Corona-Ticker: harter Kern will Montagspaziergänge beibehalten +++ Gesundheitswesen: erste Bußgeld-Bescheide bis 2.500 € und Berufsverbote angedroht

Da die Dichte von uns konkret betreffenden Mitteilungen zur Corona-Krise es nicht mehr rechtfertigt, beenden wir den Corona-Ticker mit dem 16. Mai 2022. Sollte es notwendig werden, wird er selbstverständlich wieder aktiviert.

Die Montagspaziergänge gehen weiter

Die Montagspaziergänge gehen weiter, auch in Radeburg. Schwerpunkt ist weiterhin die Impfpflicht, an deren Ende viele nicht glauben. Auch die einrichtungsbezogene Impfpflicht soll endlich fallen. Welche Rolle künftig der Ukraine-krieg spielt bleibt offen.

Coronasituation im Landkreis Meißen, Radeburg und Umgebung

  • Informationen zu Impf- und Testmöglichkeiten hier.
  • Falls Sie an Fallzahlen interessiert sind, finden Sie alle zur Verfügung stehenen Daten hier.
  • Infoblatt mit den ab 25. April 2022 gültigen Quarantäne- und Isolations-Regeln finden Sie hier (PDF).
  • Quarantänerechner des Landkreises (gültig ab 25.04.22) zur Ermittlung Ihrer Quarantänedauer hier (XLSX).

9. und 16.05.2022

Radeburgs "harter Kern" bleibt auf der Straße

Weiterhin finden angemeldete Montagspaziergänge in Radeburg statt. Ein "harter Kern" von 100 bis 150 Teilnehmern bekennt sich dazu, "auf der Straße zu bleiben". Dem Kern geht es weiterhin um die Coronapolitik, um das weitere "Durchziehen" der speziellen Impfpflicht und die Vorbereitungen für eine erneute allgemeine Impfpflicht. Hier wird auf die aus der Sicht der Teilnehmer "dubiose Rolle von EU und WHO" hingewiesen. Die Teilnehmer befürchten das "Wahrwerden weiterer Verschwörungstheorien, die unsere Freiheiten einschränken." So die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht durch die "EU-Hintertür" oder die Erweiterung der Befugnisse der WHO. Welche Rolle der Ukrainekrieg bei den Montagspaziergängen künftig spielen wird, ist noch offen. Mit T-Shirts und Flaggen geben sich vereinzelt "Putin-Versteher" zu erkennen, die auf Sympathisanten des ukrainischen "rechten Sektors" treffen dürften. Aber auch die Symbolik der DDR-Friedensbewegung "Schwerter zu Pflugscharen" ist mehr und mehr zu sehen. Immerhin ist im Demonstrationszug zu hören: "Dass der Krieg auf dem Verhandlungsweg beendet werden muss - darüber sind wir uns einig,"

04.04.2022

SMS widerspricht GMK: Ungeimpfte hätten durch Impfung Absonderung NICHT vermeiden können

Nachdem uns bekannt wurde, dass Unternehmen in einzelnen Fällen die Entschädigungszahlung für nicht oder "nicht ausreichend" Geimpfte verweigern, hat Klaus Kroemke im Namen des "Radeburger Anzeigers" beim Ministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) wiederholt (seit Mitte April) folgende Anfrage gestellt: 

Gemäß § 56 Abs. 1 S. 4 IfSG enthält eine Entschädigung nach § 56 Abs. 1 IfSG nicht, wer z.B. durch Inanspruchnahme einer Schutzimpfung eine Absonderung hätte vermeiden können. Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat am 30. März 2022 beschlossen, dass die Länder ab dem 15. April 2022 Personen ohne Auffrischungsimpfung („Booster“) im Quarantäne-Fall keine Entschädigungsleistungen nach Paragraph 56 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) mehr gewähren.  Dies ist z.B. auf der Webseite des Landes Brandenburg auch explizit so beschrieben (siehe hier: https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/presse/pressemitteilungen/detail/~13-04-2022-verdienstausfall-entschaedigung-nur-fuer-geboosterte# ) In Sachsen habe ich eine dem entsprechende Mitteilung oder Information im Internet bisher nicht gefunden. Habe ich etwas übersehen? 

Nachdem das SMS erklärte, die vorhergehenden Mails nicht erhalten zu haben, kam nun auf die letzte Anfrage hin binnen zwei Tagen eine Antwort. Vielen Dank dafür!

"Grundsätzlich wird auch Sachsen der Beschluss der GMK vom 30.03.2022 umgesetzt," heißt es in dem Schreiben. Wie das konkret geschieht, sei noch in der Abstimmung. Die praktische Bedeutung des GMK-Beschlusses wird durch das SMS jedoch als gering eingeschätzt.

Während die GMK (zitiert in der Quelle oben - d.Red.) der Meinung ist, dass man durch eine Impfung Quarantäne  hätte vermeiden können, ist das SMS jedoch der Auffassung, "Ungeimpfte oder nichtgeboosterte Infizierte hätten ... durch Impfung die Absonderung nicht vermeiden können. Dies wäre aber gemäß dem Wortlaut des § 56 Absatz 1 Satz 4 IfSG aber Voraussetzung dafür, um ihnen eine Entschädigung zu verwehren." Das bedeutet, dass auch nicht Geboosterte Infizierte im Falle einer Absonderung nach einem positiven Test weiter Entschädigung erhalten müssen. Die Entschädigungszahlung muss bei Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber erfolgen. Bleibt für uns als Redaktion zu ergänzen: Wird dies verweigert, hilft ein Verweis auf die FAQs des Bundesgesundheitsministeriums zu den Ánsprüchen auf Entschädigungszahlung und hilft auch das nicht, der Weg zum Arbeitsgericht. 

Nur in der kurzen Zeit vom 15. April bis zum 24. April hätte, so das SMS, der Fall eintreten können, dass eine nicht ausreichend Geimpfte Kontaktperson für die Quarantänezeit keine Entschädigung erhält. Seit dem 25.04.2022 findet in Sachsen eine Absonderung von Kontaktpersonen/Hausstandsangehörigen ohnehin nicht mehr statt (siehe PM vom 21.04.2022), zuvor (bis 24. April) galt auf der Grundlage der Allgemeinverfügungen der Landkreise die Absonderung ohnehin nur für nicht oder nicht ausreichend Geimpfte.

In diesem Sinne schließt das SMS mit den Worten: "der GMK-Beschluss wird in Sachsen derzeit keine (großen) Auswirkungen auf die Entschädigungszahlungen haben."

02.05.2022

Montagsspaziergang gegen Corona- und Kriegsmaßnahmen

Nach 175 vor einer Woche diesmal 154 Spaziergänger (Veranstalterangabe) bei der Montagsdemonstration. Weiterhin soll die Aufmerksamkeit der Bevölkerung auf die einrichtungsbezogene und weiterhin drohende Allgemeine Impfpflicht gerichtet bleiben. Erste Impfverweigerer aus dem medizinischen Bereichhaben müssen sich bereits gegen Bescheide zur Wehr setzten, in denen Strafen bis zu 2500 € angedroht werden (siehe dieser Ticker unter 25.04.2022). "Auch ihr braucht irgendwann medizinische Hilfe oder den Pflegedienst!" appellierte Anmelder Lothar Lucke an die zu Hause gebliebenen Mitbürger. Außerdem brachte er erneut seine Meinung zum Ausdruck, dass man den Krieg in der Ukraine nicht durch Waffenlieferungen verlängern, sondern durch Verhandlungen stoppen sollte.

Ob die thematische "Zweigleisigkeit" dem Demonstrationsgeschehen einen neuen Impuls gibt wird sich erweisen müssen. 

26.04.2022

Landesregierung verlängert Corona-Schutzverordnung erneut - jetzt bis Ende Mai

Die Staatsregierung hat in ihrer heutigen Kabinettsitzung die Regelungen der bisherigen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung im Wesentlichen verlängert. Die neue Verordnung tritt am 1. Mai 2022 in Kraft und ist bis einschließlich 28. Mai 2022 befristet.

Die bisherigen Basisschutzmaßnahmen mit den Test- und FFP2-Maskenpflichten gelten somit im Wesentlichen weiterhin. Lediglich für den Bereich der Gesundheits- und Sozialeinrichtungen wurden geringfügige Anpassungen vorgenommen:

So gilt für Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, dass diese anstatt einer FFP2-Maske auch einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen können, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern zu den betreuten, behandelnden oder gepflegten Personen eingehalten wird.

Wie in der bisherigen, ausgelaufenen Schul- und Kita-Coronaverordnung geregelt, wird für den Zutritt zu heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen zweimal wöchentlich ein negativer Testnachweis benötigt. Dies gilt nicht für die betreuten Kinder oder Personen, die betreute Kinder zum Bringen oder Abholen kurzzeitig begleiten.

Die neue Verordnung steht in den nächsten Tagen unter dem folgenden Link zur Verfügung:

https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html 

25.04.2022

Montagspaziergang in Radeburg gegen einrichtungsbezogene Impfpflicht - und jetzt auch gegen Waffenlieferungen

Heute fanden sich mit 175 Teilnehmern wieder etwas mehr Personen als vor einer Woche (150) zum Montagspaziergang durch die Radeburger Innenstadt ein. Lothar Lucke, der Anmelder der Versammlung, nannte es einen Skandal, dass der im sächsischen Landtag heute eingebrachte Antrag zur Aufhebung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht keine Mehrheit fand. Der Landtag beriet heute in einer etwa einstündigen Sondersitzung zum Thema „Impffreiheit für alle! Höchste Priorität für die Gesundheit!“. Der Antrag gegen die Impfpflicht im Gesundheitswesen (Drs. 7/9688) wurde, wie bisher alle Anträge der AfD-Fraktion, von den anderen Parteien abgelehnt. Unterdessen berichten vom Berufsverbot bedrohte Demonstrationsteilnehmer, dass gegen sie bereits Bußgelder in Höhe von bis zu 2500 Euro angedroht wurden. Die Nichtvorlage gültiger Impf-, Genesenen- oder Freistellungs- Nachweise ("G-Nachweis") der betreffenden Personen beim Gesundheitsamt ist gemäß § 73 Absatz 1a Nummer 7h IfSG eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bis zu 2.500 € oder einem Berufsausübungsverbot belegt werden kann - nachzulesen in den "Hinweisen zum Vollzug des § 20a IfSG - Einrichtungsbezogene Impfpflicht" des Freistaates Sachsen.

Versammlungsleiter Lothar Lucke erklärte, dass es neue Gründe gäbe, außer gegen die Impfpflicht, auf der Straße zu bleiben. Die Regierung in Berlin wolle schwere Waffen in die Ukraine schicken und das bedrohe unsere Leben auch - und auch dagegen müsse man auf die Straße gehen. Wenn man in Talkshows einen Oberst a.D. und einen General a.D. der Bundeswehr zu Wort kommen lässt, die davor warnen, "aber nicht aus die hört, dann wissen vor allem die Älteren unter uns, vor allem wer wie ich gedient hat, dass das der größte Fehler ist."

25.04.2022

Seit heute wieder Normalbetrieb in Schulen und Kitas

Schul- und Kita-Coronaverordnung läuft aus

In den Schulen und Kindertageseinrichtungen kehrt endlich wieder Normalbetrieb ein. Die Schul- und Kita-Coronaverordnung lief mit Oster-Ferienbeginn am 17. April aus. Eine Anschlussregelung gab es nicht.

