Thiendorf – Zschorna: Wie weiter am Brettmühlenteich?

Mit deutlicher Mehrheit (20/1/1) hat der Gemeinderat Thiendorf am Mittwoch, dem 8. Februar, einen folgenreichen Beschluss gefasst und das Schicksal des Campingplatzes am Brettmühlenteich besiegelt. Der Badbetrieb soll aber bleiben - und es wird ein Investor gesucht.

Der Wegweiser "zum Bad" wird wohl bleiben.

Der Wegweiser "zum Bad" wird wohl bleiben. Zum Campingplatz geht es hier aber vorerst nicht mehr.

Durch die Gemeinde wird ab 1. Mai der Campingplatzbetrieb in Zschorna am Brettmühlenteich nicht mehr weitergeführt. Wohlgemerkt: der Campingplatzbetrieb. Der Badbetrieb soll aber weiter möglich sein und es soll auch weiter nach einem privaten Investor gesucht werden. Die Camper und eine Interessengemeinschaft Brettmühle wehren sich dagegen. Eine Petition auf openPetition macht bereits seit Mitte Januar, als der Beschluss absehbar war, die Runde. Bereits 550 (Stand 13.2.) relevante Unterzeichner gibt es. 2400 werden aber benötigt. Soll man unterschreiben oder ist das Herangehen der Gemeinde Thiendorf eher zu unterstützen? 

Der Gemeinderatsbeschluss Nr. V-30 / 20 / 17:1 hat folgenden Wortlaut:
1. Es erfolgt keine Fortführung des Campingplatzbetriebes durch die Gemeinde Thiendorf ab 01. Mai 2017.
2. Unabhängig von der Schließung des Campingplatzes, wird an einer Lösung für den Badbetrieb gearbeitet. Ziel ist es, dass auch 2017 das Baden möglich sein soll.
3. Das Ziel, auch zukünftig einen Campingplatz am Standort NEZ zu etablieren, wird nicht aufgegeben. Dazu sollen private Investoren gewonnen werden. Der Bebauungsplan soll planmäßig zu Ende geführt werden, um zukünftige Entwicklungen auch weiterhin zu ermöglichen.

Die Petition im Wortlaut und die Begründung zum Gemeinderatsbeschluss finden Sie hier:

Die Positionen

Petition der Camper mit Begründung und Link

Petition der Camper mit Begründung und Link

Das Naherholungszentrum (NEZ) am Brettmühlenteich darf nicht geschlossen werden!

Das NEZ steht vor dem aus und es geht aktuell um eine dringliche Abwendung der Schließung. Wir sehen die Gemeinde Thiendorf im Handlungszwang.

Die Projektgesellschaft Brettmühlenteich (Betreiberin für ein Jahr) tritt zum 30.4. 17 gänzlich aus der Verantwortung. Das hat zur Folge, das es für das NEZ in der kommenden Saison und für die Zukunft keine Betriebsoption geben wird. Diese Petition soll helfen eine Schließung zu vermeiden.

Aktuell geht es vorrangig um eine Lösungsfindung für die anstehende Saison. Das würde Zeit und Raum schaffen, um gemeinsam mit den Nutzer*innen des NEZ und der Gemeinde.einen SMARTen Meilensteinplan für den Erhalt dieses Kleinodes zu erarbeiten. Für die Lösungsfindung sind wir auf die Kooperation der Gemeinde Thiendorf angewiesen.

Der Verein "Campingfreunde Zschorna e.V." und die IG Brettmühle arbeiten an einer engen Kooperation zum Erhalt des NEZ.

Begründung:

Etwa 180 Familien, teilweise schon über 40 Jahre Pächter ihrer Dauercampingplätze, sehen einer Verwehrung des Zutritts zu ihrem Eigentum entgegen. Tausende Sommerbadegäste werden einer besonderen Qualität sommerlicher Freizeitgestaltung beraubt, ein Zufluchtsort in der Natur, in herrlicher Heidelandschaft, geht der Region und damit auch lokalen Händlern und Dienstleistern verloren.

Einige Eindrücke von diesem Kleinod in sächsischen Wäldern finden sich auf unserer Facebookseite.

Wir bitten alle Naturfreunde, Angler, Dauercamper, Sommerfrischler und Triathleten, mit ihrer Unterschrift einen Beitrag zum Erhalt des NEZ zu leisten!

Im Namen aller Unterzeichner/innen.

Tauscha, 15.01.2017 (aktiv bis 14.03.2017)

Opens external link in new windowHier geht's zur Petition!

(Hinweis: Erklärungen zur Relevanz von Unterschriften für das Quorum und wie es bei Erreichen des Quorums weiter geht, direkt auf der Seite der Petition - d.Red.)

zu Beschluss 1: Keine Fortführung des Campingplatzbetriebes - Allgemeine Begründung

zu Beschluss 1: Keine Fortführung des Campingplatzbetriebes - Allgemeine Begründung

Beschluss: 1. Es erfolgt keine Fortführung des Campingplatzbetriebes durch die Gemeinde Thiendorf ab 01. Mai 2017.

