Jetzt handeln: Nutzung von Rad- und Gehwegen in Gefahr

Viele Wege führen nach Rom - in Zukunft könnten es jedoch weniger werden. Denn mit einer Änderung des Sächsischen Straßengesetzes im Sommer 2019 hat der Sächsische Landtag eine Besonderheit des sächsischen Wegerechts abgeschafft, die einen nicht ganz unerheblichen Teil der Wege betrifft und besonders für Radfahrende und Wanderer von Bedeutung ist. Die „fiktive Widmung“ öffentlicher Wege.

Schloss Cunnersdorf

10 Jahre ist es nun her, dass der Besitzer des Schlosses Cunnersdorf dem "Treiben auf seinem Grundstück" ein Ende bereitetet und dieses Tor hinsetzte. Seitdem sind die Röderradroute und der Regionale Wanderweg Radeburg- Gröditz an dieser Stelle unterbrochen und eine der schönsten Röderauen für die Anwohner nicht mehr zugänglich. Obwohl die Gemeinde bereits zwei Prozesse gewonnen hat, ist der Weg weiter versperrt. Solche umstrittenen Rechtslagen soll es künftig weniger geben - zum Nachteil der Allgemeinheit.

Die so genannte „fiktive Widmung“ öffentlicher Wege ermöglicht bisher (und noch bis 31.12.2022) die Nutzung auch solcher öffentlicher Wege, die bisher nicht in den Bestandsverzeichnissen der Gemeinden eingetragen sind.

Von den insgesamt etwa 120.000 km Wegenetz in Sachsen sind Schätzungen von Experten zufolge etwa 10.000 km betroffen. Nur noch bis zum 31.12.2020 können Betroffene Wegeabschnitte bei ihren Gemeindeverwaltungen zur öffentlichen Widmung melden, die bisher nur „fiktiv gewidmet“ sind. Ab 2023 drohen für diese Wege Einschränkungen bis hin zum kompletten Nutzungsverbot.

Allein in Dresden sind etwa 10% des städtischen Radverkehrsnetzes betroffen. Viele Landkreise und Gemeinden scheinen das Problem bisher noch gar nicht in der vollen Tragweite erkannt zu haben und schieben es, auch aufgrund zu geringer Personaldecke, vor sich her.

Der ADFC Sachsen ist an diesem Thema dran und war in diesem Zusammenhang auch eingeladen auf einer Podiumsveranstaltung des Kommunalpolitischen Forums Sachsen am 30. September in Chemnitz. Jeder kann sich einsetzen: Besonders für kleinere Wege, zum Beispiel zwischen der Ortslage und dem Wald oder für kleine Feldwege gilt: Ob sie öffentlich gewidmet und bereits in ein Bestandsverzeichnis eingetragen sind, sieht man dem Weg nicht an. Sie können helfen!

Fragen Sie in Zweifelsfällen bei Ihrer Gemeindeverwaltung nach. Machen Sie ihre Ortschaftsräte, Stadträte und Bürgermeister auf das Problem aufmerksam. Nehmen Sie sich etwas Zeit und recherchieren Sie. Denn eine erneute Widmung nach dem Stichtag 31.12.2022 ist ein langwieriges Verfahren, vor dem Gemeinden in der Regel zurückschrecken. Daher lohnt es sich, jetzt die Fristen zu nutzen und bis 31.12.2020 Wegabschnitte zu melden, die öffentlich nutzbar bleiben sollen.

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Webseite des Vereins Sachsens Wege: www.sachsenswege.de