Nachdem bereits durch das Infektionsschutzgesetz des Bundes die Maskenpflicht im Schulgebäude Anfang April wegfiel, gibt es nun auch keine Testpflicht für den Schulbesuch mehr. »Die deutlich gesunkenen Infektionszahlen erlauben es, den Normalbetrieb in den Bildungseinrichtungen einkehren zu lassen. Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte können weiterhin Masken tragen und sich testen. Sie müssen es nur nicht mehr. Dennoch gilt es weiterhin achtsam zu bleiben«, sagte Kultusminister Christian Piwarz. Bestehende Hygienekonzepte an Schulen und Kitas gelten allerdings fort. Jede Schule muss über einen Hygieneplan verfügen und einhalten. Ausreichend Selbsttests für freiwillige Testungen stehen an den Schulen weiterhin kostenlos zur Verfügung.

Während vom 14. bis 20. März noch 13.044 Schülerinnen und Schüler von einer Infektion betroffen waren, waren es im Zeitraum vom 21. bis 27. März 9.192 Schülerinnen und Schüler gewesen. Zuletzt sank die Zahl der erfassten Infektionen bei Schülern an öffentlichen Schulen in der Woche vom 4. bis 10. April auf 3.300. Bei den Lehrkräften gab es ebenfalls einen Rückgang.

Quelle

24.04.2022

25. Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen tritt morgen in Kraft

Sachsen passt die Quarantäne- und Isolationsregeln an die aktuelle Entwicklung der Pandemie an, entsprechend passte auch der Landkreis Meißen seine Regelung zur " Absonderung von engen Kontaktpersonen, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen" mit der 25. Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) an. 

Ab morgen, 25. April, ist die Beendigung der Absonderung für positiv Getestete bereits nach fünf Tagen möglich, wenn 48 Stunden Symptomfreiheit besteht. Ein abschließendes Freitesten ist nicht mehr notwendig. Wenn am fünften Tag noch Symptome bestehen, verlängert sich die Absonderung entsprechend, bis diese 48 Stunden Symptomfreiheit erreicht sind – maximal aber auf zehn Tage. Die positiv Getesteten müssen sich weiterhin eigenständig absondern. Es wird dringend empfohlen, dass sie ihre engen Kontaktpersonen selbständig informieren.

Ab morgen, 25. April, entfällt für alle Kontaktpersonen die Quarantäne vollständig. Bislang galt die Ausnahme nur für geimpfte und genesene Personen. Alle engen Kontaktpersonen – insbesondere Hausstandsangehörige - sind jedoch weiterhin dazu aufgefordert, Maßnahmen des Infektionsschutzes einzuhalten. Dies bedeutet, so gut wie möglich Kontakte zu reduzieren, auf eigene Symptome zu achten und sich zu testen.

Staatsministerin Petra Köpping: »Die aktuelle Lage und das durch Omikron stark gewandelte Pandemie- und Krankheitsgeschehen lässt eine fachlich angemessene Verkürzung der Isolationsdauer und die Abschaffung der Quarantäne zu. Infektionszahlen und Bettenbelegung sinken seit mehreren Wochen. Mit dem Abklingen der Saison der akuten Atemwegserkrankungen und mehr Aufenthalt im Freien nimmt auch der Infektionsdruck ab. Ich appelliere jedoch an alle, sich verantwortungsvoll zu verhalten und trotzdem weiter die Hygieneregeln einzuhalten. Klar ist: Für Corona-Positive bleibt die Isolation Pflicht. Und Kranke bleiben zu Hause! Den besonderen Schutz vulnerabler Gruppen stellen wir sicher, indem hier für Infizierte bei Arbeitsantritt erhöhte Anforderungen gelten.«

Um den Eintrag von Infektionen in Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen zu vermeiden, müssen Personen, die in der Pflege, medizinischen Versorgung oder Eingliederungshilfe arbeiten, bei Wiederaufnahme der Tätigkeit einen negativen Test (Fremdtestung; Schnell- oder PCR-Test) vorlegen. Dieser Testnachweis muss jedoch nur vorgelegt werden, wenn die Arbeit vor dem oder am zehnten Tag der Absonderung aufgenommen wird. Wer für zehn Tage abgesondert war, muss keinen negativen Test vorlegen. Hier gilt die Regelung wie bisher.

Es gilt eine Übergangsregelung, so dass ab dem Tag des Inkrafttretens am 25. April die aktuellen Regelungen für alle Personen gelten. Das heißt, die Absonderung als Kontaktperson ist beendet und positiv getestete Personen, deren Absonderung bereits mindestens fünf Tage dauert und die für 48 Stunden symptomfrei sind, können ihre Absonderung beenden.

Die 25. Allgemeinverfügung im Wortlaut finden Sie hier (PDF).

17.04.2022

Ostermontagspaziergang mit reichlich 100 Teilnehmern

105 Personen fanden sich auf dem Marktplatz in Radeburg ein, um gemeinsam spazieren zu gehen. Als Demonstrationen verboten waren, kamen bis zu 600 Teilnehmer, dennoch ist es immer noch eine beachtliche Zahl, die Grund zum Protest sieht. Während es für etwa ein Viertel der Radeburger, das immer noch mit Maske einkaufen geht, mit dem Virus noch nicht vorbei ist, ist es für diesen Teil der Mitmenschen mit der Impfpflicht noch nicht vorbei. Laut Plakat befürchten sie einerseits eine "Einführung durch die Hintertür" per EU-Beschluss als auch andererseits, dass die von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht Betroffenen "vergessen" werden - ebenso wie die, die Impfschäden erlitten haben und einen schweren und ungleichen Kampf um ihre Rechte führen müssen- so wie die Schauspielerin Felicia Binger. Sie ist 28 Jahre alt, hatte 2021 in dem Kinofilm "Die Asche meines Großvaters" ihre erste Hauptrolle, endlich den Durchbruch geschafft, obwohl den Film wegen geschlossener Kinos kaum jemand sah - und dann ließ sie sich impfen. Ihr viral gehendes Video wurde nach dem Spaziergang als Audiobeitrag vorgestellt und fand den Beifall der Zuhörer, weil sich viele damit identifizieren konnten. Felicia Bingers grandioses Statement hier noch einmal im Original.

14.04.2022

Landratsamt Meißen stellt tägliche Corona-Berichterstattung ein

Bis auf Weiteres wird das Landratsamt Meißen einmal pro Woche – immer am Montag, beginnend am 25. April 2022, eine Information zur Corona-Situation im Landkreis veröffentlichen. Damit entfallen die täglichen Mitteilungen und Übersichten. Sollte sich die Infektionslage wieder verschärfen und eine intensivere Berichterstattung notwendig sein, wird selbstverständlich die Frequenz der Informationen wieder erhöht.

Neben der aktuell entspannteren Corona-Situation ist auch das geänderte Berichtswesen der Gesundheitsämter zur Coronalage gegenüber dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Grund für die Änderung: So entfällt die tägliche Meldung an den Freistaat. An Wochenenden und Feiertagen müssen zudem keine Neufälle mehr an die Landesuntersuchungsanstalt übermittelt werden.

Gesundheitsamt in der letzten Aprilwoche nur eingeschränktg erreichbar

Das Gesundheitsamt des Landkreises Meißen zieht in der Woche vom 25. bis 29. April 2022 in das Verwaltungsgebäude am Teichertring 8 in Meißen um. Für Bürgerinnen und Bürger sind die  Mitarbeiter in dieser letzten Aprilwoche damit nur per E-Mail erreichbar. Untersuchungen im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst können in dieser Woche in Meißen ebenfalls nicht stattfinden.

Ab dem 2. Mai 2022 sind die bislang in der Dresdner Straße 25 in Meißen tätigen Mitarbeiter im Verwaltungsgebäude am Teichertring 8 in 01662 Meißen anzutreffen. Auch die telefonische Erreichbarkeit ist dann wieder unter den bekannten Telefonnummern gegeben. Vom Umzug nicht betroffen und weiterhin vollumfänglich erreichbar sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes am Standort Riesa.

Das Gebäude in der Dresdner Straße 25 wird in den kommenden Monaten grundlegend saniert. Voraussichtlich Ende Juni 2023 sollen die Baumaßnahmen abgeschlossen sein. Nach Abschluss der Baumaßnahmen zieht das Gesundheitsamt wieder in die Räumlichkeiten in der Dresdner Straße 25 zurück. Für die in der Umzugswoche bestehenden Einschränkungen bittet das Landratsamt Meißen um Verständnis.

11.04.2022

Montagspaziergang in Radeburg: erstmals spricht ein Betroffener

Trotz des offiziellen Endes der meisten Corona-Maßnahmen und trotz der im Bundestag gecheiterten allgemeinen Impfpflicht blaubt ein Teil der Bevölkerung nach wie vor nicht, "dass es das gewesen ist." Nicht zuletzt die von Prof. Dr. Karl Lauterbach erklärte Absicht, weiter um die Impfpflicht zu kämpfen, nährt die Zweifel, selbst wenn Bundeskanzler Olaf Scholz (wieder einmal) etwas anderes versichert hat. Für die bestehende einrichtungsbezogene Impfpflicht besteht nun ebenfalls keine Berechtigung mehr und soll zurückgenommen werden, so die Überzeugung nicht zuletzt selbst derjenigen Teilnehmer, denen ein Berufsverbot droht oder die bereits entlassen wurden. Auch die ersten Sozialverbände fordern das.

Erstmals redete ein Impfgeschädigter am Ende des ordnungsgemäß angemeldeten und von der Polizei mit drei Einsatzfahrzeugen abgesicherten "Spaziergangs". Der Betroffene, der nicht von vorn gefilmt werden wollte und auch seinen Namen nicht genannt haben möchte, berichtete von der Nötigung zur Impfung, weil man ihm Behandlungen zu versagen drohte und von seinem anschließenden Kampf mit den Verantwortlichen um die Bestätigung des Impfschadens - im Video geringfügig gekürzt seine Worte, die sich 168 Montagspaziergänger auf dem Radeburger Markt anhörten. 

05.04.2022

Testzentrum bleibt vorerst.

In Absprache zwischen dem Betreiber des Impfzentrums und der TSV 1862 Radeburg e.V. , der die Räume im Sportzentrum bereitstellt, wurde heute vereinbart, dass das Testzentrum weit er in Betrieb bleibt. Da Einrichtungen mit Testpflicht oft selbst testen und ansonsten ein Test beim Auftreten von verdächtigen Symptomen freiwillig ist, wird sich zeigen, wie sich die Nachfrage entwickelt und dann gggf. neu entschieden. "Es muss auch für den Betreiber wirtschaftlich sein," erklärte der TSV-Vorsitzende Uwe Peukert. "Wir werden es räumlich etwas anders gestalten, denn wir wollen ja nach und nach unserem Verein das Objekt dem bestimmungsgemäßen Zweck zurückgeben."

