Gegenwärtig befinden sich 5.373 Personen im Landkreis in behördlich angeordneter Quarantäne. 33 Kontaktpersonen von positiven Fällen wurden abgesondert. Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 153 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. Davon werden 41 Patientinnen und Patienten auf der Intensivstation behandelt. Von den 153 hospitalisierten Personen sind 22 geimpft und 131 ungeimpft, bei den ITS-erfassten Personen sind vier geimpft und 37 ungeimpft. Eine Aussage, wie viele der Hospitalisierten und auf ITS befindlichen Patienten "Corona-Fälle" sind, gibt es nicht.
Für die verstärkten Kontrollen zur Einhaltung der Corona-Schutz-Maßnahmen liegen erste Ergebnisse vor. Insgesamt wurden zwischen dem 10. und 16. November 2021 107 Kontrollen durch die Teams durchgeführt, wobei 41 Verstöße an die Bußgeldstelle übergeben wurden. In den kontrollierten Bereichen konnten zahlreiche Verstöße unterschiedlichster Art festgestellt werden, zum Beispiel fehlende oder unvollständige Hygienekonzepte, keine Kontaktdatenerfassung, fehlende oder falsch getragene Mund-Nase-Bedeckungen. Die Verstöße werden vor Ort aufgezählt und dem Verantwortlichen wird mitgeteilt, dass ein entsprechendes Bußgeldverfahren eingeleitet wird.
Die festgestellten Verstöße werden direkt in die zuständige Fachstelle, die Bußgeldbehörde, zur Bearbeitung weitergeleitet. Hier wird jede Feststellung geprüft und das Ordnungswidrigkeitsverfahren eröffnet. Im Rahmen des ordentlichen Verfahrens werden die Verstöße dann entsprechend geahndet.
Bei den bisherigen Kontrollen erfuhren die Kontrollteams unterschiedlichste Reaktionen. Viele Betreiber sind dankbar einen Ansprechpartner für alle offenen Fragen zu haben, andere sind sehr emotional und werden lauter oder beleidigend. Alle Mitglieder der Kontrollteams reagieren ruhig und kontrolliert und vor allem deeskalierend darauf. Von den Kontrollteams wurden durch Privatpersonen ohne Zustimmung Bilder und Videoaufnahmen angefertigt und tauchen auf Social-Media-Plattformen auf. Die weitere Nachverfolgung dieser Straftatbestände wird gegenwärtig geprüft. Zu körperlichen An- oder Übergriffen kam es bisher nicht.