So war die Coronasituation in Radeburg und Umgebung im Monat März

*letztmalig aktualisiert am 31.03., 16:00Uhr*

Hier finden Sie eine Rückschau zum Thema Corona im Landkreis Meißen mit Informationen des Landratsamtes Meißen und speziellem Fokus auf die Region um Radeburg, Moritzburg, Ebersbach und Thiendorf.

Die bisher kaum beachtete "Rückfallregelung" (§8c der SächsCoronaSchVO) "greift" schon nach einer Woche... Die aktuelle Statistik finden Sie durch Klick ins Bild - Landratsamt MEI)

Fragwürdige "Inzidenz" bleibt über 100 und steigt weiter

Seit Donnerstag, 18. März,  sind die "Lockerungen" wieder weg

Seit Sonnabend, dem 13. März liegt in Sachsen die Inzidenz über 100, Meißen zog am Sonntag, dem 14. März, nach. Wenn im Landkreis auch am Montag und Dienstag die Inzidenz über 100 liegt, tritt die so genannte "Rückfallregelung (§8c - Rückfallregelung - SächsCoronaSchVO - im Folgenden "C-VO") in Kraft. Diese besagt, dass dann "ab dem zweiten darauffolgenden Tag" (also in diesem Fall ab Donnerstag) die "Lockerungen" wegfallen, da heißt, dann gilt wieder:

  • Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes und einem Angehörigen eines weiteren Hausstandes (Kinder unter 15 nicht mitgezählt).
  • Das Verlassen der Unterkunft ohne triftigen Grund untersagt (Ausgangsbeschränkung). Triftige Gründe sind wie gehabt, allerdings sind Sport und Bewegung im Freien sowie der Besuch des eigenen oder gepachteten Kleingartens oder Grundstücks unter Einhaltung der Kontaktbeschränkungen ohne 15km-Beschränkung möglich. (Aufgrund eines Gerichtsurteils wurde der 15km-Passus gestrichen - d.Red.)
  • Alkoholverbot auf den öffentlichen Verkehrsflächen der Innenstädte und an sonstigen öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten (Achtung! Die Landkreise müssen die betreffenden Flächen genau benennen! [§8e(2) C-VO])

Die von Gerichten als "vermutlich rechtswidrig" eingeschätzte nächtliche Ausgangssperre ist in der neuen C-VO nicht mehr enthalten.

"Keine Auswirkungen hat die Überschreitung der Inzidenz auf die in der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung direkt eingeführten Rechte, wie zum Beispiel zur Öffnung von Gartenbau- und Floristikbetrieben, Gartenmärkten, Blumengeschäften, Buchläden, Baumärkten und Friseurbetrieben. Ebenso sind weiterhin ,Click & Collect' Angebote zulässig," teilt der Landkreis in seiner Pressemitteilung vom 15. März mit.

Seit Montag, 22. März, sind Schulen und KiTa's wieder zu

Geplant ist weiterhin, so teilt das Kultusministerium mit, "dass die Kindertageseinrichtungen und Schulen wieder geschlossen werden", wenn die "Inzidenz 100" an fünf Tagen andauernd überschritten wird. Dann gilt laut 5a(8) C-VO, dass die Schulen "ab darauffolgenden Montag" - also ab 22. März - in den "Modus" zurückfallen wie vor den "Lockerungen". Mehr dazu im Beitrag "Im Landkreis Meißen müssen Schulen und Kitas ab Montag schließen".

Schnelltests und Impfung in Radeburg - bisher Fehlanzeige

Bürgermeisterin Michaela Ritter ist enttäuscht. Radeburg sei als Ort für ein Testzentrum vom Landratsamt benannt worden (siehe direkt unter diesem Beitrag - d. Red.), auch ein Gebäude sei gefunden, das die nötigen Anforderungen wie Warteräume, Parkplätze, Toiletten etc. bietet. Es könnte also sofort losgehen. Leider fehle es offenbar noch an notwendigen Genehmigungen. Ebenso sei es mit den Impfungen. ".Auch hier ist dem Landkreis unser Unterstützungswille schon länger bekannt," so die Rathauschefin. "Das Impfzentrum in Riesa ist für unsere Bürger schwer zu erreichen, deshalb würden wir gern vor Ort impfen lassen. Eine örtliche Fachärztin mit einem Team von ausgebildeten Impfschwestern sowie auch Ehrenamtliche mit medizinischer Ausbildung haben mir ihre Unterstützung angeboten und warten auf ihren Einsatz. Jedoch fehlt es an Impfstoff." Bürgermeisterin Michaela Ritter informiert dazu ausführlich auf der Webseite der Stadt - www.radeburg.de 

Testzentren-Netz wird nach und nach ausgebaut

Für Radeburg, Moritzburg und Umgebung weiterhin keine "naheliegenden" Testzentren.

