)
  • Die Analyse enthält Beiträge aus Wikipedia, die nicht wissenschaftlichen Standards entsprechen.
    • Wikpedia ist intransparent 
    • in Wikipedia selbst wird auf Quellen Bezug genommen, die nicht mehr existieren
    • in Wikipedia werden Aussagen getroffen, die nicht genügend mit Quellen belegt sind (was Wikipedia teilweise selbst anmerkt)
  • Die Analyse enthält weitere Quellenangaben, die nicht mehr vorhanden sind, bzw. beziehen sich Quellen auf Studien, die nicht mehr vorhanden oder überholt sind
  • Die Analyse zieht "Schlussfolgerungen" aus angegebenen Quellen, die dort gar nicht so stehen. Steht in der Quelle "es ist anzunehmen, dass...", "um mit Sicherheit sagen zu können, dass ... sind weitere Studien notwendig" - wird daraus eine Gewissheit. 
  • Die Analyse unterliegt mehrfach dem Confirmation Bias - d.h. sie wählt nur Belege aus, die die eigene Aussage stützen und weißt nicht auf gegenteilige Erkenntnisse hin
  • Die Analyse nutzt als Argumentationsstrategie mehrfach "Whataboutism". Zum Beispiel machten sich Bauern auch in Reinersdorf Sorgen, dass durch den Rotorblattabrieb die Böden kontaminiert würden. Was ein Fakt ist. Das "Gegenargument", das sich auch auf der Webseite findet ist, dass Gummiabrieb von reifen auf Fahrbahnen tausenfach höher sei. Allerdings werden auf Farbahnen auch keine Lebensmittel angebaut.
  • Die Analyse verdient in einigen Punkten die Bezeichnung nicht, weil sie nur Behauptungen aneinanderreiht, die auch durch angegebene Quellen nicht "besser" werden, weil es dort ebenfalls nur Behauptungen sind
  • Die Analyse ist unkritisch in Bezug auf das Thema "menschengemachter Klimawandel". Es wird als feststehender Fakt betrachtet. Wissenschaftlich korrekt ist aber, auch diesen Sachverhalt in Frage stellen zu dürfen, so wie zuletzt der Nobelpreisträger Dr. John Clauser und inzwischen über 1600 weitere Wissenschaftler.
  • Die Analyse setzt sich nicht kritisch mit Lobbyismus und den "Grünen Netzwerken" auseinander.
  • Die Analyse befasst sich nicht mit dem Entzug von Energie durch Windräder aus dem klimatischen Kreislauf (Energie ist nicht erneuerbar - Enrgieerhaltungssatz!) 
  • Die Analyse setzt sich nicht mit Vorwürfen auseinander, dass "Erneuerbare" den menschengemachten Anteil am Klimawandel verstärken.
  • Die Analyse setzt sich nicht mit Vorwürfen fehlender Transparenz auseinander.

Die Argumente, die keine sind, habe ich hier in einer Tabelle einzeln betrachtet (PDF)

Windenergie: Profiteure, Opfer und Widerstand

IG Gegenwind Landkreis Meißen gegründet

Mit der Novellierung der Gesetzgebung, die das Schutzgut „Klima“ über alle anderen Schutzgüter stellt und damit selbst die Gesetze zum Naturschutz aushebelt, geschweige dem Schutzgut Mensch überhaupt noch eine Bedeutung gibt, hat dazu geführt, dass auf den üblichen demokratischen Wegen – über die lokalen parlamentarischen Gremien bis zum Sächsischen Landtag keine Möglichkeiten mehr bestehen, ernsthaft und faktenbasiert den staatlichen Vorgaben des „2%-Ziels“ für Windkraftanlagen zu widersprechen.

In der Einwohnerversammlung in Kalkreuth am 25.11.2024 hatte selbst Bürgermeister Falk Hentschel erklärt, dass er die ‚Windräder eigentlich nicht wolle, dass er aber den gesetzlichen Vorgaben nichts entgegensetzen könne und erneut auf die drohende Ersatzvornahme durch das Landratsamt verwiesen.

Die Planungsunterlagen wurden vom Investor eingereicht und das ordentliche Planungsverfahren läuft bereits. In Kalkreuth wurde zudem klar, dass weitere Standorte wie die Rödernsche Heide nicht vom Tisch sind.

