Bundestagswahlen: Deutliches Wahlergebnis im Landkreis Meißen

Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag fand als vorgezogene Neuwahl am 23. Februar 2025 statt. Der Bundestag ist gewählt. Der Westen ist schwarz, der Osten blau, dazwischen bunte Flecken. Unsere Analyse zu den Ergebnissen vor Ort:

Christian Reck (2.v.l.) wird künftig unseren Landkreis im Bundestag vertreten. Hier beim Besuch in Radeburg am 5. Februar mit den Radeburger Stadträten Lothar Lucke, Sylvia Herberger und Frank Schellmann.

Christian Reck (2.v.l.) wird künftig unseren Landkreis im Bundestag vertreten. Hier beim Besuch in Radeburg am 5. Februar mit den Radeburger Stadträten Lothar Lucke, Sylvia Herberger und Frank Schellmann.

Gäbe es bei uns ein Mehrheitswahlrecht wie in Großbritannien, dann säßen im Wesentlichen westdeutsche CDU-Abgeordnete ostdeutschen AfD-Abgeordneten gegenüber. Das sagt viel aus über den Zustand unseres Landes 35 Jahre nach der Wende. Da in Deutschland das Mehrheitswahlrecht (Erststimme) hinter das Verhältniswahlrecht (Zweitstimme) zurücktritt, sind auch Parteien im Parlament vertreten, mit denen sich eine geringere Zahl an Wählern identifiziert, mindestens aber 5%. Bei dieser Bundestagswahl tritt erstmals die Wahlrechtsreform von 2023 in Kraft, die das Verhältniswahlrecht weiter aufwertet, aber verhindert, dass der Bundestag immer größer wird. Bisher war es so, dass alle direkt gewählten Kandidaten in den Bundestag einzogen, selbst wenn ihre Partei insgesamt weniger Sitze gemäß ihrem Zweitstimmenanteil hätte. Das führte 2021 zum größten Bundestag aller Zeiten mit 735 Abgeordneten. Nun ist das Parlament auf 630 Sitze begrenzt. Eine Partei erhält nur so viele Sitze, wie ihr nach den Zweitstimmenverhältnis zustehen. Falls eine Partei mehr Direktmandate gewinnt, als ihr Sitze nach Zweitstimmen zustehen, fallen einige Direktmandate weg und damit in den betreffenden Fällen der direkt gewählte Interessenvertreter der Region. Ob das gerecht ist, mag jeder für sich entscheiden. Trotzdem bleibt das Problem eines verhältnismäßig großen Abgeordnetenhauses. Nur der chinesische Nationalkongress hat mehr. Allerdings repräsentiert ein Abgeordneter dort 470.000 Chinesen. Jeder Abgeordnete im neuen Bundestag repräsentiert 135.000 Bürger.

Dass der Kreis Meißen nicht mehr vertreten sein wird, diese Sorge müssen wir uns nicht machen, denn auch nach den neuen Regeln zieht unser Vertreter in den Bundestag.

Christian Reck wurde mit 45,3% gewählt und liegt damit noch deutlich über dem sächsischen Erststimmenergebnis der AfD (38,5%). In Radeburg erreichte er auch 45,3% In den Gemeinden der Großenhainer Pflege und im Elbe-Röder-Dreieck erreichte er sogar die absolute Mehrheit. Zum Beispiel in seiner Gröditzer Heimatstadt, wo man annehmen darf, dass man ihn dort besonders gut kennt, schaffte er 53,2%. Der Vollständigkeit halber: in Moritzburg wie im gesamten restlichen Wahlkreis, außer Radebeul, lag er deutlich über 40%. In Radebeul, dem Wohnort von CDU-Spitzenkandidat Titus Reime, der hier 30% holte, war Reck mit 32% nur knapp vorn.