Nach wie vor besteht Testpflicht

  • täglich für ungeimpfte und nicht genesene Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in

a) Alten- und Pflegeheimen
b) ambulant betreuten Wohngemeinschaften
c) Wohngruppen für Menschen mit Behinderungen
d) Krankenhäusern und Rehakliniken
e) ambulanten Pflegediensten
f) Tagespflegeeinrichtungen und Kurzzeitpflegeeinrichtungen
g) Werkstätten für Menschen mit Behinderungen
h) Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation
i) Einrichtungen der Eingliederungshilfe
j) Gemeinschaftsunterkünften
k) Justizvollzugsanstalten
l) Frauen-, Männer- und Kinderschutzeinrichtungen
m) stationären und ambulanten Hospizen

  • Dreimal wöchentlich für geimpfte und genesene Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in

a) Alten- und Pflegeheimen
b) ambulanten Pflegediensten
d) Kurzzeitpflegeeinrichtungen und Tagespflegeeinrichtungen
e) stationären und ambulanten Hospizen
 

  • Zweimal wöchentlich für geimpfte und genesene Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in

a) ambulant betreuten Wohngemeinschaften
b) Wohngruppen für Menschen mit Behinderungen
c) Krankenhäusern und Rehakliniken
d) Werkstätten für Menschen mit Behinderungen
e) Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation
f) Einrichtungen der Eingliederungshilfe
g) Gemeinschaftsunterkünften
h) Justizvollzugsanstalten
i) Frauen-, Männer- und Kinderschutzeinrichtungen

04.04.2022

Mehrheit in Radeburg verzichtet auf Masken - "Spaziergänge" gehen weiter

Wer heute einen Blick in die Geschäfte geworfen hat, konnte sehen, dass die meisten Menschen wohl froh sind, keine Maske mehr tragen zu müssen. Manche sind vorsichtiger und tragen die Masken weiter. Das sollte man auch respektieren. Eine spontane Zählung der Redaktion ergab, dass im ALDI heute Vormittag von 16 Personen noch fünf eine Maske trugen. In den anderen größeren Läden ein ähnliches Bild. Bei den Radeburger Händlern war auch hier und da noch ein Kunde mit der Maske im Laden. Bei ARAL fragte ein Kunde beim Eintreten, ob er noch eine Maske brauche und als die Verkäuferin verneinte, entschuldigte er sich mit den Worten: "Ich komme da nicht mehr mit. Überall ist es irgendwie anders."

Am Abend kamen trotz des offiziellen Endes der Coronamaßnahmen und trotz unangenehmen Wetters kamen auch am 4. April, noch einmal 200 Bürger auf den Radeburger Markt, um mit einem gemeinsamen Spaziergang gegen die Berliner Politik zu protestieren. Weiterhin gilt die spezielle Impfpflicht und die allgemeine Impfpflicht ist trotz anderslautender Behauptungen nicht vom Tisch, so die Überzeugung der Teilnehmer. Auch für die aktuelle Inflation als Folge von "politischem Irrsinn" ist Anlass für den Protest.

31.03.2021

Landkreis schaltet heute die Corona-Hotline ab

Mit dem Start des Monats April geht die Corona-Hotline des Landratsamtes Meißen außer Betrieb. Fragen rund um das Thema Corona können weiterhin per E-Mail gesandt werden an: coronanoSpam@kreis-meissen.de. Die Ansprechpartner zu den unterschiedlichen Themengebieten des Gesundheitsamtes sind mit Telefonnummern auf der Website des Landkreises unter folgendem Link zu finden: www.kreis-meissen.org/83.html. Eine weitere Möglichkeit, Fragen rund um das Thema Corona zu stellen, ist die Hotline des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales unter Telefon 0800 1000 214.

30.03.2022

2.300 Unterschriften gegen einrichtungsbezogene Impfpflicht - Einzelfallentscheidungen nicht vor Juni

Eine Mappe mit fast 2.300 Unterschriften durfte der den Wahlkreis Meißen vertretende Landtagsabgeordnete Thomas Kirste (AfD) am heutigen Mittwoch dem Landrat des Landkreises Meißen, Ralf Hänsel, überreichen: So viele Bürger hatten Kirstes Petition gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht unterzeichnet – unter ihnen auch zahlreiche Bürger, die selbst von drohender Arbeitslosigkeit durch das seit dem 16. März geltende Impfgesetz betroffen sind. Gerade die Mitarbeiter "im medizinischen und Pflegebereich, die mit Einsatz und Pflichtbewusstsein in der Coronakrise an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gegangen sind," so meint Kirste, sollen "nun dem Selbsterhaltungswohl einer vollkommen aus dem Ruder gelaufenen Coronapolitik geopfert werden". Betroffen von dieser Impfpflicht seien schließlich auch die Pflegebedürftigen unseres Landkreises, denen aufgrund drohender Personalentlassungen zahllose wichtige Pflegemaßnahmen wegbrechen.“
Laut Kirste teilte Landrat Hänsel seine Meinung, eine Impfpflicht für Pfleger sei aufgrund der vorherrschenden Omikron-Variante des Virus drastisch überzogen sowie medizinisch überdies von fragwürdigem Nutzen. Entlassungen im Gesundheitswesen gehörten zwingend vermieden, um die Grundversorgung der Bevölkerung nicht zu gefährden. Die Registrierung ungeimpften Personals sei derzeit aufgrund einer Softwareumstellung in den zuständigen Behörden des Landkreises sowieso noch nicht möglich. Von der Verhängung von Geldstrafen und faktischen Berufsverboten, versprach Landrat Hänsel laut Kirste, wolle das Landratsamt soweit wie nur möglich absehen.

Michael Junge, Vorsitzender des Sächsischen Pflegerats, rechnet laut Sächsische Zeitung nicht vor Juni oder Juli mit ersten Entscheidungen, wie es für die "nicht vollständig immunisierten Mitarbeiter" weitergehen soll. Zwar hält der Sächsische Pflegerat Impfungen des Pflegepersonals für notwendig und wichtig, meint aber auch, die Impfpflicht solle regelmäßig überprüft werden.
 

29.03.2022

Masken - und Testpflicht entfallen ab 3. April - außer in Gesundheits-, Sozial- und Pflegeeinrichtungen

Das Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung eine neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Ursprünglich war seitens der Bundesregierung versprochen worden, dass alle Corona-Maßnahmen am 20. März enden. Die aufgrund unfangreicher Tests hohen Inzidenzen gaben den Anlass zur Einführung von so genannten Hotspot-Regelungen im neu gefassten Infektionsschutzgesetz. Darauf basiert nun die neue sächsische Verordnung. Sie gilt vom 3. April 2022 bis einschließlich 30. April 2022.

  • Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske gilt weiterhin in Gesundheits-, Sozial- und Pflegeeinrichtungen sowie im ÖPNV, wobei für Schüler im ÖPNV eine medizinische Maske ausreichend ist.
  • Die Testpflicht gilt weiter mit unterschiedlichen Regelungen für Beschäftigte und Besucher der o.g. Einrichtungen. 

Die Verordnung ist in Kürze unter dem folgenden Link abrufbar: https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html 

Auch in den Schulen und Kindereinrichtungen entfällt die Maskenpflicht komplett, wie aus der speziellen Schul- und Kita-Coronaverordnung hervorgeht, die ebenfalls unter dem vorgenannten Link zu finden sein wird. Die Testpflicht besteht hier noch bis zu den Osterferien.

Impfzentren schließen, Testzentrum unklar

Das Impfzentrum im Mehrzweckgebäude der TSV (sportzentrum Radeburg) wird am Donnerstag, dem 31.03.2022 geschlossen (letzter Impftag). Das teilt Uwe Peukert, Vorsitzender der TSV 1862 Radeburg mit. Ob das Corona-Testzentrum über den 03.04.2022 weiter zur Verfügung stehen wird, entscheidet sich im Laufe dieser Woche - nicht zuletzt abhängig von der Bewertung der oben genannten Entscheidungen des Sächsischen Kabinetts.

Am Donnerstag, dem 31.03.2022 öffnen auch die Impfstellen des Landkreises zum letzten Mal. Personal und Ausstattung gehen in einen „Standby-Modus“. So können die Impfstellen bei Bedarf zu gegebener Zeit wieder schnell den Betrieb aufnehmen. Weiterhin Anlaufpunkt für Impfwillige bleibt unter anderem das durch den Freistaat Sachsen beauftragte und durch das DRK betriebene Impfzentrum in den Neumarkt-Arkaden in Meißen.

Bis zum 29. März 2022 sind in den vier Landkreis-Impfstellen 14.731 Impfungen verabreicht worden – Start im ersten Impfpunkt in Coswig war am 14. Dezember 2021. Mit 10.713 Booster-Impfungen waren diese am meisten nachgefragt. Außerdem kamen 1.503 Personen zur Erstimpfung, 2.515 Personen holten sich ihre Zweitimpfung ab. Von ihrem Start Mitte Dezember bis Ende Januar waren die Impfstellen am besten besucht. Danach war ein kontinuierlicher Rückgang der Impfzahlen zu verzeichnen.

28.03.2022

Montagspaziergänge gehen weiter

Obwohl sie in den Medien kaum noch Erwähnung finden, zählen die "Montagsspaziergänge" weiterhin zu den größten Protestaktionen der letzten 30 Jahre. In ganz Deutschland waren mindestens 125.000 Menschen auf über 1000 Demonstrationen. Die für die östlichsten sächlischen Landkreise zuständige PD Görlitz meldete 5250 Teilnehmer, die für Dresden, Meißen und Pirna zuständige PD Dresden meldete keine Zahlen. Für den Landkreis Meißen wurden nur 5 angemeldete nicht näher benannte Veranstaltungen erwähnt sowie fünf unangemeldete (Radebeul, Meißen, Großenhain und Coswig). IN Radeburg waren nach Veranstalterangaben 260 bis 270 Teilnehmer beim mittlerweile 16. "Montagspaziergang" in Folge unterwegs. Zu Zeiten der Begrenzung der Versammlungsfreiheit auf 10 Teilnehmer kamen ca. 600 "Spaziergänger". Schwerpunkt des Protestes ist wie in den letzten Wochen die Impfpflicht, Veranstaltungsanmelder Lothar Lucke sprach aber auch unter dem Beifall der Teilnehmer die hohen Steuern auf Kraftstoffe und Energie an, die die einfachen Bürger zunehmend belasten.

22.03.2022

In der Pandemie 970 Minijobs im Kreis Meißen verloren gegangen

Beschäftigte im Gastgewerbe besonders betroffen · Gewerkschaft NGG warnt: „Geplante 520-Euro-Jobs sind nicht krisenfest“

Wenn Corona den Job kostet: In der Pandemie ist die Zahl der Minijobs im Kreis Meißen deutlich zurückgegangen. Mitte vergangenen Jahres gab es im Landkreis rund 11.400 Stellen auf 450-Euro-Basis – das sind 970 weniger als zwei Jahre zuvor (minus 8 Prozent). Besonders betroffen ist das Gastgewerbe: Hier gingen im selben Zeitraum 320 Minijobs verloren – ein Einbruch von 20 Prozent. Das teilt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten mit. Die NGG beruft sich hierbei auf Zahlen der Bundesagentur für Arbeit.

„450-Euro-Kräfte zählen zu den Hauptverlierern der Pandemie. Von der Küchenhilfe im Restaurant bis zur Verkäuferin an der Bäckereitheke – viele Minijobber leben in ständiger Angst, gekündigt zu werden. Dabei haben sie weder Anspruch auf das Arbeitslosen- noch auf das Kurzarbeitergeld“, kritisiert Thomas Lißner, Geschäftsführer der NGG-Region Dresden-Chemnitz. Der Gewerkschafter warnt davor, dass künftig noch mehr Menschen in solche unsicheren Jobs abrutschen könnten und damit zu prekären Bedingungen arbeiten müssten. „Wenn die Bundesregierung die Verdienstgrenze bei den Minijobs anhebt, dann dürfte das viele reguläre Arbeitsplätze verdrängen. Für die Betroffenen, zu einem Großteil Frauen, wird das zur Karrierefalle. Und spätestens im Alter ist Armut vorprogrammiert“, so Lißner.

Nach den Plänen der Berliner Ampel-Koalition sollen Minijobber künftig 520 statt wie bislang 450 Euro im Monat verdienen können – ohne dafür beispielsweise automatisch arbeitslosenversichert zu sein. Den entsprechenden Gesetzentwurf, über den der Bundestag noch im Frühjahr beraten wird, kritisiert die Gewerkschaft scharf: „Die Politik baut prekäre und krisenanfällige Stellen weiter aus, statt sie einzudämmen. Das ist ein Irrweg – gerade nach den Erfahrungen mit Corona. Viele Minijobber haben bei der Kurzarbeit in die Röhre geguckt oder ihre Stelle verloren.“

Die NGG verweist auf den Koalitionsvertrag. Darin schreiben SPD, Grüne und FDP, es müsse verhindert werden, „dass Minijobs als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht oder zur Teilzeitfalle werden“. Die Gewerkschaft ruft deshalb die heimischen Bundestagsabgeordneten der Ampel-Koalition dazu auf, sich an dieses Versprechen zu halten und „das Gesetz auf solide Füße zu stellen“. Abhilfe könne langfristig allerdings nur eine grundlegende Reform schaffen: Für Minijobs müsse bereits ab dem ersten Euro die Sozialversicherungspflicht gelten. Erst wenn Sozialabgaben, Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträge gezahlt würden, könnten Beschäftigte wirksam geschützt werden.