Es wird Neid und Zwietracht unter der Landbevölkerung geben. Diejenigen Landeigentümer, die ihren Boden für die Standorte verpachten, erhalten „kleine“ sechsstellige jährliche Beträge, wie die Vertreter der Investoren darlegten – ein unmoralisches Angebot verglichen mit der Pacht, die ein Landwirt zahlt. Einige werden ein bisschen durch die Erteilung von Leitungs- und Wegerechten mitverdienen, die meisten aber werden die Opfer sein. Opfer in dem Sinn, dass die vielen offenen Fragen, die sich ergeben, nur scheinbar ausgeräumt sind, wie ich in dem Beitrag „Argumente gegen Windkraft…“ schon dargelegt habe.

Zugespitzt formuliert die neu gegründete Interessengemeinschaft (IG) „Gegenwind Landkreis Meißen“ in ihrer jüngsten Pressemitteilung: „Die extremen energiepolitischen Forderungen der gescheiterten Ampelregierung werden den Lebensraum der Landbevölkerung vernichten. Die Diskriminierung der Menschen im ländlichen Raum zwingt die Bürger, Gegenmaßnahmen zur Abwehr der realitätsverweigernden Energiepolitik zu treffen.“

Die IG formierte sich Ende letzten Jahres. Damals trafen sich erstmals mehr als 50 Abgesandte der windkraftkritischen Bürgerinitiativen des Landkreis Meißen. Am großen Tisch saßen Vertreter der Initiativen Großenhain, Stroga, Göhra, Strauch, Lommatzsch, Meißen, Priestewitz, Ebersbach, Lampertswalde und Rödern sowie Vertreter einzelner Parteien und verschiedener Gemeinderäte.

In weiteren regelmäßigen Treffen wurde das gemeinsame Vorgehen und die „Meißner Erklärung“ erarbeitet. In der Erklärung werden erneut die Bedenken aufgerufen, die die Befürworter solcher Anlagen bestreiten, die aber nicht wirklich bestritten sind, wie Sie in dem Beitrag „Argumente gegen Windkraft“ nachlesen können.

Darüber hinaus verweisen die Erstunterzeichner darauf, dass das Vorgehen verschiedenen regionalen Planungen widerspricht und auch im Widerspruch zur sächsischen Verfassung steht. Unter anderem sehen die Verfasser einen Verstoß gegen Artikel 10 der Verfassung des Freistaats Sachsen (Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen). Dieser steht im Widerspruch zur jüngsten landespolitischen Gesetzgebung steht, die sich wiederum auf Bundesgesetze beruft (zum Beispiel das Gesetz zur Weiterentwicklung des Klimaschutzes), das wiederum auf Vorgaben der EU und des Weltklimarates (IPCC) beruht. Das IPCC ist ein Gremium der UNO, aus Sicht der Windkraftgegner aber „von der EE-Lobby unterwandert“.

Die Unterzeichner fordern den Landrat Meißen, den Regionalen Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge, die sächsische Landesregierung und die Bundesregierung auf, diese Bürgerbelange zu berücksichtigen, die bewusste Diskriminierung der Landbevölkerung zu stoppen und die Gesetzgebung und deren Umsetzung der Gesetzgebung zu ändern bzw. anzupassen.

Des Weiteren fordern Sie, dem Willen der Anwohner und Bürger mehr Gewicht einräumen., die Genehmigung für neue WEA auszusetzen, um einen Wildwuchs zu verhindern, zugunsten der Windkraft erfolgte Gesetzesänderungen rückgängig zu machen sowie ein Verbot zur Errichtung von WEA’s in Wäldern, LSG’s und FFH-Gebieten.

Eine Kernforderung ist, das „Wind-an-Land-Gesetz“ mit den Flächenzielvorgaben rückgängig zu machen und die Windkraftprivilegierung abschaffen. Dieses Gesetz, das in Sachsen mit der Übertragung des „2%-Ziels“ auf die Planungsverbände „umgesetzt“ wurde, bedeutet aus Sicht der Unterzeichner, dass wegen der Zugehörigkeit der Landeshauptstadt Dresden sowie des Nationalparks Sächsische Schweiz zum Planungsverband der Landkreis Meißen schätzungsweise 6 % – 10 % seiner Landfläche zur Verfügung stellen muss.