Das ist ein starkes Mandat und ein Riesen-Vertrauensvorschuss für den 37jährigen Neuling in der höchsten deutschen Volksvertretung. Allerdings ist er nicht neu in der Politik. Bisher war er parlamentarischer Berater bei der AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag, von Beruf ist er Kaufmann für Groß- und Außenhandel mit einem Zusatzstudium in Wirtschaft und Verwaltung. Er ist Mitglied im Kreisvorstand der AfD Meißen und Fraktionsvorsitzender im Kreistag Meißen. Er lebt mit seiner Partnerin in Nauwalde bei Gröditz.

In einem ersten Statement dankte er allen Helfern und Unterstützern. "Mein Dank gilt natürlich auch allen Wählern für ihr Vertrauen. Ich werde mit ganzer Kraft daran arbeiten, dieses Vertrauen zu erfüllen." Er verspricht, auch nach dem Wahlkampf präsent zu bleiben – bei Veranstaltungen, mit Infoständen und Informationskampagnen bei den Wählern vor Ort zu sein. Christian Reck schließt mit den Worten: "Für unsere Heimat, für unsere Werte – entschlossen und mit Herz für unseren Landkreis Meißen!"

Der Vollständigkeit halber: über die Listenplätze, die anhand der Zweitstimmen vergeben werden, hat es kein weiterer Bewerber aus dem Wahlkreis in den Bundestag geschafft.

Dank soll an dieser Stelle auch den Wahlhelfern gelten. Hauptamtsleiterin Dietlind Groß zu RAZ: „Wir haben über den Radeburger Anzeiger aufgerufen, sich als Wahlhelfer zu bewerben und wir hatten keine Probleme, unsere Wahllokale zu besetzen."

Dank gilt auch den Wahlbeobachtern, die sich in den Wahllokalen davon überzeugen konnten, dass alles korrekt zuging.

Bei der Briefwahl, von mir selbst verfolgt, gab es ein anderes Ergebnis als in den Wahllokalen. Hier machte die CDU knapp das Rennen vor der AfD. Das kann daran liegen, dass in Reihen der AfD und ihrer Anhängerschaft Misstrauen gegenüber der Briefwahl herrscht. Dies ist aber eher unberechtigt. Sicher bestünde die theoretische Möglichkeit, Briefwahlpost verschwinden zu lassen. Da die Briefe aber anonym und verschlossen sind, hätte statistisch niemand einen Vorteil. Die verschlossenen und anonymen Umschläge wurden am Wahltag ab 14 Uhr im Ratssaal durch den Briefwahlvorstand geöffnet, der Wahlschein geprüft der verschlossene Umschlag mit dem Stimmzettel separiert, so dass das Wahlgeheimnis gewahrt wurde. Das Briefwahlprozedere gilt als „idiotensicher“. Trotzdem gab es exakt 25 Wahlberechtigte, die nicht verstanden hatten, dass der Wahlschein nicht in den Stimmzettelumschlag gehört. Diese konnten nicht geprüft werden, weil man durch das Öffnen des Stimmzettelumschlages das Wahlgeheimnis verletzt hätte.

Da ich nicht aus allen Wahllokalen die vorläufigen Ergebnisse erhalten habe, eine öffentliche Bekanntgabe der vorläufigen Wahlergebnisse laut Frau Groß aber nur in den jeweiligen Wahllokalen erfolgt, habe ich deshalb eine „Wissenslücke“ zwischen den Ergebnissen der einzelnen Wahllokale und dem vorläufigen Endergebnis, das Meißen für Radeburg gemeldet hat.

„Befugnisse und/oder Verpflichtungen zur Veröffentlichung von Wahlergebnissen haben wir als Verwaltung nicht,“ so Dietlind Groß. „Die Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses und weiterer Bekanntgaben obliegt der Kreiswahlleitung.“ Eine generelle „Wissenlücke“ bestehe nicht. „Die Schnellmeldungen der Ergebnisse aus den Wahllokalen werden direkt übermittelt und im Erfassungssystem des statistischen Landesamtes hinterlegt,“ so Frau Groß. Nach Meldung aller erfassten Teilergebnisse erfolgt nochmals ein Abgleich der Gesamtzusammenstellung.“

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