„Sachsen war das erste Bundesland, in dem sich Wölfe vor mehr als 20 Jahren angesiedelt haben, nachdem sie mehr als einhundert Jahre ausgerottet waren“, so der Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft, Thomas Schmidt. „Was aus Sicht des Naturschutzes erfreulich erscheint, führt auf der anderen Seite aber zu Konflikten. So beklagen Schäfer in steigender Zahl teils erhebliche Schäden durch Wolfsrisse in ihren Herden. Die Verordnung ist einer von vielen Schritten, mit denen wir auf die weitere Ausbreitung der Wölfe reagieren und mit denen wir insbesondere Konflikte vermeiden wollen.“
Die heute beschlossene Verordnung ergänzt den bisher bestehenden Wolfsmanagementplan. Sie regelt unter anderem für typische Situationen, wann Wölfe vergrämt bzw. entnommen werden dürfen und schafft so eine höhere Rechtssicherheit für die zuständigen Behörden, die die Entscheidung darüber treffen müssen. So dürfen Wölfe vergrämt werden, wenn sie sich an einem Wohngebäude aufhalten oder sich einem Menschen auf weniger als einhundert Meter nähern, sich nicht verscheuchen lassen und dadurch das öffentliche Leben gestört wird.
Eine Entnahme, also Tötung, können die zuständigen Behörden dann vornehmen, wenn sich ein Wolf einem Menschen auf weniger als 30 Meter nähert und eine Vergrämung erfolglos geblieben ist. Auch zur Vermeidung erheblicher wirtschaftlicher Schäden ist eine Entnahme möglich: überwindet ein Wolf die in der Verordnung genannten Schutzmaßnahmen innerhalb von zwei Wochen zweimal, kann er entnommen werden. Die Verordnung enthält darüber hinaus ein landesweites Programm zur Besenderung von Wölfen.
Um möglichst genaue Erkenntnisse über den Aufenthaltsort und die Bewegungsmuster der Wolfsrudel im Freistaat Sachsen zu erhalten, sollen landesweit einzelne Wölfe mit einem Senderhalsband ausgestattet werden. Ebenfalls in der Verordnung geregelt wird die Arbeit der neuen Fachstelle Wolf im Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG).
Die Rissbegutachtung, die Beratung der Nutztierhalter, die Förderung präventiver Maßnahmen sowie wesentliche Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit werden bei dieser Fachstelle gebündelt und können so sachsenweit aus einer Hand umgesetzt werden. Die mit sechs Mitarbeitern besetzte Fachstelle soll mit Inkrafttreten der Verordnung im Mai 2019 ihre Arbeit aufnehmen.
Für Entscheidungen über die Entnahme bzw. die Vergrämung von Wölfen bleiben die Landkreise und Kreisfreien Städte zuständig. Nur diese Ebene besitzt die Ortskenntnis und kann die wirtschaftlichen oder sozialen Folgen von Konfliktsituationen mit Wölfen sicher einschätzen.
Eine weitere Regelung der Verordnung verbietet das Anlocken, das Füttern und die zielgerichtete Annäherung an Wölfe. „Diese Regelung soll dazu beitragen, dass Wölfe ihre Scheu vor dem Menschen behalten“, so der Minister. „Ebenso dürfen sie sich nicht an die Nutztiere als leichte Beute gewöhnen. Ich möchte daher an die Nutztierhalter appellieren, von den bestehenden Fördermöglichkeiten für Herdenschutzmaßnahmen Gebrauch zu machen und ihre Tiere vor Wolfsangriffen zu schützen.“
Herdenschutzmaßnahmen der Nutztierhalter unterstützt der Freistaat Sachsen seit vielen Jahren. Allein im Jahr 2018 wurden dafür 167 000 Euro an Fördermitteln gezahlt. Seit Beginn dieses Jahres können Schutzmaßnahmen sogar zu 100 Prozent gefördert werden, nachdem die EU-Kommission dafür eine Genehmigung erteilt hat.