Die Unterzeichner wollen die Rücknahme des Vorrangs des Schutzziels Klima und die Wahrung der anderen Schutzgüter wie Mensch und Natur - Tiere, Pflanzen, Landschaft und so weiter.

(Die Meißner Erklärung im Wortlaut finden Sie hier)

Informationen der Bürgerinitiative Gegenwind Rödernsche Heide

Allen Freunden, Mitstreitern und Unterstützern ein gesundes neues Jahr! 
Das neue Jahr beginnt, wie das alte endete - aus unserer Perspektive. Die wahnsinnigen und rücksichtslosen Pläne  zum Ausbau der Windenergie werden mit ungebrochener Kraft vorangetrieben. Kurz vor Weihnachten wurden in Bürgerversammlungen in der Gemeinde Ebersbach neue Details zu den geplanten Projekten bekannt.

Zur Erinnerung: Innerhalb der Gemeinde wird auf insgesamt acht (!) Flächen die Errichtung von Windkraftanlagen geplant. Alle diese Projekte haben nun einen Sturm der Entrüstung bei der örtlichen Bevölkerung ausgelöst. Viele Menschen erwachen - leider - erst jetzt angesichts der Präsentationen der Planungsbüros und der bereitstehenden Betreiber. 
Dabei ist Ebersbach kein Einzelfall! Überall im Landkreis Meißen werden gegenwärtig sogenannte Informationsveranstaltungen abgehalten, bei denen mit Schrecken die Bürger erkennen, welches Ausmaß die Planungen haben und welche einschneidenden Veränderungen für Mensch, Natur und Umwelt diese in der Konsequenz darstellen. Überall formieren sich jetzt spontan Bürgerinitiativen, die dem geplanten Bau von Windparks Einhalt gebieten wollen. 
Dieses allgemeine Aufbegehren war überfällig! Um so entsetzlicher ist es, dass es womöglich zu spät kommt. Die Bundespolitik hat in den vergangenen Jahren bis dato geltendes Recht zum Schutz von Umwelt, Natur und Bürgern systematisch ausgehöhlt und geschliffen. Bürgern, Naturschützern und auch den zuständigen Fachbehörden sind de facto heute fast alle Werkzeuge aus der Hand genommen worden, für Bürgerrechte, Arten-, Umwelt- oder Landschaftsschutz zu streiten und mit juristischen Mitteln gegen die Errichtung von Windkraftanlagen vorzugehen. 
Es bleibt fast nur noch der KAMPF der Bürger gegen die Pläne der Politik! Wir werden uns weiterhin daran beteiligen! Die neu gegründeten Bürgerinitiativen im Landkreis Meißen haben erfolgreich begonnen, sich zu vernetzen und zusammenzuarbeiten. Ihre erste gemeinsame Arbeit mündete in einer „Meißner Erklärung“ zum Ausbau der Windenergie in unserer Heimat. Bitte unterstützen Sie uns, zeichnen Sie diese Erklärung, um die Politik in die Schranken zu weisen! Die Meißner Erklärung Windenergie ist zu finden auf unserer Internetseite.
Rentzsch

Links:

Positionierung des Gemeinderats vom 30.01.2025 zur Windenergienutzung

Sachvortrag von Bürgermeister Falk Hentschel

Rechtliche Rahmenbedingungen:

Vor dem Hintergrund des Wind-energieflächenbedarfsgesetzes sind im Freistaat Sachsen 2% der Landesfläche für die Windenergienutzung zur Verfügung zu stellen. Im Freistaat Sachsen erfolgt die Regelausweisung von Flächen über die Regionalen Planungsverbände als zuständige Planungsträger. Aufgrund landgesetzlicher Regelungen ist der 2-prozentige Flächenbeitragswert bereits bis 31. Dezember 2027 zu erreichen. 