Begründung zu 1. - allgemein:

Der Betrieb eines Campingplatzes gehört nicht zu den Pflichtaufgaben einer Gemeinde gemäß Gemeindeordnung. Er kommt überwiegend auswärtigen Gästen aber nicht den Einwohnern und Bürgern der Gemeinde Thiendorf zu Gute. In der jetzigen Ausprägung ist er auch kein „Schmuckstück“ für die Gemeinde. Zwischen den (Dauer-)Nutzern des Campingplatzes und der Gemeinde Thiendorf bestehen keine vertraglichen Beziehungen. Insbesondere bestehen auch keine Pachtverhältnisse, denn diese wurden durch die damalige Gemeinde Tauscha rechtswirksam gekündigt. Die ehemalige Gemeinde Tauscha hat beschlossen, den Betrieb des NEZ zuprivatisieren. Bereits in der Eingliederungsvereinbarung (zwischen Thiendorf und tauscha -d. Red.) wurde das NEZ nicht als beizubehaltende öffentliche Einrichtung verankert. In Umsetzung der Beschlüsse der ehemaligen Gemeinde Tauscha hat der Gemeinderat Thiendorf den Verkauf an die Projektwerkstatt Brettmühlenteich GmbH beschlossen und für die Sicherstellung der Saison 2016 die Bewirtschaftung übertragen. Gleichzeitig wurde die Satzung der Gemeinde Tauscha über die Erhebung von Gebühren und Auslagen für die Benutzung des öffentlichen Bades und des Campingplatzes im Naherholungszentrum „Brettmühlenteich“ Zschorna aufgehoben. Damit existiert derzeit auch keine Rechtsgrundlage für den Betrieb des NEZ als öffentliche Einrichtung. Ebenso fehlt eine Gebührenkalkulation, für welche ca. 6.500 EUR veranschlagt werden müssen.

zu Beschluss 1: Keine Fortführung des Campingplatzbetriebes - Grund: Brandschutzmängel

zu Beschluss 1: Keine Fortführung des Campingplatzbetriebes - Grund: Brandschutzmängel

Noch Begründung zu Beschluss 1:

Die Sicherheit ist auf den Campingplatz nicht mehr gewährleistet:

Bei der Brandverhütungsschau am 07.07.2016 wurden folgende Mängel festgestellt:

  • fehlende Brandschutzordnung und Feuerwehrplan
  • keine Alarmierungsmöglichkeit (Sirene o.ä.)
  • ELT Anlage muss überprüft werden, Elektroleitungen nicht fachgerecht verlegt
  • Brandschutzschneisen zu schmal (mind. 5 Meter, je Abschnitt nur 20 Standplätze erlaubt)
  • Löschwasserversorgung unzureichend, muss auch bei Wasserknappheit im Teich und Frost gewährleistet sein, max. 200 Meter von jeden Standplatz, Feuerlöscher aller 40 Meter
  • Unsachgemäße und unerlaubte Feuerstätten in Umhausungen
  • Gravierende Erhöhung der Brandlast durch Anbauten und dadurch fehlende Abstandsflächen zwischen den Standplätzen.


Folglich ist keine wirksame Brandbekämpfung am Standort möglich! Leib und Leben in Gefahr! Ohne Änderung Sperrung aus polizeirechtlichen Gründen notwendig.

zu Beschluss 1: Keine Fortführung des Campingplatzbetriebes - Abwassersituation

zu Beschluss 1: Keine Fortführung des Campingplatzbetriebes - Abwassersituation

Abwasserentsorgung ist nicht gesichert

Seitens der Unteren Wasserbehörde wird bis zur Saisoneröffnung der Nachweis der Dichtheit der Abflusslosen Gruben gefordert. Auf Grund der hohen Differenzen zwischen Frischwasserverbrauch und Abfuhrmenge ist damit zu rechnen, dass die Dichtheit nicht gegeben ist. Zudem sind die Gruben und Sanitäranlagen stark sanierungsbedürftig, teilweise einbruchgefährdet.

zu Beschluss 1: Keine Fortführung des Campingplatzbetriebes - Streit mit Campern

zu Beschluss 1: Keine Fortführung des Campingplatzbetriebes - Streit mit Campern

Aktuelle Probleme machen einen Betrieb schwer bis unmöglich:

  • kein Entgegenkommen beim Thema Anbauten und Feuerungsanlagen, damit Umsetzung Brandschutzmaßnahmen in gegenwärtiger Lage nicht möglich
  • mutwillige Verletzung von Regeln (offene Feuer, weitere ungenehmigte Anbauten, unerlaubtes „Dauerwohnen“)
  • Aufbrechen Stromkästen
  • Diebstahl Gemeindeeigentum
  • illegales Abzweigen von Strom und Wasser
  • illegales Einleiten von Abwasser
  • Parzellen ungleich groß, nicht mehr abgrenzbar
  • illegale Erweiterung Parzellen
  • Bäume durch An- und Umbauten beschädigt (Sicherheitsproblem)

zu Beschluss 1: Keine Fortführung des Campingplatzbetriebes - Nichtfinanzierbarkeit

zu Beschluss 1: Keine Fortführung des Campingplatzbetriebes - Nichtfinanzierbarkeit

Finanzielle Problemstellungen überfordern Gemeinde

Großer Investitionsstau an Gebäuden, Außenanlagen, Leitungen, Abwasser und Sicherheit.

