Impfwillige sollten ab 12 Jahre und älter, sowie:
- noch nicht geimpft sein,
- in den letzten 3 Monaten nicht Corona positiv getestet oder an Corona erkrankt gewesen sein,
- in den letzten 2 Wochen auch keine anderen Impfungen erhalten haben,
- Kinder und Jugendliche von 12 - 15 Jahren haben die Einwilligung aller Sorgeberechtigten (ggf. über Vollmacht) und mindestens einen Sorgeberechtigten zum Impftermin persönlich dabei,
- Jugendliche ab 16 Jahren auf jeden Fall mindestens die Einwilligung eines Elternteils und bestenfalls eine Begleitperson zum Impftermin
Das Impfangebot kann auch als sogenannter „Booster“-Impftermin (Auffrischungsimpfung) genutzt werden, aber z.. Z. in Sachsen nur dann, wenn:
- der Impfling über 18 Jahre alt ist,
- dessen letzte Impfung mindestens 6 Monate her ist.
Unbedingt dabei haben sollten spontan Impfwillige ihre Krankenversicherungskarte und ein Ausweisdokument, bestenfalls auch einen Impfausweis.