Nach Einschätzung von NGG-Regionalchef Thomas Lißner hätte dies positive Effekte vor Ort: „Die Abschaffung der Sonderregelungen für Minijobs würde dabei helfen, den Fachkräftemangel zu bekämpfen. Im Kreis Meißen klagen vor allem Hoteliers und Wirte, kein Personal mehr zu finden. Aber Fachleute gewinnt man nicht, indem man kaum abgesicherte Stellen mit wenigen Wochenstunden bietet, sondern reguläre Arbeitsverträge mit Perspektive und sozialem Netz. Davon würden am Ende alle profitieren – die Beschäftigten, die Betriebe und durch höhere Einnahmen auch der Staat und die Sozialversicherungen.“

Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)
Region Dresden-Chemnitz
Thomas Lißner

21.03.2022

Radeburg: 250 demonstrierten gegen Impfzwang und Preiswucher

Nach zuletzt deutlichem Rückgang hat die Zahl der Demonstranten wieder zugenommen. Nachdem der von Justizminister Buschmann zugesicherte Freedom-Day durch politische Tricksereien ausgehebelt wurde, so die Sicht von Teilnehmern, sei erneut eine rote Linie überschritten worden. Vor allem aber ginge man für medizinisches Personal und Pflegekräfte nach wie vor auf die Straße, da die einrichtungsbezogene Impfpflicht "ein Unding" sei, wie es der Anmelder der Versammlung, Lothar Lucke, bezeichnete. Auch eine allegmeine Impfpflicht sei verfassungswidrig und dürfe nicht kommen. Außerdem wandte er sich unter dem Beifall der Teilnehmer gegen den Wucher bei Energie- und Kraftstoffpreisen. Dafür sei nicht der Krieg, sondern die Politik verantwortlich. 

17.03.2022

Kein "Freedom-Day" am 20. März: Verlängerung der Corona-Regeln bis 2. April 2022

Die Staatsregierung hat im Umlaufverfahren eine Verlängerung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung mit einigen Anpassungen beschlossen. Diese ergeben sich aus den geplanten Änderungen im Infektionsschutzgesetz, welches bestimmte Maßnahmen nicht mehr vorsieht. Die Verordnung tritt am 18. März 2022 in Kraft und gilt bis zum 2. April 2022.

Abweichend von den bisherigen Regelungen kommt es mit der neuen Verordnung zu den folgenden Änderungen:

  • Beschränkungen für private Zusammenkünfte entfallen,
  • Wegfall der Beschränkungen bei Versammlungen,
  • bei Kultur-, Freizeit-, und Sportveranstaltungen gilt im Innen- und Außenbereich unabhängig von der Besucherzahl die 3G-Regel und
  • in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens fällt die Pflicht zur Kontakterfassung weg.

Somit bleibt die 3G-Regel unter anderem für

  • Eheschließungen und Beerdigungen in Innenräumen,
  • bei körpernahen Dienstleistungen
  • in der Gastronomie, bei Messen sowie in Hotels.

Ebenso unterliegen Clubs, Diskotheken und Bars mit Tanzlustbarkeiten unverändert der 2Gplus-Regel. Gleiches gilt für die Prostitution.

Grundsätzlich wird auch weiterhin an der FFP-2-Maskenpflicht festgehalten. Jedoch gilt hier eine Ausnahme bei Kultur-, Freizeit- und Sportveranstaltungen: Die Maske muss in den genannten Fällen nicht am Platz getragen werden, sofern der Mindestabstand eingehalten werden kann.

Die Verordnung wird im Laufe des Tages unter dem folgenden Link veröffentlicht: https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html 

16.03.2022

Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Start des Meldeportals verschiebt sich

Aufgrund technischer Gegebenheiten verschiebt sich der Start des Meldeportals zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht, welches den Landkreisen vom Freistaat zur Nutzung vorgegeben wird. Dies hat eine fristaufschiebende Wirkung auf die Meldepflicht.

Wenn das Meldeportal zur Nutzung zur Verfügung steht, wird über eine Pressemitteilung entsprechend informiert. Die Meldeliste, die ausgefüllt nach Registrierung im Meldeportal hochgeladen werden muss, wird bereits jetzt zum Ausfüllen auf der Website des Landkreises hinterlegt – unter dem Punkt Meldeportal:

https://www.kreis-meissen.org/20132.html

Diese Meldeliste darf nicht verändert werden.  Zudem sollte diese Meldeliste nicht auf anderen Wegen als über das Meldeportal an das Gesundheitsamt gesandt werden, da diese aus verfahrenstechnischen Gründen sonst nicht berücksichtigt werden kann.

15.03.2022

Schutzmaßnahmen an Schulen und Kitas sollen fortgeführt werden

Die bestehenden Schutzmaßnahmen an Schulen und Kitas sollen bis zum 2. April fortgeführt werden. Auf entsprechende Eckpunkte hat sich die Staatsregierung in der heutigen Kabinettssitzung verständigt. Die Staatsregierung folgt damit einer Rechtsauffassung, wonach bestimmte Basisschutzmaßnahmen auch mit einem neuen Infektionsschutzgesetz über den 20. März hinaus und bis zum 2. April möglich sind. Das Infektionsschutzgesetz des Bundes wird in dieser Woche beschlossen.

Wie aus den Eckpunkten hervorgeht, soll die Maskenpflicht im Schulgebäude bestehen bleiben. Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 5 müssen jedoch weiterhin keine Maske im Unterricht tragen. Festgehalten werden soll ebenso an der zweimaligen Testpflicht pro Woche für den Schulbesuch. Wenn einzelne Infektionsfälle auftreten, müssen die betroffenen Schüler in häusliche Lernzeit gehen und die übrigen Schülerinnen und Schüler können in der Schule verbleiben. Allerdings müssen sich die verbleibenden Schüler der betroffenen Klasse an fünf aufeinanderfolgenden Schultagen täglich testen. Das gilt auch für genesene und geimpfte Schülerinnen und Schüler. Darüber hinaus soll der eingeschränkte Regelbetrieb in Grundschulen und Kitas weiter aufgehoben bleiben.

Die endgültige Schul- und Kita-Coronaverordnung wird im Laufe dieser Woche beschlossen.

Quelle der Information

14.03.2022

In Gesundheits- und Pflegeberufen kein PCR-Test nach Quarantäne erforderlich

Der Landkreis Meißen hat eine neue Allgemeinverfügung zur Absonderung von engen Kontaktpersonen, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen auf der Website des Landkreises bekannt gegeben (https://www.kreis-meissen.org/3345.html). Sie ist vom heutigen 14. bis einschließlich 27. März 2022 gültig.

Im Vergleich zur vorhergehenden Allgemeinverfügung wurde eine klarstellende Definition zu PCR-Tests ergänzt: Testnachweise von PCR-Schnelltests (PoC-NAT-Tests) sind nun einem PCR-Testergebnis gleichgestellt. Gestrichen wurde hingegen die Regelung zur PCR-Testung als Voraussetzung für die Wiederaufnahme der Tätigkeit für Beschäftige in der Pflege, medizinischen Versorgung oder Eingliederungshilfe. 

Schnellere Bescheiderstellung bei Online-Selbstauskunft

Seit heute erhalten positiv Getestete, wenn sie ihre Mobilfunknummer angegeben haben, eine SMS des Gesundheitsamtes. Mit der darin angegebenen achtstelligen persönlichen TAN können sich die Bürgerinnen und Bürger bei der Online-Selbstauskunft des Landkreises anmelden und dem Gesundheitsamt unkompliziert alle relevanten Daten mitteilen.

Das Landratsamt schickt die SMS an die Handynummer, die der getestete Bürger im Testzentrum oder beim Arzt/der Ärztin angegeben hat. Der Nachrichtentext lautet: „Sie wurden positiv auf COVID-19 getestet. Unter selbstauskunft.kreis-meissen.org können Sie mit der TAN xxxx-xxxx Ihre Daten erfassen. Ihr Gesundheitsamt“. Nach erfolgreicher Anmeldung können die Bürgerinnen und Bürger auf der Website persönliche Angaben, Symptome, den Impfstatus und vieles mehr angeben. Mit diesen direkt an das Gesundheitsamt übermittelten Daten, können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Coronateams die Absonderungsbescheide schneller erstellen und die hohe Anzahl der täglich gemeldeten Neuinfektionen besser bewältigen.

Nur 200 "Spaziergänger" trotzten dem Regen, Demos jetzt auch gegen Spritpreise

Das Rätselraten über sinkende Teilnehmerzahlen beim Radeburger "Montagsspaziergang" geht weiter. Diesmal könnte es auch am etwas kräftigeren Regen gelegen haben. Aber nur  geringe Teilnehmerzahlen meldet die Polizei auch aus Ottendorf-Okrilla, Radeberg, Königsbrück und anderen Kleinstädten im Nachbarkreis - die PD Dresden meldet gar keine Zahlen mehr und erwähnt auch nur mehrere nicht angemeldete Demonstrationen - so in Coswig, Großenhain, Meißen, Radebeul, Riesa, Strehla, Nünchritz und Zabeltitz

In Radeburg stand unter dem Motto "Gesund ohne Zwang" weiterhin die einrichtungsbezogene und die allgemeine Impfpflicht im Fokus. Neu war, dass Veranstalter Lothar Lucke, der selber Kraftfahrer ist, zum Abschluss der Versammlung abweichend vom Thema zur Solidarität mit seinen Berufskollegen aufrief. Er verwies auf einen bundesweiten Streik der Kraftfahrer "gegen Spritpreiswucher" am Mittwoch, dem 16. März, 12.00 UIhr und am 19. März eine Sternfahrt von Kraftfahrern zum Sächsischen Landtag mit Abschlusskundgebung auf der Festwiese Ostragehege. Er lud die Demonstranten ein, dort hinzukommen und sich mit den Kraftfahrern solidarisch zu zeigen - schließlich ginge das Thema Spritpreise jeden an. Kraftfahrer aus Radeburg träfen sich mit ihren Kollegen um 9:45 Uhr im Gewerbegebiet am Globusmarkt.

11.03.2022

Informationen des Landratsamtes Meißen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht

Was regelt das Infektionsschutzgesetz?

Durch das „Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie“ wurde eine sogenannte „einrichtungsbezogenen COVID-19-Impfpflicht“ im Paragraph 20a des Infektionsschutzgesetzes eingeführt. Diese gilt aktuell vom 15. März 2022 bis zum 31. Dezember 2022.

Nach dem Wortlaut des Gesetzes müssen Personen, die in Einrichtungen zur Pflege, Betreuung oder Begleitung von sogenannten vulnerablen Personengruppen tätig sind, gegenüber der Einrichtungsleitung einen Immunitätsnachweis oder ein ärztliches Zeugnis darüber vorlegen, dass sie aus medizinischen Gründen keine Impfung gegen das Coronavirus erhalten können. Zu diesen Einrichtungen zählen beispielsweise Krankenhäuser ebenso wie Praxen von Ärzten, Zahnärzten und sonstigen Heilberufen, aber auch Rettungsdienste sowie Personen in voll- oder teilstationären Diensten zur Betreuung von älteren, behinderten oder pflegebedürftigen Menschen. Ebenso dazu gehören ambulante Pflegedienste, die ambulante Intensivpflege in Einrichtungen, Wohngruppen oder sonstigen gemeinschaftlichen Wohnformen erbringen.