Die Planungsregion Oberes Elbtal-Osterzgebirge, in der die Gemeinde Ebersbach gelegen ist, hat aufgrund erfolgreicher gerichtlicher Anfechtung keinen rechtskräftigen Regionalplan bzw. keine wirksam ausgewiesenen Vorrang- und Eignungsgebiete für die Windenergienutzung. Daher ist gegenwärtig eine Überplanung von potentiell geeigneten Flächen durch die einzelnen Vorhabensträger überall möglich, soweit diese über die Flächen durch Vereinbarungen mit den Grundstückseigentümern verfügen können und soweit die geltenden bundes- und landesgesetzlichen Regelungen für die Erteilung von Genehmigungen zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen erfüllt werden.
Entsprechend ist hier der Planungsverband Oberes Elbtal-Osterzgebirge gefordert, im Rahmen seiner Zuständigkeit und Kompetenz eine zügige (Teil-)Regionalplanung für das Kapitel Windenergienutzung voranzutreiben. Die Gemeinde Ebersbach wird als Träger öffentlicher Belange in diesem formalen Prozess beteiligt werden und wird seine Position zum jeweiligen Zeitpunkt einbringen.

Rückblick: 

Aufgrund bereits bestehender vorbereitender Aktivitäten von Vorhabensträgern zur Windenergienutzung auf Flächen im Gemeindegebiet erlebten die Bürgerinnen und Bürger sowie alle Beteiligten in den vergangenen Monaten einen teilweise sehr intensiven öffentlichen Diskurs. 
Mit den in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats im Speisesaal der Grundschule Kalkreuth am 10.12.2024 sowie in der Beratung im nichtöffentlichen Sitzungsteil der Gemeinderatssitzung in der Gemeindeverwaltung am 07.01.2025 zur Diskussion und Aussprache gekommenen Punkten wurde auf Gremien-
ebene eine sachlich und fachlich fundierte Auseinandersetzung mit diesem sehr komplexen Thema ermöglicht. 
Im Ergebnis dessen sollen in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 30.01.2025 die wesentlichen Punkte nochmals dargestellt werden und daraus abgeleitete Eckpunkte für eine Priorisierung von Flächen in Gestalt eines Positionspapiers des Gemeinderats, den diese Vorlage begründet, beschlossen werden.

Ausblick und Erwartungen:

Dieses Positionspapier soll den Organen der Gemeinde Eberbach (Gemeinderat, Bürgermeister, Verwaltung) einen per Beschluss legitimierten Rahmen für Gespräche, Handlungen und Aktionen geben. 
Den Bürgerinnen und Bürgern soll er vorzeigen, dass sich die von ihnen aus den Wahlen 2024 hervorgegangenen Vertreter im Bewusstsein um die Schwierigkeit und Komplexität der Thematik und unter Berücksichtigung und im Rahmen der gegebenen gesetzlichen Bestimmungen eine Meinung gebildet haben und diese in einem Beschluss manifestiert haben. 
Ferner soll er Dritten, beispielsweise Behörden, Vorhabensträgern und Grundstückseigentümern, die aktive Auseinandersetzung in der Gemeinde Ebersbach mit dem Thema Windenergienutzung demonstrieren und zugleich den gemeindlichen Anspruch an die aus dem Grundgesetz garantierte kommunale Selbstverwaltungshoheit, wozu die Planungshoheit über das Gemeindegebiet zählt, unterstreichen.

Was wurde berücksichtigt?

Der Gemeinderat trifft diesen Beschluss im Bewusstsein über weitere möglicherweise heftige Kontroversen zu den konkreten priorisierten Flächen, jedoch mit Verweis auf die zuvor aufgeführten Gründe, die das Zustandekommen eines solchen Beschlusses für eine Priorisierung von Suchräumen schwerer wiegen lassen.

