Freistaat ermöglicht vorsichtige Lockerungen
Die Kontaktbeschränkungen werden gelockert: Ein Hausstand darf sich in der Öffentlichkeit sowie in privat genutzten Räumen und Grundstücken mit Angehörigen eines weiteren Hausstandes treffen. Insgesamt sind maximal fünf Personen erlaubt. Kinder unter 15 Jahren werden nicht mitgezählt.
Die bislang geltenden Ausgangsbeschränkungen und die damit verbundene Auflage, die Unterkunft nur mit triftigem Grund verlassen zu dürfen, werden grundsätzlich aufgehoben. Dies gilt auch für das Alkoholverbot. (Diese Aussage in der PM widerspricht der Rückfallregelung - siehe weiter unten; wir bemühen uns um Klärung - d.Red.) Die nächtliche Ausgangssperre fällt ersatzlos weg.
Öffnungs- und Teststrategie
Ab 15. März müssen alle Personen mit direktem Kundenkontakt einmal wöchentlich einen Corona-Test machen. Arbeitgeber müssen die Tests kostenfrei zur Verfügung stellen. Ab dem 22. März 2021 müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten einmal pro Woche kostenlose Selbsttests anbieten.
Fahrschulen dürfen vollumfänglich öffnen. Bedingung ist eine wöchentliche Testung des Personals, ein Hygienekonzept und ein "Test"* jedes Fahrschülers.
Buchläden, Baumschulen, Gartenmärkte, Baumärkte und Blumengeschäfte gelten künftig als Geschäfte und Märkte des täglichen Bedarfs sowie der Grundversorgung und dürfen öffnen. Nötig sind hier eine Begrenzung der Kundenzahl und ein Hygienekonzept.
Inzidenzabhängige Lockerungsschritte
Die im Folgenden aufgeführten, inzidenzbasierten Lockerungen sind nicht zulässig, wenn das festgelegte Maximum von 1.300 durch Covid-19-Erkrankte belegten Krankenhausbetten in Sachsen auf der Normalstation überschritten wird. (Derzeit sind 139 Betten in Sachsen mit Coronapatienten belegt - d.Red.)
Lockerungen bei Unterschreitung der "Inzidenz 100" (das ist der derzeitige Stand - d.Red.)
Wird der "Inzidenzwert 100" im Freistaat Sachsen und im Kreis* an fünf Tagen in Folge unterschritten, kann der Kreis erlauben:
- Click & Meet im Einzel- und Großhandel nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum. Erlaubt ist maximal ein Kunde pro angefangenen 40 Quadratmeter Verkaufsfläche. Unterstützungsbedürftige Personen und Minderjährige zählen nicht mit.
- Individualsport alleine oder zu zweit und in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 15 Jahren im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen.
- Öffnung von weiteren körpernahen Dienstleistungen wie Kosmetik- und Tattoostudios mit wöchentlicher Testung des Personals. Kunden müssen einen "Test" vorlegen.
- Öffnung von botanischen Gärten, Zoos und Tierparks mit vorheriger Terminbuchung. Gleiches gilt für die Öffnung von Museen, Galerien und Gedenkstätten (gültig ab 15. März 2021).
Hat sich die "Inzidenz" im Freistaat Sachsen und im jeweiligen Kreis nach diesen Öffnungsschritten an weiteren 14 Tagen insgesamt nicht erhöht, kann der Kreis frühestens ab 22. März 2021 erlauben:
- Außengastronomie mit vorheriger Terminvereinbarung. Sitzen mehrere Hausstände an einem Tisch,muss ein "Test" vorliegen.
- Die Öffnung von Kinos, Theatern, Konzertveranstaltungsorten, Museen usw. Besucher müssen einen "Test"vorlegen.
- Kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport im Außenbereich. Teilnehmer "Test" vorlegen.
- Bibliotheken.
Lockerungen bei Unterschreitung der "Inzidenz 50"
Wird der "Inzidenzwert 50" im Freistaat Sachsen und im Kreis an fünf Tagen in Folge unterschritten, kann der Kreis erlauben:
- Öffnung des Einzel- und Großhandels mit Kundenbeschränkung.
- Kontaktfreien Sport in kleinen Gruppen (maximal 20 Personen) im Außenbereich.
- Öffnung von Zoos, Museen usw. ohne Terminvereinbarung (frühestens ab dem 15. März 2021.
Hat sich die "Inzidenz" im Freistaat Sachsen und im jeweiligen Kreis nach diesen Öffnungsschritten an weiteren 14 Tagen insgesamt nicht erhöht, kann der Kreis (frühestens ab 22. März) erlauben:
- Öffnung der Außenbereiche der Gastronomie ohne Terminvereinbarung und ohne Testpflicht für Gäste.
- Öffnung von Kinos, Theatern, Konzertveranstaltungsorten, Museen usw. ohne Testpflicht für Besucher.
- Kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport im Außenbereich ohne Testpflicht für Teilnehmer.
Lockerungen bei Unterschreitung der "Inzidenz 35"
Wird der "Inzidenzwert 35" im Freistaat Sachsen und im Kreis an fünf Tagen in Folge unterschritten, kann der Kreis erlauben:
- Lockerung der Kontaktbeschränkungen: Es dürfen sich in der Öffentlichkeit und im privaten Raum bis zu drei Hausstände mit insgesamt maximal zehn Personen treffen. Kinder unter 15 Jahren bleiben unberücksichtigt.
Rückfallregelung / verschärfte Maßnahmen bei erhöhter Inzidenz
- Bei Überschreitung der "Inzidenz 50" an drei aufeinanderfolgenden Tagen im Freistaat oder dem Kreis gelten im Kreis ab dem zweiten darauffolgenden Werktag wieder die Regelungen für eine Inzidenz zwischen 50 und unter 100.
- Bei Überschreitung der "Inzidenz 100" an drei aufeinanderfolgenden Tagen im Freistaat oder dem Kreis müssen die Kreise die entsprechenden Lockerungen ab dem zweiten darauffolgenden Werktag aufheben. Zeitgleich müssen Ausgangsbeschränkungen (Verlassen der Unterkunft nur mit triftigem Grund) und ein Alkoholverbot in der Öffentlichkeit eingeführt werden. Zudem gelten erneut die Kontaktbeschränkungen von einem Haushalt und maximal einer weiteren Person. Kinder unter 15 Jahre bleiben unberücksichtigt.
- Sind die maßgeblichen Inzidenzwerte an drei aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten, treten Ausgangsbeschränkungen und Alkoholverbot ab dem zweiten darauffolgenden Werktag ebenso wieder außer Kraft wie die strengeren Kontaktbeschränkungen.
- Die zuständigen kommunalen Behörden können abhängig von der regionalen Infektionslage verschärfende Maßnahmen ergreifen.
*Anmerkung der Redaktion: Mit "Test" sind hier tagesaktuelle negative Covid-19-Schnell- oder Selbsttests gemeint. Mit "Inzidenz" ist der so genannte "7-Tage-Inzidenzwert" gemeint, z.B. mit "Inzidenz 100" der Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner. Mit "Kreis" sind Landkreise und kreisfreie Städte gemeint. Alle Vereinfachungen aus Lesbarkeitsgründen. Das setzen in "Anführungsstriche" stellt keine Wertung dar, sondern dient der Unterscheidung vom sonstigen Gebrauch der Begriffe Test, Inzidenz bzw. Kreis.
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