Entscheidend ist nicht die Art der Beschäftigung, sondern das Tätigwerden in den Einrichtungen. Gemeint ist hier eine wiederkehrende und nicht nur einmalige Verrichtung. Aus diesem Grund zählen beispielsweise auch Friseure, Reinigungsservices, Caterer oder andere Dienstleister, die regelmäßig in den Einrichtungen/Unternehmen tätig sind, zum Geltungsbereich der einrichtungsbezogenen Impfpflicht.

Die Vorlagepflicht unterscheidet nicht nach dem Alter, sodass auch minderjährige Personen einen entsprechenden Nachweis führen müssen. Beschäftigte, bei denen der Kontakt zu den betreuten bzw. zu pflegenden Personen vollständig ausgeschlossen werden kann (bspw. weil sie ständig in einem separaten Gebäude mit getrenntem Zugang tätig sind), unterliegen hingegen nicht der einrichtungsbezogenen Impfpflicht.

Eine tabellarische Übersicht der betroffenen Einrichtungen und Personengruppen ist über folgende Website erhältlich https://www.coronavirus.sachsen.de/einrichtungsbezogene-impfpflicht.html.

Was gilt für Beschäftigte?

Der Nachweis der vollständigen Impfung, Genesung oder ein ärztliches Zeugnis über eine bestehende Kontraindikation muss gegenüber der Einrichtungs-/Unternehmensleitung bis zum Ablauf des 15. März 2022 vorgelegt werden. Erfolgt der Nachweis nicht oder bestehen Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit, ist die Leitung zur Meldung der personenbezogenen Daten an das Gesundheitsamt verpflichtet. Bis zur Entscheidung durch das Gesundheitsamt kann die betreffende Person unverändert ihrer Tätigkeit nachgehen. Es ist jedoch auf die nötigen Schutzmaßnahmen in besonderer Weise zu achten.

Was gilt bei Neueinstellungen ab 16. März?

Für Personen, die ab dem 16. März 2022 tätig werden sollen, muss der Nachweis der vollständigen Impfung oder Genesung bzw. ein ärztliches Zeugnis über eine bestehende Kontraindikation vor der Aufnahme der Tätigkeit vorgelegt werden. Kann der Nachweis nicht beigebracht werden, besteht keine Möglichkeit der Tätigkeitsaufnahme. Eine Meldung an das Gesundheitsamt muss durch die Einrichtungs-/Unternehmensleitung in diesem Falle nur erfolgen, sofern der beigebrachte Nachweis Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit aufkommen lässt, nicht jedoch, wenn gar kein Nachweis vorliegt. Denn in diesem Falle ist die Tätigkeit schon kraft Gesetzes ausgeschlossen. Auch bei zweifelhaften Attesten darf die Tätigkeit nicht vor einer Entscheidung durch das Gesundheitsamt aufgenommen werden.

Was muss die Leitung der Einrichtung bzw. des Unternehmens beachten und wie erfolgt die Meldung an das Gesundheitsamt?

Der Leitung kommt die Kontrollpflicht aller der einrichtungsbezogenen Impfpflicht unterliegenden tätigen Personen in der Einrichtung oder dem Unternehmen zu. Sie muss demnach Einsicht in den Nachweis der vollständigen Impfung, Genesung oder in das ärztliche Zeugnis über eine medizinische Kontraindikation nehmen. Kann der Nachweis von bereits in der Einrichtung Beschäftigten nicht beigebracht werden oder gibt dieser Nachweis Anlass zu Zweifeln an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit, meldet die Leitung die personenbezogenen Daten an das Gesundheitsamt am Betriebssitz der Einrichtung – oder bei Konzernstrukturen – am Sitz der Betriebsstätte. Somit sind alle im Landkreis Meißen ansässigen Einrichtungen und Unternehmen, die der Impfpflicht unterliegen, zur Meldung an das Gesundheitsamt Meißen verpflichtet.

Die Meldung hat ausschließlich über ein Webportal zu erfolgen, welches den Landkreisen vom Freistaat zur Nutzung vorgegeben wird. Der Zugang dazu wird auf der Website des Landkreises www.kreis-meissen.de bis zum 16. März 2022 veröffentlicht. In einer gesonderten Pressemitteilung sowie auf der Homepage des Landkreises erfolgt in Kürze eine Information, sobald der Zugang freigeschalten ist.

In einem ersten Schritt müssen sich die Einrichtungen bzw. Unternehmen auf dem Webportal registrieren und können sodann die erforderlichen Meldungen abgegeben. Die Verantwortlichen in den Einrichtungen und Unternehmen werden dringend darum gebeten, ausschließlich das Webportal zu nutzen. Meldungen per E-Mail, Telefon oder auf postalischem Wege können aus verfahrenstechnischen Gründen grundsätzlich nicht berücksichtigt werden. Auch in den letzten Wochen bereits beim Gesundheitsamt eingegangenen Meldungen müssen erneut über das Webportal eingereicht werden.

Die Meldung hat „unverzüglich“ zu erfolgen. Dies umfasst nach Auslegung durch das Gesundheitsamt einen Zeitraum von zwei Wochen, beginnend ab dem 16. März 2022. Sollte sich aus technischen Gründen die Einführung des Webportals jedoch verzögern, müssen erst mit dessen Verfügbarkeit die Meldungen vorgenommen werden. Die Gefahr eines Bußgeldes ist in diesem Falle nicht gegeben.

Die Leiter der betroffenen Einrichtungen und Unternehmen können spezifische Anfragen zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht an folgendes Postfach senden: GA.InfektionsschutznoSpam@kreis-meissen.de.

Welche Schritte unternimmt das Gesundheitsamt nach Eingang einer Meldung?

Nachdem die Meldung im Gesundheitsamt eingegangen ist, erhält die betreffende Person in der Regel zunächst eine schriftliche Aufforderung, den Nachweis über erfolgte Covid-Impfungen, eine vorhandene Immunität (Genesenen-Nachweis) oder ein ärztliches Zeugnis über eine bestehende Kontraindikation innerhalb einer gesetzten Frist beizubringen. Gibt der vorgelegte Nachweis Anlass zu Beanstandungen oder Zweifeln, kann das Gesundheitsamt im Rahmen des Ermessens eine ärztliche Untersuchung anordnen.

Die Nichtvorlage eines entsprechenden Nachweises innerhalb der gesetzten Frist stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 Euro geahndet werden. Zudem kann vom Gesundheitsamt ein Tätigkeits- und Betretungsverbot ausgesprochen werden. Im Rahmen der Entscheidung, ob ein solches Verbot tatsächlich verfügt wird, erfolgt vom Gesundheitsamt für jeden Einzelfall eine individuelle Prüfung. Bei der in diesem Zusammenhang zu treffenden Ermessensentscheidung werden insbesondere auch die möglichen Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit der in oder von der betroffenen Einrichtung betreuten bzw. versorgten Personen berücksichtigt.

Wie wird die Versorgungssicherheit bewertet?

Sofern ein Tätigkeits- oder Betretungsverbot zu einer Gefährdung der Versorgungssicherheit für betreute, gepflegte oder begleitete Personen führen kann, ist die jeweilige Einrichtungs- bzw. Unternehmensleitung gehalten, dies nach Aufforderung durch das Gesundheitsamt entsprechend anzuzeigen. Das Gesundheitsamt übermittelt hierfür ein entsprechendes Formblatt, welches zwingend zu nutzen und vollständig ausgefüllt zurückzusenden ist. Ein etwaiger Versorgungsengpass infolge drohender Tätigkeits- oder Betretungsverbote wird dann in die Entscheidung des Gesundheitsamtes einfließen.

07.03.2022

Autokorso fuhr durch Radeburg und weitere Aktionen gegen die Impfpflicht

Heute traf ein Autokorso mit Polizeibegleitung in Radeburg auf die Teilnehmer des "Montagsspaziergangs". Im Coros wurde ein Transparent der AfD mitgeführt, auf dem stand: "Wir halten unser Versprechen - NEIN zur Impfpflicht."

Am "Montagsspaziergang nahmen nur noch etwa 250 Demonstranten teil. An anderen Orten nahmen die teilnehmerzahlen dagegen wieder zu, vor allem mit Blick auf die allgemeine Impfpflicht, die voraussichtlich schon am 18. März vom Bundestag beschlossen wird. Der Teilnehmerrückgang in Radeburg ist unklar. Radeburg und Ebersbach (von dort kamen auch viele Demoteilnehmer) melden aktuell die höchsten Inzidenzen im Landkreis mit zusammen 283 positiv Getesteten, die einschließlich Angehörigen in Quarantäne sind. Möglicherweise hat sich auch der Fokus verlagert, denn viele Radeburger nutzen über soziale Medien Aktionen, sich direkt mit Petitionen und Briefen an die sächsischen Bundestagsabgeordneten zu wenden, denn die Zeit drängt. Auch der Radeburger Runde Tisch hat sich, trotz unterschiedlicher Meinungen zum Impfen, einstimmig für eine freie Impfentscheidung ausgesprochen.

Leser, die sich in diesem Sinne an die Bundestagsabgeordneten wenden möchten, um sich gegen eine Impfpfllicht auszusprechen, können dies hier tun:
https://individuelle-impfentscheidung.de/briefaktion.html

Außerdem besteht die Möglichkeit, sich an einer Umfrage der SPD-Praktion im Sächsischen Landtag zum Zustand des Gesundheitswesens beteiligen: 
https://www.spd-fraktion-sachsen.de/soziale-politik-gesundheit 

04.03.2022

Neue sächsische Corona-Schutz-Verordnung in Kraft getreten

Ab heute gilt die neue sächsische Corona-Schutz-Verordnung. Aufgrund der auslaufenden rechtlichen Grundlage im Infektionsschutzgesetz sind die Regelungen der Verordnung bis einschließlich 19. März 2022 gültig. Die neue Corona-Schutz-Verordnung enthält angesichts der aktuell entspannteren Lage in den Krankenhäusern weitere Lockerungen.

Bereits seit 23. Februar gibt es keine Teilnehmerbegrenzung bei privaten Zusammenkünften, wenn ausschließlich geimpfte oder genesenen Personen teilnehmen. Wenn jedoch mindestens eine nicht geimpfte oder nicht genesene Person teilnimmt, bleibt es dabei, dass solche Zusammenkünfte auf den eigenen Hausstand und höchstens zwei Personen eines weiteren Hausstandes begrenzt sind. Die Pflicht zum Tragen einer FFP-2-Maske in öffentlich zugänglichen Innenräumen von Einrichtungen, Läden oder Angeboten bleibt bestehen.