Derzeit verfügbare Orte für Schnelltests

Bitte informieren Sie sich auf der Seite "Coronatests in Sachsen" über Schnelltestmöglichkeiten. Dort gibt es eine interaktive Karte, bei der man seine PLZ eingeben kann und so die nächstgelegenen Testzentren findet. Der Landkreis hält eine Seite mit "Corona-Kontaktdaten" des Landkreises vor - alles einschl. Öffnungszeiten über die Feirertage - vom Gesundheitsamt bis zu den Schnelltest-Einrichtungen (einschl. Information, ob man sich vorher anmelden muss oder nicht): www.kreis-meissen.org/15946.html 

Bisher keine Testzentren in Radeburg und Umgebung

Im Landkreis Meißen haben weitere Einrichtungen ihren Betrieb für kostenlose Bürgertestungen auf eine Infektion mit dem Coronavirus aufgenommen. Ohne Anmeldung steht neben der Schnelltest-Ambulanz am ELBLANDKLINIKUM Meißen nun auch das Testzentrum DRK Meißen (Kleiderkammer) für Testungen offen. Beim Testzentrum Alberttreff Großenhain, bei der Apotheke am Kupferberg in Großenhain, der Moritzapotheke in Meißen, die Apotheke am Westbahnhof in Radebeuler Lößnitzapotheke Radebeul, der Zahnarztpraxis Kutschker in Meißen und der Galeria Apotheke in Riesa ist eine Voranmeldung zu empfehlen. Weitere Testzentren sind in Vorbereitung. Jeder Bürger kann sich einmal wöchentlich kostenlos testen lassen. Weitere Standorte sind in Vorbereitung.Jeder Bürger kann sich einmal wöchentlich kostenlos testen lassen.

Zur aktuellen Entwicklung im Landkreis und in unserer Umgebung

Die Entwicklung der "Inzidenz" im vergleich Bund - Land - Kreis im Wochenverlauf können Sie der folgenden Tabelle entnehmen. Die Zahl der Personen, die aufgrund einen positiven PCR-Tests in behördlich angeordneter Quarantäne befinden sowie deren ebenfalls in Quarantäne befindlichen Kontaktpersonen finden Sie weiter untenauf dieser Seite - aufgeschlüsselt auf die Kommunen in unserem Verbreitungsgebiet. 

Die Zahl der gegenüber dem Vortag neu hinzugekommenen positiven PCR-Testergebnisse finden Sie ab sofort ebenfalls unten in der Tabelle "Positiv Getestete...". Leider erhalten wir weder eine statistische Aussage, wie viele Tests durchgeführt wurden, noch dazu, wieviele der positiv getesteten Personen auch Krankheitssymptome haben oder hatten. Seit 22. Februar ist die Zahl der "Coronaposiven" in Krankenhäusern des Landkreises stabil unter 100 und die Zahl der Coronapatienten auf Intensivstationen einstellig. Die aktuellen Belegungszahlen finden Sie im "Wochentrend" weiter unten auf dieser Seite. Der Landkreis verfügt über 1200 Betten, darunter 63 Intensivbetten.  

Im Zeitraum vom 26. bis 29. März 2021 sind in 14 Einrichtungen im Landkreis Meißen neue Infektionen mit dem Coronavirus zu verzeichnen gewesen, darunter in sechs Schulen und fünf Kindertageseinrichtungen. Betroffen sind 16 Personen (vom 23. bis 25.März 35), davon elf Bewohner/-innen, Kita- bzw. Schulkinder, darunter zwei Kinder aus unserer Region neu hinzugekommen - eins in der KiTA "Kneipp-Kinderland" Thiendorf und ein weiterer Schüler der Oberschule Ebersbach. Im vorherigen Zeitraum waren bereits ein Ebersbacher Oberschüler und in der KiTa Tauscha eine Erzieherin positiv getestet worden. Bei den genannten Personen wurden nach positiven Schnelltests PCR-Tests durchgeführt, die ebenfalls positiv ausfielen. Damit ist eine Infektion zwar nicht sicher, aber wahrscheinlich. Nur die durch PCR-Test bestätigten Fälle gehen in die Statistik ein, bestätigt das Landratsamt auf Nachfrage von RAZ. Doppelzählungen seinen im Übrigen durch die eingesetzte Fachprogram Octoware ausgeschlossen. Wie die Lage in unseren Kommunen im Einzelnen aussieht, können Sie in unten stehender Tabelle finden.