  • Abwasseranschluss laut Wertgutachten mind. 80.000 EUR
  • Beseitigung Brandschutzmängel laut Wertgutachten mind. 35.000 EUR
  • Notwendigkeit neuer Zähler (ca. 40.000 EUR)

Weitere notwendige Erhaltungsinvestitionen

  • Unterhaltungsstau Gebäude und Außenanlagen laut Wertgutachten mind. 8.200 EUR, dabei sind Investitionen und Verbesserungen nicht enthalten
  • Feuchtigkeitsschäden Verwaltungs- und Kassengebäude laut Wertgutachten mind. 8.000 EUR
  • „Entenfang“ stark durchfeuchtet
  • Marode Garagen
  • Asbestbelastung
  • Defekte Beleuchtung
  • Schrankenanlage defekt
  • Duschen müssen grundsätzlich erneuert werden, jetzige sind stark erneuerungsbedürftig
  • Elektroleitungen alt und marode
  • Wasserleitungen alt und nicht dicht

Ohne eine wesentliche Aufwertung des Campingplatzes herbeizuführen, sind mind. 200 T€ zu investieren.

Fehlendes Know How zum Betrieb eines Campingplatzes

  • In der Gemeindeverwaltung liegen weder die fachlichen noch personellen Voraussetzungen für den wirtschaftlichen Betrieb eines Campingplatzes vor.
  • Grundsätzlich Erfahrungen im Bereich Tourismus fehlen. Fachpersonal müsste eingestellt werden.
  • Refinanzierung bei jetziger Belegung nicht gesichert
  • Folgende jährliche Fixkosten fallen an:
  • Abschreibungen auf AV 20.000 EUR
  • Personalkosten (ohne Fachmann) 50.000 EUR
  • Verwaltungskosten (Software, Wasserproben, etc.) 10.000 EUR

Gesamtkosten: 80.000 EUR

Bei ca. 160 Plätzen wären das Kosten in Höhe von mind. 500 EUR/Platz zzgl. Nebenkosten für Wasser, Strom, Abwasser. Kosten, die von einem Teil der Camper nicht akzeptiert werden (schon 2012 wurde der Erhöhung von 270 auf 300 EUR je Standplatz und Saison widersprochen – Verlust 5.400 EUR)

Fazit:

Die jetzige Struktur ist ein großen Sicherheits- und Finanzrisiko. Ein Weiterbetrieb des Campingplatzes im NEZ 2017 ist weder aus Gründen der Sicherheit noch aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten heraus durch die Gemeinde möglich. Sowohl aus Gründen der Sicherheit aber auch im Interesse einer zukünftigen Weiternutzung der Fläche muss der Platz geräumt werden.

zu Beschluss 2: Fortsetzung des Badbetriebes

zu Beschluss 2: Fortsetzung des Badbetriebes

Beschluss: 2. Unabhängig von der Schließung des Campingplatzes, wird an einer Lösung für den Badbetrieb gearbeitet. Ziel ist es, dass auch 2017 das Baden möglich sein soll.

Begründung zu Beschluss 2.:

Unabhängig von der Schließung des Campingplatzes, wird an einer Lösung für den Badbetrieb gearbeitet. Ziel ist es, dass auch 2017 das Baden möglich sein soll. Derzeit gibt es erste Gespräche mit Privatpersonen, die Interesse am Imbissbetrieb einschließlich der Bewirtschaftung des Strandbereiches und des Parkplatzes signalisiert haben.

zu Beschluss 3: Ziel ist, auch zukünftig ein Campingplatz

zu Beschluss 3: Ziel ist, auch zukünftig ein Campingplatz

Beschluss: 3. Das Ziel, auch zukünftig einen Campingplatz am Standort NEZ zu etablieren, wird nicht aufgegeben. Dazu sollen private Investoren gewonnen werden. Der Bebauungsplan soll planmäßig zu Ende geführt werden, um zukünftige Entwicklungen auch weiterhin zu ermöglichen.

Begründung zu 3:

Das Ziel, auch zukünftig einen Campingplatz am Standort NEZ zu etablieren wird nicht aufgegeben. Der Bebauungsplan soll planmäßig zu Ende geführt werden, um zukünftige Entwicklungen auch weiterhin zu ermöglichen. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes war schon in der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Grundsätzlich wird von diesen die Fortentwicklung einschließlich Neustrukturierung begrüßt.

Künftigen Investoren kann somit eine baurechtliche Sicherheit zur Verfügung gestellt werden. Auch gab es erste Vorgespräche mit Interessenten.