Das Landratsamt Meißen erlässt daher eine Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen zur Beschränkung der Wasserentnahme mit folgenden Einzelheiten:
- Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern (Bäche, Flüsse und Seen) mittels Pumpenvorrichtungen wird untersagt.
Sämtliche Anlagen, die zur technischen oder mechanischen Wasserentnahme geeignet sind (Pumpen, Schläuche, …) sind aus den Gewässern und Uferbereichen zu entfernen. - Die Untersagung gilt auch für den Fall, dass eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Wasserentnahme durch die zuständige Wasserbehörde erteilt wurde.
- Die sofortige Vollziehung der Ziffern 1 und 2 wird angeordnet.
- Diese Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und gilt bis einschließlich 31. Oktober 2023. Ferner ergeht sie unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs.
Die „Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern“ kann unter folgendem Link auf der Website des Landkreises Meißen nachgelesen werden: www.kreis-meissen.de/Aktuelles/Bekanntmachungen