Es sind im Übrigen in der Vorbereitung dieses Beschlusses keine rechtlichen Prüfungen über die Geeignetheit der priorisierten Flächen abgehalten worden. Vorprüfungen sind Aufgaben der Vorhabensträger, die rechtlich abschließende Beurteilung treffen im Genehmigungsverfahren die zuständigen Behörden. Daher sind auch explizit keine umwelt- und naturschutzrechtlichen Belange bei der Bewertung der Potentialflächen vorgenommen worden, da die Gemeinde dies nicht hinreichend fachlichen kompetent bewerten kann und im Genehmigungsverfahren zahlreiche derartige Schritte vorzunehmen und nachzuweisen sind.
Vielmehr erlaubt sich der Gemeinderat eine Urteilsfähigkeit über die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und über die Frage, bei welchen der acht in der Gemeinde Ebersbach gelegenen Suchräumen, welche einen Abstand von 1.000 Metern zur zusammenhängenden Bebauung aufweisen, mehr oder weniger Menschen eine Betroffenheit verspüren würden. Dabei ist dem Gremium bewusst, dass das Verspüren einer Betroffenheit stets eine subjektive Wahrnehmung ist und daher nicht für alle Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen und abschließend mit der Begründung zu diesem Positionspapier bewertet werden kann. Und auch nicht mit einer gleichen Betroffenheit aller Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Ebersbach, da sie dafür einfach zu groß und zu vielschichtig gegliedert ist.
Das Vorliegen zahlreicher Berichte und Untersuchungen über die gesundheitlichen Gefährdungen für den Menschen, die von Windenergieanlagen ausgehen können, sind ebenfalls nicht als entscheidungserheblich in die Beschlusslage eingeflossen, da die Beurteilung dieser Umstände den zuständigen Behörden im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung obliegt.
Dennoch wird der „Schutz“ des Menschen mit der Betrachtungsweise dieses Positionspapiers stärker gewichtet, als die Aspekte des Schutzes von Natur und Umwelt. Schutz meint hier auch, den Schutz unseres Landschaftsbildes, welches unsere Heimat und unseren Lebensraum für uns und unsere Kinder darstellt. Der Wille des Gemeinderates ist es, diesen mit einem nachhaltigen Blick über mehr als eine Generation hinweg aktiv mitzubestimmen, auch unter Berücksichtigung etwaiger weiterer Entwicklungen der Infrastruktur, die unsere Gemeinde sichtbar beeinflussen kann. 

Auf welchen Flächen ist die Windenergienutzung zu bündeln?

Zusammenfassend aus den vorgenannten – quasi den Rahmen bildenden – Aspekten, sollen die als imitierende Anlagen geltenden Windenergieanlagen im Umfeld der bereits jetzt bestehenden größten Immissionsquellen verortet werden. Am östlichen Rand der Gemeinde Ebersbach läuft in Nord-Süd-Ausrichtung die Bundesautobahn 13 (Berlin-Dresden), welche bereits jetzt eine nicht unerhebliche Immissionsquelle für Lärm, Staub, Abgase und mit Abrieb versehene Oberflächenwasser darstellt. Ebenso befinden sich in diesem Bereich gewerbliche Tierhaltungsanlagen für die Hühnerhaltung, die eine immissionsschutzrechtliche Erlaubnis haben, sowie eine Spedition.
Aufgrund des Ausbaus der Autobahn vor fast 100 Jahren hat sich die Siedlungssituation im Umfeld der Autobahn entsprechend entwickelt. Das heißt, dass es neben einer prosperierenden Entwicklung der an der Autobahn gelegenen Orte mit Anschlussstelle (Radeburg und Thiendorf), im Bereich der Gemeinde Ebersbach keine Siedlungsentwicklung in Autobahnnähe gab. Die bereits bestehenden Immissionen hätten dies nicht attraktiv gemacht bzw. ließen nach den heutigen immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen, beispielsweise nach der TA-Lärm, wahrscheinlich keine Siedlungsentwicklung in Autobahnnähe zu. Entsprechend wird die Anzahl betroffener Menschen hier geringer eingeschätzt, als bei anderen Suchräumen. 

Außerdem sind zu den Ortslagen Freitelsdorf und Rödern, die eine zusammenhängende Bebauung aufweisen, Abstände von über 1.300 Metern vorzuweisen. Im Rahmen der Vorstellung eines Vorhabensträgers zur Gemeinderatssitzung am 10.12.2024 wurde diese Entfernung zur zusammenhängenden Wohnbebauung als signifikant für unkritische Immissionswerte, die üblicherweise von Windenergieanlagen ausgehen, eingestuft. Hier sind dann sehr wahrscheinlich die Geräusche der Autobahn eher wahrnehmbar, was je nach Wetterlage und Windrichtung in mehreren Teilen der Gemeinde bereits jetzt der Fall sein dürfte.         

