Das Landratsamt teilt dazu mit:
Die Bedeutung von Schnell- und Selbsttests hat mit der aktuellen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung (im Folgenden C-VO) deutlich zugenommen. Beschäftigte und Selbstständige mit direktem Kundenkontakt müssen sich statt bisher einmal nun zweimal in der Woche testen. Darüber hinaus sind die Arbeitgeber weiterhin verpflichtet, allen Beschäftigten, die am Arbeitsplatz präsent sind, ein Angebot für einen kostenlosen Selbsttest einmal in der Woche zu unterbreiten. Betriebsinhaber und Beschäftigte, unter anderem in Betrieben für körpernahe Dienstleistungen (zum Beispiel Friseure, Fußpflege, Physiotherapie), Fahrschulen und Musikschulen, müssen sich künftig zweimal wöchentlich testen. Deren Kunden und Besucher benötigen jeweils einen tagesaktuellen Test.
„Der Landkreis Meißen hat bereits vor geraumer Zeit eine Strategie entwickelt, die zum Ziel hat, durch eine umfangreiche Testkonzeption den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen, Dienstleistern, der Kultur-, Tourismus- und Freizeitbranche, dem Gastgewerbe und dem Handel so viele Freiheiten, aber auch so viel Schutz wie möglich zu organisieren“, sagte Landrat Ralf Hänsel. Wesentliches Element der Teststrategie sei ein flächendeckendes Netz an Bürgerteststellen, welche digital mit dem Gesundheitsamt vernetzt sind. „So können bei positiven Tests sofort die erforderlichen Schutzmaßnahmen sowie PCR-Tests veranlasst werden“, so Ralf Hänsel weiter. .
„Parallel möchten wir den Personen, die bereits über ihre Arbeitsstellen getestet werden, ermöglichen, ihre negativen Testergebnisse auch für Freizeit- oder sonstige Aktivitäten zu nutzen. Hierfür ist es jedoch erforderlich, dass die in den Unternehmen und Betrieben durchgeführten Tests in die Gesamtkonzeption des Landkreises einfließen.“
In einer Videokonferenz am 31. März mit den neun größten Unternehmen im Landkreis, unter anderem Feralpi, Koenig & Bauer, Kronospan, Porzellanmanufaktur Meißen, den Branchenverbänden, wie IHK, DEHOGA, Einzelhandelsverband Sachsen, Handwerkskammer, Kreishandwerkerschaft, dem Kreissportbund und dem Tourismusverband wurde die Konzeption sowie die vom Landkreis organisierte und finanzierte Software – Simba n³ – vorgestellt. „Die Software erleichtert den Unternehmen zum einen das Testprozedere. Zum anderen erhalten die getesteten Personen ohne Wartezeit das Ergebnis als Link über die App schnelltest.click auf ihr Smartphone und können dieses dann an anderer Stelle, zum Beispiel beim Friseur, vorzeigen. Positive Testergebnisse werden ohne Zeitverzögerung an das Gesundheitsamt weitergeleitet“, stellte Landrat Ralf Hänsel den Nutzen für alle dar. „Aber der Haupteffekt soll künftig sein, dass – sobald es die Infektionslage zulässt – Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Sporteinrichtungen, weitere körpernahe Dienstleister, Tanzschulen und vor allem die Gastronomie mittels einer App die Nutzung ihrer Angebote ausschließlich durch Personen mit einem negativen Test steuern können.“
Für Getestete, die über kein Smartphone verfügen, kann das Testergebnis weiterhin auf einer DIN-A4-Seite ausgedruckt werden. Landrat Ralf Hänsel betonte zudem, dass die Datenschutzbeauftragte des Landkreises von Anfang an in die Entwicklung der Software eingebunden war und die diesbezüglichen Belange vollumfänglich berücksichtigt wurden.
Landrat Ralf Hänsel hofft, "dass möglichst viele Unternehmen und Betriebe unsere Teststrategie unterstützen", indem sie die Software – Simba n³ – einsetzen. Aber vor allem hofft er, "dass die Entwicklung der Infektionszahlen sowie der Belegung der Krankenhausbetten mit an COVID-19 Erkrankten bald eine vollumfängliche Ausnutzung der sich durch die Technik bietenden Möglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger zulässt.“
Links:
- Erklärung zum Selbsttest (Download PDF-Formular)
- Inzidenzunabhängige Angebote in Radeburg
- Software – Simba n³ –
- App schnelltest.click