Fragwürdige "Inzidenz" bleibt über 100 und steigt weiter
Seit Donnerstag, 18. März, sind die "Lockerungen" wieder weg
Seit Sonnabend, dem 13. März liegt in Sachsen die Inzidenz über 100, Meißen zog am Sonntag, dem 14. März, nach. Wenn im Landkreis auch am Montag und Dienstag die Inzidenz über 100 liegt, tritt die so genannte "Rückfallregelung (§8c - Rückfallregelung - SächsCoronaSchVO - im Folgenden "C-VO") in Kraft. Diese besagt, dass dann "ab dem zweiten darauffolgenden Tag" (also in diesem Fall ab Donnerstag) die "Lockerungen" wegfallen, da heißt, dann gilt wieder:
- Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes und einem Angehörigen eines weiteren Hausstandes (Kinder unter 15 nicht mitgezählt).
- Das Verlassen der Unterkunft ohne triftigen Grund untersagt (Ausgangsbeschränkung). Triftige Gründe sind wie gehabt, allerdings sind Sport und Bewegung im Freien sowie der Besuch des eigenen oder gepachteten Kleingartens oder Grundstücks unter Einhaltung der Kontaktbeschränkungen ohne 15km-Beschränkung möglich. (Aufgrund eines Gerichtsurteils wurde der 15km-Passus gestrichen - d.Red.)
- Alkoholverbot auf den öffentlichen Verkehrsflächen der Innenstädte und an sonstigen öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten (Achtung! Die Landkreise müssen die betreffenden Flächen genau benennen! [§8e(2) C-VO])
Die von Gerichten als "vermutlich rechtswidrig" eingeschätzte nächtliche Ausgangssperre ist in der neuen C-VO nicht mehr enthalten.
"Keine Auswirkungen hat die Überschreitung der Inzidenz auf die in der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung direkt eingeführten Rechte, wie zum Beispiel zur Öffnung von Gartenbau- und Floristikbetrieben, Gartenmärkten, Blumengeschäften, Buchläden, Baumärkten und Friseurbetrieben. Ebenso sind weiterhin ,Click & Collect' Angebote zulässig," teilt der Landkreis in seiner Pressemitteilung vom 15. März mit.
Seit Montag, 22. März, sind Schulen und KiTa's wieder zu
Geplant ist weiterhin, so teilt das Kultusministerium mit, "dass die Kindertageseinrichtungen und Schulen wieder geschlossen werden", wenn die "Inzidenz 100" an fünf Tagen andauernd überschritten wird. Dann gilt laut 5a(8) C-VO, dass die Schulen "ab darauffolgenden Montag" - also ab 22. März - in den "Modus" zurückfallen wie vor den "Lockerungen". Mehr dazu im Beitrag "Im Landkreis Meißen müssen Schulen und Kitas ab Montag schließen".
Schnelltests und Impfung in Radeburg - bisher Fehlanzeige
Bürgermeisterin Michaela Ritter ist enttäuscht. Radeburg sei als Ort für ein Testzentrum vom Landratsamt benannt worden (siehe direkt unter diesem Beitrag - d. Red.), auch ein Gebäude sei gefunden, das die nötigen Anforderungen wie Warteräume, Parkplätze, Toiletten etc. bietet. Es könnte also sofort losgehen. Leider fehle es offenbar noch an notwendigen Genehmigungen. Ebenso sei es mit den Impfungen. ".Auch hier ist dem Landkreis unser Unterstützungswille schon länger bekannt," so die Rathauschefin. "Das Impfzentrum in Riesa ist für unsere Bürger schwer zu erreichen, deshalb würden wir gern vor Ort impfen lassen. Eine örtliche Fachärztin mit einem Team von ausgebildeten Impfschwestern sowie auch Ehrenamtliche mit medizinischer Ausbildung haben mir ihre Unterstützung angeboten und warten auf ihren Einsatz. Jedoch fehlt es an Impfstoff." Bürgermeisterin Michaela Ritter informiert dazu ausführlich auf der Webseite der Stadt - www.radeburg.de