"7-Tage-Inzidenz" Deutschland - Sachsen - Kreis Meißen im Vergleich

Wie zu erwarten: mehr Tests - mehr "Fälle"

Quelle: RKI Corona Dashboard
Do Fr Sa So Mo Di Mi
Deutschland 113,3 119,1 124,9 129,7 134,4 135,2 132,3
Sachsen 167,3 169,1 176,4 183,0 200,4 193,4 182,3
Meißen 159,3 167,6 163,0 151,4 156,8 161,3 158,9

*Wenn "Inzidenz 100" im Landkreis an drei aufeinder folgenden Tagen überschritten wird, gilt die Rückfallregelung.

Laut RKI (Glossar) beschreibt "die Inzidenz die Menge von Zugängen (Inzidenzfälle) in einen Bestand von Kranken/Betroffenen." In der gegenwärtigen fragwürdigen Corona-Praxis wird aber die Zahl von positiven PCR-Tests (die ein Indiz für eine möglicherweise vorliegende oder zurückliegende Infektion sind) innerhalb von 7 Tagen (sog. 7-Tage-Inzidenz) ins Verhältnis zur Gesamtbevölkerung gesetzt und mit 100000 multipliziert. Inzidenz  (z.B.) 100 bedeutet, dass 1 von 1000 Bürgern positiv getetet wurde. Dieser muss noch nicht einmal ansteckend oder gar krank sein. Trotzdem besteht kein Grund zu Sorglosigkeit, denn es wurden ja nicht alle von den "1000 Bürgern" getestet, so dass die reale Durchseuchung der Bevölkerung eine unbekannte Größe ist. Dagegen besteht eine Kohärenz zwischen der Anzahl der Tests und der darunter positiven Fälle (mehr Test = mehr Positive), so dass die "Inzidenz" allein keinen Aussagewert für die tatsächliche epidemische Lage hat.
Infoquelle zur Bewertung dieser Testpraxis (Norddeutscher Rundfunk / NDR) - Suchwort: Melderate (PDF, 0,8 Mb)
 

Positiv getestete Personen und Kontaktpersonen im Kreis Meißen, speziell RAZ-Verbreitungsgebiet

Wochentrend aktuell positive und Kontaktpersonen*

  Do Fr Sa So Mo Di Mi
Landkreis 626 658 650 680 728 678 714
Neu[1] 87 79 78 55 18 11 90
Kontaktp.* 1166 1213 1166 1235 1057 1051 996
Radeburg 40 37 30 38 39 37 37
Kontaktp.* 30 30 35 42 39 38 38
Moritzburg 12 10 9 9 10 10 15
Kontaktp.* 7 5 9 9 9 28 28
Ebersbach 15 19 18 17 15 15 15
Kontaktp.* 18 23 22 22 16 15 16
Thiendorf 11 13 11 13 17 17 17
Kontaktp.* 4 4 36 36 47 48 57
Krankenhäuser              
stationär[2] 46 49 49 49 51 53 46
dar. intensiv[3] 3 5 5 5 5 7 7

Datenquelle: Gesundheitsamt Meißen

* Kontaktpersonen einschl. Reiserückkehrer
[1] Zahl der am Tag neu hinzugekommenen "Positivmeldungen" 
[2] als "stationär aufgenommen" gemeldete "positiv Getestete" - unabhängig vom Status der Quarantäne.
[3] darunter auf der Intensivstation behandelte
Der Landkreis verfügt über 1200 Betten, darunter 63 Intensivbetten.

Landrat Ralf Hänsel "positiv getestet"

Der für den 11. März terminierte Verwaltungsausschuss des Kreistages Meißen wurde abgesagt. "Hintergrund der Absage ist, dass Landrat Ralf Hänsel am 10. März positiv auf das Virus SARS-CoV-2 getestet worden ist und sich seitdem in Quarantäne befindet. Der Landrat ist bislang symptomfrei und es geht ihm gut. Die Ermittlung der Kontakte und deren Nachverfolgung ist angelaufen," teilt das Landratsamt in einer Pressemitteilung mit.

Die beiden Beigeordneten, als mögliche Vertreter des Landrates, haben neben weiteren Arbeitskontakten am Montag mit ihm gemeinsam an einer Sitzung des Ältestenrates teilgenommen. Landrat Ralf Hänsel hatte in seiner Funktion als Sitzungsleiter für längere Ausführungen keine Mund-Nase-Bedeckung getragen. Die rechts und links vom ihm platzierten Beigeordneten waren daher für die entsprechende Zeit möglicherweise einer höheren Gefährdung durch Aerosolausstoßung ausgesetzt und gelten nun als Kontaktpersonen und können deshalb ebenfalls die Sitzung des Verwaltungsausschusses nicht leiten. "Auch auf weitere Präsenztermine und Veranstaltungen soll zunächst verzichtet werden, bis sichergestellt werden kann, dass nicht trotz aller Vorsichtsmaßnahmen Ansteckungen erfolgt sind," so das Landratsamt.

