Die so genannte „fiktive Widmung“ öffentlicher Wege ermöglicht bisher (und noch bis 31.12.2022) die Nutzung auch solcher öffentlicher Wege, die bisher nicht in den Bestandsverzeichnissen der Gemeinden eingetragen sind.
Von den insgesamt etwa 120.000 km Wegenetz in Sachsen sind Schätzungen von Experten zufolge etwa 10.000 km betroffen. Nur noch bis zum 31.12.2020 können Betroffene Wegeabschnitte bei ihren Gemeindeverwaltungen zur öffentlichen Widmung melden, die bisher nur „fiktiv gewidmet“ sind. Ab 2023 drohen für diese Wege Einschränkungen bis hin zum kompletten Nutzungsverbot.
Allein in Dresden sind etwa 10% des städtischen Radverkehrsnetzes betroffen. Viele Landkreise und Gemeinden scheinen das Problem bisher noch gar nicht in der vollen Tragweite erkannt zu haben und schieben es, auch aufgrund zu geringer Personaldecke, vor sich her.
Der ADFC Sachsen ist an diesem Thema dran und war in diesem Zusammenhang auch eingeladen auf einer Podiumsveranstaltung des Kommunalpolitischen Forums Sachsen am 30. September in Chemnitz. Jeder kann sich einsetzen: Besonders für kleinere Wege, zum Beispiel zwischen der Ortslage und dem Wald oder für kleine Feldwege gilt: Ob sie öffentlich gewidmet und bereits in ein Bestandsverzeichnis eingetragen sind, sieht man dem Weg nicht an. Sie können helfen!
Fragen Sie in Zweifelsfällen bei Ihrer Gemeindeverwaltung nach. Machen Sie ihre Ortschaftsräte, Stadträte und Bürgermeister auf das Problem aufmerksam. Nehmen Sie sich etwas Zeit und recherchieren Sie. Denn eine erneute Widmung nach dem Stichtag 31.12.2022 ist ein langwieriges Verfahren, vor dem Gemeinden in der Regel zurückschrecken. Daher lohnt es sich, jetzt die Fristen zu nutzen und bis 31.12.2020 Wegabschnitte zu melden, die öffentlich nutzbar bleiben sollen.
Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Webseite des Vereins Sachsens Wege: www.sachsenswege.de