In der Nacht vom 30. auf den 31. Januar wurden sämtliche Ortseingangsschilder der Stadt Opfer von Dieben - nur die zwei im Gewerbegebiet hatten die Täter offenbar übersehen. Die Hoffnung war groß, die Schilder irgendwie im Karnevalsumzug wiederzufinden - doch da hatte wohl jemand etwas dagegen, dass man Radeburg zu den närrischen Tagen überhaupt findet.
Ein solches Vorgehen ist nicht lustig, denn Ortsunkundige können sich außerhalb der Ortschaft wähnen und dadurch kann es zu Unfällen kommen. Dies besonders in einer Zeit, da aufgrund der Faschingsveranstaltungen mehr Fremde im Ort unterwegs sind als sonst üblich. Zum Glück wurde der Schaden schnell bemerkt, so dass durch das Aufstellen von Geschwindigkeitsbegrenzungen schnell wieder für die nötige Sicherheit gesorgt werden konnte.
Wird der Dieb festgestellt, kann es für ihn sehr unangenehm werden. Bei der Tat handelt es sich um Diebstahl (§ 242 StGB - Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe), Amtsanmaßung (§ 132 StGB - abhängig vom Zweck des Diebstahls: Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe); Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB - Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe).
Hinzu kämen noch die zivilrechtlichen Forderungen, wenn aufgrund des Diebstahls anderen Menschen Schäden entstanden sind und die Schadensersatzforderung der Stadt- ca. 300 € inkl. Arbeitslohn kostet der Ersatz - pro Schild, also ist der rein materielle Schaden mit etwa 1800 € zu veranschlagen.
Wer kann Angaben zum Dieb, zu einer mutmaßlichen Tätergruppe oder Verbleib der Ortsschilder machen? Hinweise nimmt der Polizeistandort Radeburg (035208/94080) und jede Polizeidienststelle entgegen. Solche Hinweise haben nichts mit Anschwärzen zu tun. Solches Treiben zu unterbinden kann Leben retten!