Doch Vertrauen war nicht gut und Kontrolle deshalb nicht nur besser, sondern durchaus angezeigt. Wenn Geschäftsleute die eigentlich für ihre und des Nachbars Kundschaft gedachte Parkplätze dauerhaft selber belegen, dann sorgt das nicht nur für Frust bei den Kunden und dem Nachbarn – es ist schlicht eine Ordnungswidrigkeit. Gleiches gilt natürlich für dauerparkende Anwohner. Doch wo kein Kläger ist, da kein Richter. Also gab es für die Stadt nur drei Möglichkeiten: entweder die Einhaltung kontrollieren und durchsetzen, die Zusatzschilder, die die Parkzeit begrenzen abzuschrauben oder – drittens: die Parkplätze gebührenpflichtig zu machen.
Die Stadt Radeburg hat sich für die Variante Kontrolle entschieden und da das mit der Kontrolle und eigenem Personal zu aufwendig war, wurde mit der Nachbargemeinde Moritzburg eine Zweckvereinbarung zur Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs geschlossen. Seit 1. Juni 2019 sind die Vollzugsbediensteten des Ordnungsamtes Moritzburg, Cornelia Schütze und Michael Fourmont auch im Auftrag der Stadt Radeburg unterwegs. In Radeburg jedoch nur, um den ruhenden Verkehr zu kontrollieren. In Moritzburg haben sie auch noch andere Aufgaben.
Insgesamt 881 Ordnungswidrigkeiten wurden zwischen dem 1.6. und 31.12.19 von den beiden erfasst. Dabei gab es folgende Schwerpunkte:
- 442 x Parken ohne oder mit abgelaufener Parkscheibe
- 123 x Parken im ein- geschränkten Haltverbot
- 102 x unerlaubtes Gehwegparken
- 96 x unerlaubtes Parken entgegen der Fahrtrichtung
- 35 x Parken im Halteverbot
- 24 x unzulässiges Parken auf Schwerbehindertenparkplatz
- 14 x Parken vor Bordsteinabsenkung
Die oben genannten Verstöße gelten als geringfügige Ordnungswidrigkeit und werden mit dem berühmten „Knöllchen“ geahndet. Bezahlt der „Sünder“ das Verwarnungsgeld, so wird davon ausgegangen, dass er seinen Fehler erkannt hat und das Thema ist erledigt, das Verfahren wird eingestellt. 63 Verfahren wurden an die Bußgeldstelle des Landkreises übergeben, da das Verwarnungsgeld nicht bezahlt bzw. dagegen vorgegangen wurde. Wenn man auf einem Zeitparkplatz steht, ist es irrelevant, ob man „doch nur ganz kurz“ dort steht, und deshalb keine Parkscheibe einlegt hat. Auch die Dauer, die über die zulässige Parkzeit hinaus noch toleriert wird, ist klar geregelt. Für Radeburg gelten da keine Ausnahmen. Als Halten im eingeschränkten Halteverbot (umgangssprachlich „Parkverbot“) gelten Ein- und Aussteigen und Ent- und Beladen nicht, wenn man „dazwischen“ nur schnell noch was eingekauft hat. „Nur mal schnell“ ist keine Ausrede, die die Ordnungshüter überzeugt, denn die hören sie zu oft. Ausreden sind immer ein netter Versuch, aber es gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz und auch der netteste Versuch, für sich eine „Sonderregelung“ zu erwirken, wird nicht ziehen.