Die Windenergienutzung soll daher im Gebiet der Gemeinde Ebersbach in den Suchräumen Nr. 4 (Rödernsche Heide) und in Teilen der Nr. 3 (Cunnersdorf-Freitelsdorf) der Kartenanlage zu dieser Gemeinderatsvorlage gebündelt werden.

Die Größe der Suchräume beträgt, bereits unter Abzug von zu berücksichtigenden Abständen zu vorhandener Einzelwohnbebauung 

im Außenbereich, Abständen zur Bundesautobahn und der Ausklammerung von Flächen in der Trinkwasserschutzzone II insgesamt rund 440 Hektar. Dies sind rund 5% der Gemeindefläche und ist als absolute Obergrenze der Zumutbarkeit zu sehen. Dieser Wert entspricht auch etwa den Tendenzen, welche Belastung durch die Ausweisung von Eignungs- und Vorranggebieten durch den Planungsverband Oberes Elbtal-Osterzgebirge für die Region um Großenhain zu erwarten sind. Umso wichtiger ist es, als Gemeinderat eine Position für die Platzierung von Windenergieanlagen zu haben, um die Entwicklungen im Gemeindegebiet bestmöglich mitzubestimmen.     

Ziel der finanziellen Partizipation:

Im Rahmen des Diskurses über die Positionierung der Gemeinde kam mehrfach die Sprache auf die Möglichkeiten der finanziellen Partizipation der Gemeinde und der Bürgerinnen und Bürger. Dies insbesondere vor dem Hintergrund der sich drastisch verschlechternden Lage der öffentlichen Haushalte, sowohl durch signifikante Ausgabensteigerungen und stagnierende bis sinkende Einnahmen. 
Über das 2024 beschlossene Landes-Gesetz zur Ertragsbeteiligung von Kommunen an Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen ist eine finanzielle Beteiligung der Kommunen in Höhe von mindestens 0,2 Cent je erzeugter Kilowattstunde pro Jahr gesetzlich verankert. Je nach Leistungsparameter und Betriebszeiten bedeutet dies eine jährliche Kommunalbeteiligung zwischen 25.000 EUR und 40.000 EUR pro Windenergieanlage, verteilt jedoch nach Flächenanteil auf die Gemeinden, die in einem Umkreis von 2.500 Metern um die Mastmitte gelegen sind.
In Abhängigkeit der Gesellschaftsstruktur zum Betrieb von Windenergieanlagen sind zudem langfristig Gewerbesteuereinnahmen erzielbar, die gegenwärtig nicht näher beziffert werden können. Ferner werden sich über die Versteuerung der Pachteinnahmen bei den Landeigentümern die Gemeindeanteile an der Einkommensteuer positiv für die Gemeinde auswirken. Auch dieser Wert ist aufgrund individueller Steuermerkmale und nicht konkreter Zuordenbarkeit nicht konkret bezifferbar.
Weitere Partizipationsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Gemeinde können möglich sein, wenn die Gemeinde Vorhaben zur Windenergienutzung insoweit unterstützt und aktiv begleitet, als sie frühzeitig mit Vorhabensträgern in einen Austausch auf Augenhöhe tritt und umfassend in Projektplanungen involviert ist. Dies können beispielsweise zweckgebundene Zuweisungen an die Gemeinde oder Vereine sein, Stromrabattierungen oder finanzielle Beteiligungsmöglichkeiten an Windenergieanlagen.         

Gesellschaftlicher Zusammenhalt:

Besonderes Augenmerk müssen die Akteure der Gemeinde darauflegen, dass durch die teils sehr kontrovers und persönlich geführten Debatten um eine Position Für oder Gegen die Windenergienutzung und die im Raum stehenden Standorte der gesellschaftliche Zusammenhalt und das Miteinander nicht gefährdet wird. Hier spielen Debatten um eine tiefe innere Überzeugung in beide Richtungen eine Rolle, ebenso solche um Neid, weil in Bezug auf die Flächenakquise den Eigentümern überdurchschnittliche Pachtpreise gemessen an der Ertragslage mit der derzeitigen Landnutzung geboten werden.