Einige der wichtigsten Änderungen:

  • Im Handel, inklusive Reisebüros und Versicherungen, gelten keine Zugangsbeschränkungen mehr. Für körpernahe Dienstleistungen, den Zutritt zu Bädern, Saunen etc. gilt die 3G-Regel, ebenso wie für die Besucherinnen und Besucher von Messen und Kongressen. Für sämtliche Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie auch -veranstaltungen mit höchstens 1.000 gleichzeitigen Teilnehmenden gilt die 3G-Regel mit weiteren Kapazitätsbeschränkungen. Veranstalter von Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 gleichzeitigen Besucherinnen und Besuchern können zwischen der 2G- oder 3G-Regel wählen.
  • Botanische und zoologische Gärten, Museen, Gedenkstätten, Ausstellungsräume, Archive und Bibliotheken können im Innenbereich mit einem 3G-Nachweis besucht werden, für Außenbereiche entfallen die Zugangsbeschränkungen. Gleiches gilt beim Besuch von Sportstätten.
  • In der Gastronomie und Beherbergung ist ein 3G-Nachweis Pflicht, wobei für Ferienwohnungen sowie Camping- und Caravaning plätze keine Nachweispflicht besteht. Für Versammlungen bestehen keine Teilnehmerbegrenzungen mehr. Die Maskenpflicht bleibt bestehen, wenn ein Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

Wichtig zu wissen: Momentan liegt die sachsenweite Bettenauslastung mit Corona-Patienten auf Normalstation und ITS bei rund 70 Prozent. Bei Überschreiten der Belastungsgrenzen – 420 mit COVID-19-Patienten belegte Intensivbetten oder 1.300 mit COVID-19-Patienten belegte Normalbetten – werden wieder strengere Schutzmaßnahmen ergriffen. 

Interessierte an aktuellen Fallzahlen können diese im Dashboard des Landkreises abrufen unter: COVID-19-Dashboard des Landkreis Meißen.

03.03.2022

Landrat Ralf Hensel sieht lange Fristen bei Impfpflicht-Umsetzung, kaum Interesse an Novavax, Impfzentren vor Schließung

Am heutigen Donnerstag tagte erneut der Krisenstab Infektionsschutz des Landkreises Meißen. Zukünftig wird dieser jedoch nicht mehr regelmäßig, sondern nur nach Bedarf zusammentreten.

Thema in der Sitzung des Krisenstabes waren auch die Impfstellen und Testzentren. In den vier kommunalen Impfstellen sind in den zurückliegenden sieben Tagen 403 Impfungen verabreicht worden. Davon waren 32 Erst-, 108 Zweit- und 263 Booster-Impfungen. Am meisten nachgefragt ist dabei nach wie vor der Impfstoff von Biontech. Mit dem nun vorhandenen als "Totimpfstoff" deklarierten Novavax erfolgten nur acht Impfungen. Mit Ende des Monats März wird der kommunale Impfpunkt in Riesa voraussichtlich schließen. Ob die Impfstellen in Coswig, Großenhain und Radebeul über den März hinaus bestehen bleiben werden, entscheidet sich in der kommenden Woche.

In den über 70 Testzentren im Landkreis Meißen werden pro Tag derzeit im Durchschnitt 4.200 Tests täglich durchgeführt. Rund 4,8 Prozent der Schnelltests sind positiv.

Die Polizei berichtete im Krisenstab zu den montäglichen Spaziergängen. So waren am Montag dieser Woche bei neun angezeigten Veranstaltungen 1.148 Teilnehmende zu verzeichnen, Bei neun nicht angezeigten Veranstaltungen wurden 2.344 Teilnehmerinnen und Teilnehmer gezählt. Besondere Vorkommnisse gab es dabei nicht zu vermelden.

Thema im Krisenstab war erneut die ab 16. März 2022 umzusetzende einrichtungsbezogene Impfpflicht (§ 20a Infektionsschutzgesetz). Die ermessensleitenden Hinweise zur Umsetzung liegen nun vor. Das Gesundheitsamt des Landkreises hat sich auf die bevorstehenden Aufgaben entsprechend vorbereitet.

Einrichtungen aus dem Gesundheits- und Pflegebereich, die ab 16. März ungeimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter melden müssen, werden gebeten, dazu das geplante zentrale elektronische Portal zu nutzen. Dieses wird vom Ministerium für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) des Freistaates entwickelt und soll ab der kommenden Woche zur Verfügung stehen. Sobald dazu genauere Informationen vorliegen, werden die betroffenen Institutionen informiert.

Die Erste Beigeordnete und Dezernentin für Soziales Janet Putz sagt dazu: „Wir sind dem SMS dankbar für die Bereitstellung des Portals und bitten alle Einrichtungen, ausschließlich dieses Portal für ihre Meldungen zu nutzen und nicht auf anderen Wegen an das Gesundheitsamt heranzutreten und insofern abzuwarten, bis das Meldeportal verfügbar ist.

Rüdiger Stannek (DIE LINKE), Kreisrat und Radeburger Stadtrat, informierte in der Stadtratssitzung am Donnerstag, dem 3. März, die unmittelbar nach der Kreistagssitzung stattfand, dass dort Landrat Ralf Hensel erneut betont habe, dass die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht sehr lange dauern werde. Er wiederholte offensichtlich die Argumente, die er schon in der Pressemitteilung am 10. Februar vorgetragen hatte.

02.03.2022

Nach dem Radeburger Appell tagte erstmals der Runde Tisch

28.02.2022

Rosenmontagspaziergang in Radeburg

Nicht nur am Faschingssonntag, sondern auch am Rosenmontag gingen die Radeburger auf die Straße, um gegen die Coronapolitik zu demonstrieren. Am Montag lag wieder der Schwerpunkt auf der Kritik an der einrichtungsbezogenen und allgemeinen Impfplicht. Geteilter Meinung waren die Spaziergänger zum Abspielen von Musik. Die Kritik richtete sich dabei nicht explizit gegen das Lied "Die Gedanken sind frei", sondern gegen ebenfalls abgespielte Stimmungsmusik. In Anbetracht des russisch-ukrainischen Krieges sei das unangebracht. Einige bedauerten zudem, dass zum Faschingsumzug mehr Leute kamen (mindestens 600) als zum "Montagspaziergang" (lt. Veranstalter 320) - denen sei die Weltlage egal, Hauptsache feiern.
Andere wiederum sahen das diametral anders herum. Putin würde sich doch nur freuen, wenn wir uns von seinem Handeln beeindruckt zeigen und uns vor Angst verkriechen.

27.02.2022

Radeburger Narren demonstrierten für den Erhalt des Karnevals

Nun fiel schon zum zweiten Mal in Folge der traditionelle Faschingsumzug in Radeburg aus - ebenso wie sämtliche anderen traditionellen Veranstaltungen. "Coronabedingt," heißt es. Hunderte Narren ließen sich trotzdem nicht abhalten und machten sich "zur gewohnten Zeit" auf die Umzugsstrecke - die meisten der ungefähr 20 Gruppen traten in Kostümen der letzten Jahre auf, manche hatten auch neue Ideen, allerdings waren die Umzugswagen auf Handwagengröße geschrumpft.  Einen ausführlichen Bericht dazu haben wir hier.

22.02.2022

Staatsregierung beschließt "Lockerungen" ab morgen, Mittwoch, 23. Februar

Das Kabinett hat heute – orientiert am MPK-Beschluss vom 16. Februar 2022 – Lockerungen der derzeit geltenden Corona-Maßnahmen beschlossen. Die Änderungen treten am Mittwoch, dem  23. Februar, in Kraft und gelten bis einschließlich 3. März 2022. Die Diskriminierung von Ungeimpften bleibt außer im Einzelhandel bestehen.

So sind Zusammenkünfte, bei denen nur Geimpfte oder Genesene anwesend sind, ohne Teilnehmerbegrenzung möglich. Nimmt an privaten Zusammenkünften mindestens eine ungeimpfte Person teil, gilt eine Beschränkung auf einen Hausstand plus zwei Personen aus einem weiteren Hausstand (bisher ein Hausstand und eine Person).

Für Beerdigungen und Eheschließungen entfällt die Begrenzung der Teilnehmerzahl, wobei hier auch weiterhin ein Nachweis nach der 3G-Regel* vorgelegt werden muss.

Folgende Lockerungen gelten**

  • Keine 3G-Nachweispflicht im Einzelhandel. Das Tragen einer FFP-2-Maske bleibt verpflichtend.
  • 3G-Regel* für Museen, Gedenkstätten, Ausstellungsräume und Innenbereiche von zoologischen Gärten (bisher 2G)
  • 3G-Regel* bei der Nutzung von Außensportanlagen (bisher: 2G)

Die geänderte Notfall-Verordnung wird im Laufe des heutigen Tages unter folgendem Link veröffentlicht:
https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html 

Es ist vorgesehen, dass die Staatsregierung am 1. März 2022 eine neue Corona-Schutz-Verordnung verabschiedet, welche am 4. März 2022 in Kraft treten soll.

das heißt, nur noch Ungeimpfte müssen sich testen lassen;
** dies unter der Voraussetzung, dass in der Woche der Gültigkeit dieser Änderung die definierten Betten-Schwellenwerte für die Überlastungsstufe auf den Intensiv- und Normalstationen unterschritten werden.

21.02.2022

Zweiter angemeldeter Demonstrationszug in Radeburg - Umzug auch am Faschingssonntag

In Radeburg gehen trotz Ferien die Montagspaziergänge weiter. 320 zählten die Teilnehmer selbst. Im Gespräch mit dem Anmelder der Demonstration, Lothar Lucke, bedankten sich die anwesenden Polizisten ausdrücklich für die Anmeldung. Die Demonstranten seien bei einer angemeldeten Demonstration auch versichert. Dass es nicht korrekt sei, dass Ordner den Straßenverkehr regulieren, nahmen sie zur Kenntnis. Es sei zwar nicht 100% rechtens, aber durch die Warnwesten würden Verkehrsteilnehmer aufmerksam gemacht und gemäß §1 StVO sollten sie auch Rücksicht nehmen. So lief diesmal auch „verkehrstechnisch“ alles ohne Probleme ab.

Erneut war die Teilnehmerzahl gesunken und es gab Vorwürfe, dass dies an der Anmeldung liegen könnte. Aber das kann man wahrscheinlich ausschließen. In Großenhain z.B. gab es nach Polizeiangaben 300 Teilnehmer nach 460 vor zwei Wochen, in Radeberg 500 nach 660 im gleichen Zeitraum. Bei diesen nicht angemeldeten Versammlungen war ebenfalls ein Rückgang zu verzeichnen. Ob es tatsächlich an den Schulferien liegt oder an den versprochenen Lockerungen ab 4. bzw. 20. März, wird sich nächste Woche zeigen.

18.02.2022

Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Ermessensleitende Vollzugshinweise für Landkreise und Kreisfreie Städte

Versorgungssicherheit hat oberste Priorität

Um in Sachsen eine möglichst einheitliche Umsetzung der vom Bundestag im Dezember 2021 beschlossenen einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu gewährleisten, hat das Sozialministerium heute ermessensleitende Vollzugshinweise zur Anhörung an die sächsischen Landkreise und Kreisfreien Städte versendet. Weitere Hinweise des Bundes werden sukzessive eingearbeitet. Im Wesentlichen ist die Umsetzung – die den Gesundheitsämtern der Landkreise und Kreisfreien Städten obliegt - vom Bundesgesetzgeber vorgegeben. Mit der kommunalen Ebene wurden gemeinsam Möglichkeiten abgestimmt, Handlungsspielräume auszuloten, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. In die Vollzugshinweise eingeflossen sind auch die Ergebnisse landesinterner Arbeitsgruppen sowie von Bund-Länder-Beratungen. Die konkretisierenden Hinweise dienen zur Unterstützung der kommunalen Ebene. Sie informieren unter anderem zur Definition der betroffenen Einrichtungen und Personengruppen, Fristen, Verfahren und Meldepflichten. In den vollstationären Pflegeeinrichtungen in Sachsen sind aktuell 70,7 Prozent der Beschäftigten grundimmunisiert. Damit ist die Quote höher als in der Gesamtbevölkerung Sachsens (aktuell 63,7 Prozent).