Unverhältnismäßig hoch ist die Anzahl von unzulässigem Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen. Obwohl es davon nur wenige gibt, wurden auf diesen 24 Verstöße festgestellt. Hier reicht schon eine Minute, um dafür ein Bußgeld von 35 Euro zu zahlen. Außerdem ist, wenn das Falschparken hier dokumentiert wird, der Abschleppdienst selbst dann zu zahlen, wenn er vergebens angefordert wurde, weil der Falschparker inzwischen wieder weggefahren ist. Das Unwissen ist hier besonders groß. Dazu stellt das Kreisverkehrsamt klar: „Nur Personen, welche im Besitz eines Schwerbehindertenausweises sind und dieser die Merkzeichen ‚außergewöhnlich gehbehindert‘ (aG) oder ‚blind‘ (Bl) ausweist, erhalten den blauen Parkausweis. Dieser Ausweis ist in der gesamten EU gültig und berechtigt zum Parken auf den ausgewiesenen Behindertenparkplätzen. Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den Merkzeichen B und G können bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde einen Antrag auf Bewilligung von Parkerleichterungen stellen. Durch die Feststellungsbehörde der Behinderteneigenschaft (Kreissozialamt) wird dann geprüft, ob die gesundheitlichen Voraussetzungen für bestimmte Parkerleichterungen vorliegen und ob ein Parkausweis in diesem Fall ausgestellt werden kann, welcher jedoch nicht zum Parken auf Behindertenparkplätzen berechtigt. Mit diesem orangen Parkausweis können andere Parkerleichterungen in der Bundesrepublik Deutschland (z. B. kostenfreies Parken auf gebührenpflichtigen Parkplätzen oder Parken für bis zu 3 Stunden im eingeschränkten Haltverbot) in Anspruch genommen werden. Diese Parkausweise (orange oder blau) werden für maximal 5 Jahre ausgestellt. Sie sind an kein einzelnes Fahrzeug gebunden, sondern können dann benutzt werden, wenn der Inhaber des Parkausweises das Fahrzeug nutzt. Beim Parken werden diese entsprechenden Ausweise sichtbar hinter die Frontscheibe gelegt. Das heißt, auch wenn man schlecht laufen kann, ist man ebenso wenig berechtigt zum Parken auf einem Behindertenparkplatz wie jemand, der sogar einen Schwerbehindertenausweis hat, nur eben nicht den blauen Parkausweis. Auch wer einen der oben genannten Behinderten transportiert und den blauen Ausweis nicht hat oder nicht sichtbar im Fahrzeug angebracht hat, darf dort nicht stehen.“
Viele Radeburger oder Besucher haben auch Schwierigkeiten mit den Verkehrszeichen „Beginn“ und „Ende“ von Haltverbotsbereichen. Das sollten sie sich noch mal von ihrem Fahrlehrer erklären lassen oder einfach noch mal in die StVO schauen. Cornelia Schütze und Michael Fourmont konnten sich seit ihrem ersten Auftreten in Radeburg schon einiges anhören, berichteten sie den Stadträten. Natürlich sind die auf diese Art „ertappten“ erst einmal frustriert und sie sind gewöhnt, dass manche bei einer Konfrontation erst mal Dampf ablassen. „Damit können wir umgehen,“ sagt Michael Fourmont. „Nur beleidigen lassen müssen wir uns nicht,“ stellt er auch klar. Da ist dann auch mal eine Strafanzeige fällig.
Ob es denn auch Fälle gibt, wo sie mal nachgeben und so zusagen Gnade vor Recht ergehen lassen, will RAZ von den beiden wissen. „Wir können vom Gleichbehandlungsgrundsatz nicht abweichen,“ sagt Fourmont. „Bei Verstößen gegen das beschränkte Haltverbot gehen wir grundsätzlich zweimal vorbei und lassen uns Zeit. Wer dann immer noch steht, der braucht uns dann auch nicht erzählen, er sei nur kurz dagestanden. Etwas anderes ist es, wenn uns jemand nachweist, dass eine Beschilderung nicht eindeutig oder nicht korrekt ist. Oder wenn ein Bordstein abgesenkt ist, aber dort keine Ausfahrt mehr ist. Dort wird in dem einen Fall das Ordnungsamt informiert und im anderen Fall dann auch niemand abgestraft.“
„Die Situation in Radeburg ist anders als die in Moritzburg,“ sagt Cornelia Schütze. „Dort sind viele Touristen unterwegs, die auch unachtsam sind und Schilder übersehen. In Radeburg sind es Einheimische, die sich eigentlich auskennen.“ Ordnungsamtschef Torsten Wehnert hat da auch wenig Verständnis und betont noch einmal: „Das Parken in Radeburg ist im Gegensatz zu den meisten anderen Städten überall und jederzeit kostenfrei möglich, solange man sich an die StVO und die Beschilderung hält. Die gegenseitige Rücksichtnahme sollte doch so weit gehen, dass man nicht nur seine eigene Bequemlichkeit oder seinen eigenen geringfügigen Zeitgewinn sieht, sondern auch an die anderen Verkehrsteilnehmer denkt.“