Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum „Sondergebiet Agri-Photovoltaikanlage Radeburg“

Der Stadtrat Radeburg hat in seiner Sitzung am 26.01.2023 den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Agri-Photovoltaikanlage Radeburg“ für das im Lageplan dargestellte Gebiet beschlossen. In gleicher Sitzung hat der Stadtrat beschlossen, die Öffentlichkeit und die Behörden frühzeitig am Planaufstellungsverfahren zu beteiligen.

Foto: Solarpark (Symbolbild, Parabel GmbH)

Foto: Solarpark (Symbolbild, Wikimedia Commons, Parabel GmbH)

Öffentliche Bekanntmachung Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Agri-Photovoltaikanlage Radeburg“

Entsprechend § 3 Abs.1 BauGB wird die Öffentlichkeit frühzeitig zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Agri-Photovoltaikanlage Radeburg" in der Fassung vom 18.03.2023, bestehend aus 2 Planzeichnungen (jeweils Teil A), zugehörigen Textlichen Festsetzungen (jeweils Teil B) und Begründung (Teil C) durch öffentliche Auslegung für die Dauer eines Monats beteiligt.

Für die Öffentlichkeit besteht vom 11.04.2023 bis einschließlich 12.05.2023 während der Dienstzeiten

  • Montag 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
  • Dienstag 7.30 – 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
  • Mittwoch 7.30 – 12.00 Uhr
  • Donnerstag 7.30 – 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
  • Freitag 7.30 – 12.00 Uhr

im Bauamt der Stadt Radeburg, 01471 Radeburg, Heinrich-Zille-Straße 11 die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Unterlagen.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Radeburg vorgebracht werden. Die Planunterlagen sind auch auf der Internetseite des zentralen Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de  sowie auf der Internet- seite der Stadt Radeburg unter: https://www.radeburg.de/rathaus/bauleitplanung/aktuelle-offenlagen.html innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Agri- Photovoltaikanlage Radeburg“ in der Fassung vom 18.03.2023 schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Radeburg vorgebracht werden.

Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der weiteren Bearbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit in ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden können. Die Behörden, die sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden werden parallel gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt. Radeburg, 23.03.2023