Einrichtungen / Personengruppen

Alle Personen, die unter anderem in Krankenhäusern, Arztpraxen, Tageskliniken, Rettungsdiensten oder Pflegeeinrichtungen tätig sind, fallen unter die Impfpflicht. Damit eine Einrichtung von der Impfpflicht betroffen ist, muss sie ihrem Schwerpunkt nach als solche zu qualifizieren sein. Davon ist auszugehen, wenn mehr als 50 Prozent der von ihr vorgehaltenen Angebote unter §20a Absatz 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes zu fassen sind. Demzufolge ist beispielsweise auch Verwaltungspersonal betroffen, soweit es Kontakte zu Patienten oder Betreuten hat, ebenso Berufsschüler, Ehrenamtliche oder Beschäftigte von Fremdfirmen. Personen müssen aber regelmäßig - und nicht nur wenige Tage bzw. wenige Minuten – dort tätig sein, um von der Impflicht betroffen zu sein. Werden private (Dienst)leistungen im Auftrag von sowie für einzelne Bewohner ausgeübt (z.B. rechtlicher Betreuer), besteht keine Nachweispflicht – auch wenn für die Ausübung die Einrichtung betreten wird.

Verfahren und Fristen

Beschäftigte müssen den Nachweis über eine vollständige Impfung, eine Genesung oder ein Attest, wonach sie aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können, bis zum Ablauf des 15. März 2022 ihren Einrichtungen vorlegen. Geschieht dies nicht, muss die Leitung der Einrichtung oder des Unternehmens unverzüglich, binnen maximal zwei Wochen, das Gesundheitsamt informieren. Dies geschieht vorzugsweise über ein elektronisches Meldeportal. Es handelt sich um ein Modul der bereits von den Gesundheitsämtern genutzten Software. Wer seine Tätigkeit zum 16. März 2022 neu antritt, muss dem Arbeitgeber vor Beginn der Tätigkeit einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen.
Das Gesundheitsamt fordert nach Eingang der Meldungen aus den Einrichtungen und Unternehmen Personen ohne ausreichenden Nachweis auf, dies nachzuholen. Dafür ist eine Frist von vier Wochen einzuräumen. Sollten noch zwei Impfungen erforderlich sein, so ist der Nachweis für die erste Impfung bereits innerhalb von vier Wochen zu erbringen. Der Nachweis über die zweite Impfung ist spätestens nach zwei Monaten vorzulegen. Fehlt nur noch eine Impfung zur Grundimmunisierung, ist diese Impfung innerhalb dieser vier Wochen nachzuweisen.

Wenn trotz Anforderung kein Nachweis innerhalb der genannten Fristen vorliegt, kann das Gesundheitsamt ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot aussprechen. Dies ist risikoadaptiert und der Versorgungssicherheit entsprechend vorzunehmen. Im Ermessen des Gesundheitsamtes ist zu prüfen, welches Infektionsrisiko für vulnerable Personen bei einer fortgeführten Tätigkeit bestehen würde und ob Hinweise auf wesentliche Beeinträchtigungen der Versorgung der Patienten oder Pflegebedürftigen als Folge der Umsetzung des Verbots vorliegen. Dazu ist die Einrichtung anzuhören. Sie kann z. B. darlegen, ob gesetzliche Verpflichtungen noch eingehalten werden können oder ob Kindeswohlgefährdung droht. Das Gesundheitsamt prüft u.a. anhand der vorgelegten Glaubhaftmachung unter Einbeziehung der Impfquote, der bekannten Hygienekonzepte und deren Einhaltung, ob und welche Betretungs- bzw. Tätigkeitsverbote ausgesprochen werden können. Der Ermessensspielraum ist so zu nutzen, dass die Versorgungssicherheit der betroffenen Einrichtung nicht gefährdet wird.

Gesundheitsministerin Köpping: »Ich appelliere erneut insbesondere an das medizinische Fachpersonal, sich impfen zu lassen. Eine Impfung ist kurzfristig überall möglich, in Kürze auch mit dem neuen Impfstoff von Novavax. Dieser wird zunächst prioritär den Menschen aus dem Gesundheits- und Pflegebereich zur Verfügung gestellt. Der Impfstoff vergrößert das Angebot verfügbarer Impfstoffe und ist hoffentlich für viele Betroffene eine Option, sich vor dem Coronavirus zu schützen. Damit schützen sie auch Patienten und Pflegebedürftige.«

Quelle

16.02.2022

Vierte Impfung auch in Sachsen möglich

Staatsministerin Köpping: »Klare Empfehlung für bestimmte Personengruppen«

Auch in Sachsen ist eine vierte Impfung gegen das Coronavirus schon seit längerem für bestimmte Personengruppen möglich, neben Arztpraxen zum Beispiel auch in den staatlichen Impfstellen. Darauf weist das Sozialministerium hin. Die Sächsische Impfkommission (SIKO) empfiehlt vier Impfungen bereits für bestimmte Personengruppen:

–    Menschen ab 70 Jahre
–    Personen, die ausschließlich mit Vektorimpfstoffen geimpft wurden
–    Menschen mit einer Schwäche des Immunsystems ab 5 Jahre (z.B. schwere Autoimmunerkrankungen)

Gesundheitsministerin Petra Köpping: »Es gibt eine klare Empfehlung der Experten zur vierten Impfung für bestimmte Personengruppen. Eine Impfung ist und bleibt der beste Schutz vor einer Coronavirus-Infektion. Die vierte Impfung ist überall möglich.«
Die Impfung, bei der ein mRNA-Impfstoff verabreicht wird, ist frühestens drei Monate nach der letzten Impfung möglich.

Die Impfungen sind mit und ohne Terminbuchung möglich. Termine sind buchbar unter https://sachsen.impfterminvergabe.de. Dabei ist »Auffrischungsimpfung« anzugeben. Die letzte Entscheidung, ob eine Impfung verabreicht wird, entscheidet im jeden Einzelfall der impfende Arzt bzw. Ärztin.

14.02.2022

Radeburger Appell wird veröffentlicht

13.02.2022

Radeburger Montagsdemonstranten singen "Die Gedanken sind frei"

Radeburg verzeichnete mit 375 Teilnehmern einen deutlichen Rückgang der Zahl der "Montagspaziergänger". Bereits vor einer Woche war die Teilnehmerzahl (523) leicht gesunken. Nicht jeder Teilnehmer war mit dem Flashmob am 31. Januar (siehe unter diesem Datum auf dieser Seite) einverstanden, obwohl die große Mehrheit der Aktion Beifall spendete. An jenem Tag war Radeburg mit 550 Spaziergängern auf dem bisherigen Höhepunkt. Als Ursache für den Rückgang wurden schnell die Schulferien ausgemacht. Auch in Radeberg ging die Teilnehmerzahl, allerdings nur leicht, von 600 gegenüber 670 vor einer Woche zurück. "Weniger als vor einer Woche," meldet die SZ auch von Radebeul, ohne jedoch eine konkrete Zahl zu nennen. Dagegen stieg in Großenhain die Teilnehmerzahl nach Polizeiangaben leicht auf 480, gegenüber 460 in der Vorwoche. Der Radeburger Montagspaziergang wurde erstmals von einem mutigen Teilnehmer ordnungsgemäß angemeldet. Auch das mag dem einen oder anderen missfallen haben. Durch den Einsatz von Ordnern wurde jedoch die Sicherheit vor allem beim Passieren der Achse Radeberger - Großenhainer Straße und auf dem Markplatz deutlich erhöht. Eine Hand voll Fahrzeugführer, die den §1 StVO anscheinend für den Moment vergessen hatten, fielen durch rüdes, teils lebensgefährliches Fahren auf. Das war diesmal nicht der Fall. Zum Abschluss der Versammlung sangen einige Dutzend auf dem Markt noch verbliebene Teilnehmer "Die Gedanken sind frei" - ein Volkslied, das der Dichter der Nationalhymne, Hoffmann von Fallersleben im Jahr 1842 in die heute noch populäre Fassung brachte. Es wurde während der Deutschen Revolution 1848 ebenso gesungen wie 100 Jahre später, auf dem Höhepunkt der Berlin-Blockade, am 9. September 1948. Nach einer Rede von Ernst Reuther, in der er die Welt aufforderte, (West-) Berlin als Vorposten der Demokratie nicht preiszugeben, erklang spontan aus der Menge von 300 000 Zuhörern dieses Lied. Im August 1942 stellte sich Sophie Scholl abends an die Gefängnismauer und spielte ihrem von den Nazis inhaftierten Vater auf der Blockflöte die Melodie dieses Liedes vor. Den gesamten Umzug hat Roland Seiler live übertragen. Er ist noch auf seinem Facebook-Profil zu sehen.

Die montäglichen "Spaziergänge" verliefen nach Einschätzung des Krisenstabes des Landkreises Meißen ohne Vorkommnisse. An neun angezeigten Versammlungen nahmen 2.178 Personen teil. Auf acht nicht angezeigten Spaziergängen wurden 2.941 Teilnehmer gezählt.

Zahlen hin oder her: die Proteste sind nicht mehr zu ignorieren, was auch von immer mehr Lokalpolitikern verstanden wird. In vielen Städten lebt das Format des "Runden Tisches" auf. Zum Beispiel in Freital und Kamenz. In beiden Orten hatten die Bürgermeister zuvor mit Montagsdemonstranten das Gespräch gesucht (siehe weiter unten auf dieser Seite). Einen Bürger-Dialog in unterschiedlichen Formaten wagte man nach PirnaNeustadt und Dippoldiswalde bereits auch in unserem Landkreis in Lommatzsch.

 

10.02.2022

Landrat Ralf Hänsel: Nur 62% der Mitarbeiter im Gesundheitswesen sind geimpft, für die Einzelfallprüfungen fehlen dem Kreis bis zu 30 Vollzeitstellen

Im Krisenstab des Landkreises Meißen informierte Polizeihauptkommissar Raiko Riedel als Vertreter der Polizei über das Versammlungsgeschehen im Landkreis Meißen. So waren am Montag dieser Woche neun angezeigte Versammlungen mit rund 1.750 Teilnehmern und neun unangezeigte Versammlungen mit rund 4.000 Teilnehmern in den Städten und Gemeinden des Landkreises zu begleiten, wobei der Schwerpunkt in der Stadt Radebeul lag. Am vergangenen Mittwoch versammelten sich rund 700 Personen in Riesa um explizit gegen die Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu demonstrieren.

Die Einführung dieser einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Gesundheitswesen und dem Pflegebereich war ebenfalls erneut Thema im heutigen Krisenstab. Nach wie vor liegen keine bundes- oder sachsenweiten Handlungsempfehlungen bzw. ermessensleitende Hinweise in den Gesundheitsämtern vor. „Wir handeln im Landkreis Meißen nach Recht und Gesetz und werden dieses Bundesgesetz natürlich umsetzen“, schickte Landrat Ralf Hänsel voraus.

Gleichzeitig machte Ralf Hänsel auch die Dimensionen der Umsetzung deutlich: „Nach Schätzungen des Landratsamtes Meißen und unter Zugrundelegung einer Impfquote von rund 62 Prozent in dem vom Gesetz betroffenen Personenkreis im Landkreis Meißen ist von 7.000 bis 9.000 ungeimpften und zu betrachtenden Personen im Landkreis Meißen auszugehen. Für diese gilt es jeweils eine Einzelfallprüfung durchzuführen, beginnend mit einer Abfrage des Impfstatus ab dem 16. März 2022. Für jedes Prüfverfahren ist mit einer ungefähren Zeitdauer von mindestens sechs bis acht Wochen zu rechnen. Maßgebliches Kriterium für die Entscheidung ist die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit im medizinischen und pflegerischen Bereich im Landkreis Meißen.“

„Für die Absicherung dieser gesamten Prüfungen ist mit einem personellen Mehraufwand in Höhe von 20 bis 30 Vollzeitstellen zu rechnen. Das Personal zur Besetzung dieser Stellen ist derzeit nicht vorhanden und kann auch durch interne Abordnungen innerhalb des Landratsamtes nicht generiert werden“, so der Landrat weiter.