Sonder-Maßnahmen des Landkreises Meißen bleiben bis 31. März in Kraft

Das Landratsamt Meißen geht auch weiterhin davon aus, dass ein strenges Verhaltensregime von positiv Getesteten, Kontaktpersonen und Verdachtspersonen dazu beitragen kann, den so genannten Inzidenzwert weiter zu senken. Mehr dazu unter dem Beitrag  "Die durch Inzidenzen über 400 ausgelösten Sonder-Maßnahmen im Landkreis Meißen bleiben bis 31. März in Kraft." im Artikel "So war die Coronasituation in Radeburg und Umgebung von Ende Dezember '20 bis Ende Januar '21". Auch die 

Begriffsklärung: Positiv Getestete, Kontaktpersonen der Kategorie I und Verdachtspersonen

finden Sie auf dier Seite.

 

Widerspricht die Maskenpflicht im Auto der STVO?

Seit 15. Februar müssen "fremde" Pkw-Insassen Maske tragen - auch der Fahrer

Eine der "Corna-Neuerungen" seit letzter Woche: Maskenpflicht, wenn "Fremde" mit im Auto sitzen – ausdrücklich auch für Fahrer. Kommentatoren auf Facebook merkten an, dass dies gegen das in der StVO vorgeschriebene „Verhüllungsverbot“ verstößt. Auf unsere Nachfrage antwortete das Verkehrsministerium wie folgt:

„Grundsätzlich darf der Führer eines Kraftfahrzeuges sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist, vgl. § 23 Abs.4 Straßenverkehrsordnung (StVO). Dem Verhüllungsverbot unterliegen auch Mund-Nasen-Schutzmasken, wenn im Fahrzeug selbst keine Ansteckungsgefahr droht. Anders ist es, wenn eine Ansteckungsgefahr der Fahrgäste/ Mitfahrer durch den Fahrer nicht auszuschließen ist. In diesem Fall geht der Gesundheitsschutz des Einzelnen vor und dient zudem noch der Eindämmung des Infektionsgeschehens.
Nach der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 12. Februar 2021 besteht nunmehr die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Kraftfahrzeug, wenn dieses mit Personen unterschiedlicher Hausstände besetzt ist. Der Gesundheitsschutz geht insoweit der Verfolgung von Verkehrsverstößen, sprich dem Schutz der Allgemeinheit von nicht entdeckten Ordnungswidrigkeiten, vor.
Der Sinn und Zweck der Regelung des Verhüllungsverbotes ist mit der Regelung in der Corona-Schutz-Verordnung nicht eingeschränkt. Auch ist eine Fahrererkennung nicht gänzlich unmöglich. Der Fahrer sollte allerdings beim Tragen des Mund-Nasen-Schutzes darauf achten, dass die Augen und Ohren unbedeckt bleiben. Andernfalls kann von einem Verstoß gegen das Verhüllungsverbot ausgegangen werden.
Die sächsischen Bußgeldstellen sollen in diesem Sinne entscheiden.“

Archivierte Beiträge

Übersicht über hier veröffentliche, archivierte Beiträge

Die folgenden Beiträge wurden mit dem Artikel "Coronasituation in Radeburg und Umgebung im Monat Februar" archiviert und sind dort weiterhin zu finden:

  • 15. Februar bis 7. März: Was hat der Freistaat neu geregelt?
  • Begriffsklärung: Positiv Getestete, Kontaktpersonen der Kategorie I und Verdachtspersonen
  • Was ist ein Click & Collect Service und was ist dabei zu beachten? 
  • Widerspricht die Maskenpflicht im Auto der STVO? (Hinweis: Maskenpflicht für Fahrer ist in der SächsCoronaSchVO vom 5. März nicht mehr enthalten)
  • ZAOE bittet: Masken verantwortungsbewusst entsorgen

Die folgenden Beiträge wurden mit dem Artikel "So war die Coronasituation in Radeburg und Umgebung von Ende Dezember '20 bis Ende Januar '21" archiviert und sind dort weiterhin zu finden.

  • FFP-2 Masken: RKI warnt vor Gebrauch durch Laien!
  • Private Nutzung von FFP-2 von "Ad-Hoc Arbeitskreis Covid-19" u.a. nicht empfohlen
  • Darf man trotz Ausgangssperre spazieren gehen? Oder anders gefragt: ist ein Spaziergang ein triftiger Grund?
  • Muss man im Freien jetzt auch Masken tragen? JA - dort wo es vorgeschrieben ist, ansonsten eher NEIN.