07.02.2022

Demonstrationsgeschehen: Radeburg will künftig Versammlung anmelden

"Die Polizeidirektion Dresden führte am Montagabend einen Einsatz durch. Hintergrund waren Aufrufe von Kritikern der Corona-Maßnahmen zu Protestaktionen. Im Fokus der Polizei standen die Absicherung des Versammlungsgeschehens sowie die Durchsetzung der Corona-Regeln," heißt es im aktuellen Polizeibericht. im Landkreis Meißen "sicherten Polizeibeamte neun angezeigte Versammlungen ab," schreiben die Beamten weiter. "Protestaktionen von Kritikern der Corona-Maßnahmen fanden unter anderem in Coswig, Großenhain, Meißen, Moritzburg, Nossen, Nünchritz, Radeburg, Radebeul, Riesa, Strehla, Weinböhla und Zabeltitz statt. Die Polizei leitete Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Sächsische Versammlungsgesetz ein."

In Radeburg versammelten sich 523 Demonstranten, in Moritzburg ca. 150. Die bisher unangemeldete Versammlung soll nach Hinweisen der Polizei nun ab kommenden Montag als angemeldete Versammlung unter Polizeibegleitung stattfinden. Damit sollen auch Gefahren, zum Beispiel durch den beeinträchtigten Straßenverkehr, abgewehrt werden. In der Vergangenheit hatten bereits wenige, aber doch eine Hand voll Kraftfahrer ihr Vorrecht durch aggressives, lebensgefährliches oder wenigstens eine Körperverletzung billigendes Fahren durchgesetzt. 

06.02.2022

Heute fallen wegen Unterschreitung der Grenzwerte einige wenige Einschränkungen

Die Mitglieder der Staatsregierung haben in ihrer Kabinettsitzung am 1. Februar eine Anpassung der geltenden Corona-Notfall-Verordnung beschlossen. Die geänderte Verordnung tritt heute in Kraft gilt bis einschließlich 6. März 2022. Danach gilt: "Unterschreitet die Belegung der mit COVID-19-Patienten belegten Betten auf den Normal- und Intensivstationen der sächsischen Krankenhäuser die bekannten Belastungsgrenzen von 1.300 bzw. 420 an drei aufeinanderfolgenden Tagen, so gelten ab dem übernächsten Tag die folgenden angepassten Erleichterungen. Dies ist derzeit der Fall, deshalb gilt ab 6. Februar:

  • Versammlungen unter freiem Himmel unterliegen keiner Teilnehmerbeschränkung,
  • Kunden im Einzelhandel benötigen einen Nachweis nach der 3G-Regel und die Beschränkung der Öffnungszeiten entfällt,
  • in der Gastronomie muss innen wie außen die 2G-Regel Beachtung finden und die Öffnungszeiten sind nicht mehr begrenzt,
  • für Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie Sportveranstaltungen mit Publikumsverkehr wird die Zuschauerzahl auf 50 Prozent der Höchstkapazität bzw. maximal 2.000 Personen oder aber 25 Prozent der Gesamtkapazität begrenzt,
  • die Kapazitätsbeschränkungen für Messen entfallen und
  • bei nicht-touristischen Übernachtungen reicht wieder ein Nachweis nach der 3G-Regel aus.

Auch für den Fall, dass die Grenzwerte wieder überschritten werden, werden die Einschränkungen weniger streng sein. 2G- und 2Gplus-Regelungen werden teilweise wieder durch 3G bzw. 3Gplus ersetzt. Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen sollen dann nicht schließen, sondern unter 2Gplus mit Kapazitätsbeschränkung offen bleiben.
Quelle dieser Information

02.02.2022

Sächsische Impfkommission empfiehlt Impfung gegen das Coronavirus uneingeschränkt ab 5 Jahren

Zur neuen Veröffentlichung der Sächsischen Impfkommission (SIKO) zum 1. Februar, wonach eine Impfung gegen SARS-CoV-2 jetzt uneingeschränkt ab einem Alter von 5 Jahren empfohlen wird, erklärt Gesundheitsministerin Petra Köpping: »Ich begrüße, dass die SIKO angesichts neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse ihre Empfehlung überarbeitet hat. Damit erhalten Ärztinnen und Ärzte, aber auch Kinder und Eltern weitere Handlungssicherheit.« Die Ministerin ist nach wie vor davon überzeugt, dass Impfen vor schweren Verläufen schützt. Wichtiger sei aber die Impfung der Erwachsenen. »Eine Impfung beider Elternteile schützt die im Haushalt lebenden Kinder bereits sehr wirksam,« ist die Ministerin überzeugt. Laut Statistischem Bundesamt sind Kinder aber ohnehin nur äußerst selten von schweren Verläufen betroffen. Auch Long Covid ist bei Kindern einer britischen Studie zufolge etwa gleich häufig - mit und ohne Infektion. Eine andere britische Studie fand nur bei 3% der positiv Getesteten und bei 0,5% der negativ getesteten Kinder 3 Monate nach dem Test Long Covid Symptome. Vergleichbare deutsche Studien gibt es nicht.

Falls Sie dennoch Ihr Kind lieber impfen lassen wollen: erster Ansprechpartner für die Impfung ist idealerweise der behandelnde Kinder- bzw. Hausarzt. Das Deutsche Rote Kreuz bietet in der Regel immer samstags in seinen zentralen Impfstellen, z.B. in Dresden, Kinderimpfen für 5- bis 11-Jährige an. Eine Terminbuchung ist zwingend erforderlich - siehe auf doieser Seite unter "Informationen zu den Impfzentren".

Quelle der PM des SMS

31. 01. 2022

Flashmob und 550  »Montagspaziergänger« in Radeburg

Schwerpunkt des Versammlungsgeschehens war erneut Dresden, aber auch in der Umgebung fanden zahlreiche Versammlungen statt. Im Polizeibericht heißt es: »Die Polizeidirektion Dresden führte am Montagabend einen Einsatz durch. Hintergrund waren neuerliche Aufrufe von Kritikern der Corona-Maßnahmen zu Protestaktionen. Im Fokus der Polizei standen die Absicherung der angezeigten Versammlungen sowie die Durchsetzung der aktuellen Corona-Regeln. ... Am Abend sicherten Polizeibeamte (im Landkreis Meißen) zehn angezeigte Versammlungen im Landkreis ab. Protestaktionen von Kritikern der Corona-Maßnahmen fanden unter anderem in Coswig, Großenhain, Meißen, Moritzburg, Nossen, Nünchritz, Radeburg, Radebeul, Riesa, und Zabeltitz statt. Die Polizei leitete Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Sächsische Versammlungsgesetz ein.« 

In Radeburg fand am Abend vor dem »Spaziergang«  ein schon aus Großenhain und anderen Orten organisierter Flashmob statt, der nach Aussagen der Teilnehmer angemeldet war. - siehe Video. Von den Teilnehmern wurden diesmal »554 Spaziergänger« gemeldet - die bisher höchste von ihnen selbst festgestellte Teilnehmerzahl. 

Weitere Statements von Bürgermeistern

Nachdem in der vergangenen Woche der Freitaler Oberbürgermeister Uwe Rumberg zu den Montagdemonstranten seiner Stadt gesprochen hatte und Lommatzschs Bürgermeisterin Anita Maaß sich klar gegen eine Impfpflicht positionierte, war heute auch der Oberbürgermeister von Kamenz, Roland Danz im Dialog mit den Demonstranten und solidarisierte sich mit dem Bautzener Landrat Michael Harig und der Position des Landratsamtes (siehe Beitrag vom 28.01.2022). Roland Dantz verwies auf den 1. Runden Tisch Sachsen der Initiative "Ärzte für alle Bürger", in der Mediziner und Bürgermeister aus Sachsen im gespräch sind.  Unter dem Motto "Aufruf zu Ehrlichkeit, Toleranz und Mitmenschlichkeit" schreibt die Initiative: "Wir nehmen mit zunehmender Sorge zur Kenntnis, dass bestehende Krisen verstärkt werden und neue Krisen entstehen. Diese betreffen die Gewährung der Grundrechte, die Sicherung der Gesundheitsversorgung und den Erhalt der Demokratie für alle Bürger in unserem Land."

28.01.2022

Gesundheitswesen: 100.000 Jobs in Gefahr - Ministerin Köpping: »Versorgungssicherheit hat oberste Priorität«

Nach dem Auftritt des stellvertretenden Bautzener Landrats Udo Witschas (siehe unter 24.02.2022 auf dieser Seite) und der Veröffentlichung des nach wie vor auf der Webseite des Landkreises zu findenden Briefes des Bautzener Landrates Michael Harig an den Ministerpräsidenten Michael Kretschmer gab es Begeisterung seitens der Impfpflichtgegner und Verwirrung in der Politik. Jedoch haben die Bautzener Amtsträger nichts gesagt, was nicht der derzeitigen Rechtslage entspricht, auch wenn es zu dem Mißverständnis führte, der Landkreis könne die Impfplicht an sich aussetzen. Im Gesetzblatt heißt es zum neu gefassten §20 des Infektionsschutzgesetzes, dass das Gesundheitsamt eine Weiterbeschäftigung untersagen KANN - nicht: MUSS.  Das hat Michael Harig auch noch mal im Beisein von Michael Kretschmer klargestellt. Nun äußerte sich Gesundheitsministerin Petra Köpping dazu.

»In Sachsen laufen derzeit die aktuellen Abstimmungen für einen Erlass, der den Gesundheitsämtern Maßgaben zur Umsetzung der Impflicht vorgibt. Grundlage dafür sind Beratungen zwischen Bund und Ländern, um eine bundesweit möglichst einheitliche Umsetzung zu erreichen. Diese seien trotz der fortgeschrittenen Zeit noch nicht abgeschlossen,« heißt es in der Pressemitteilung des Sozialministeriums. Das bedeutet, dass für sie zwischen KANN und MUSS noch nicht entschieden ist, denn die Länder können durchaus eine Verschärfung beschließen.

Gesundheitsministerin Petra Köpping: »Die Sicherstellung der Versorgung der Menschen – nicht nur in den Alten- und Pflegeeinrichtungen – hat für uns oberste Priorität. Daher sprechen wir mit allen Betroffenen, um uns über vertretbare Umsetzungsregelungen zu verständigen. Wir werden natürlich auch die Landkreise und Kreisfreien Städte einbinden und den geplanten Erlass in der kommenden Woche mit den Landräten, den Oberbürgermeistern und den Gesundheitsämtern abstimmen. Genauso sprechen wir mit Verbänden und betroffenen Einrichtungen. Wir wollen hier zu einem Einvernehmen kommen, damit wir den Schutz der Bevölkerung, gerade der vulnerablen Gruppen, sicherstellen können.«

Ziel ist, dass der Erlass in der zweiten Februarwoche vorliegt. In Sachsen fallen etwa 300.000 Beschäftigte unter die einrichtungsbezogene Impfpflicht. In Sachsen gibt es 1.058 stationäre Pflegeeinrichtungen sowie 1.149 Einrichtungen als ambulanter Pflege- oder Betreuungsdienst (Stand: März 2021). Neben den 78 Krankenhäusern und 13 Gesundheitsämtern, 554 Wohneinrichtungen und 64 Einrichtungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (WfbM/andere Leistungsanbieter), 4 Sächsischen Krankenhäusern für Psychiatrie und Neurologie, vier Medizinischen Versorgungszentren (MVZ), sowie noch unzählige Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe sowie ambulante Arzt/Zahnarztpraxen sowie Praxen anderer Heilberufe (Heilpraktiker, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten…). Weiterhin gibt es zahlreiche stationäre Einrichtungen, die heilpädagoogische Angebote haben. Rechnet man die tatsache, dass ein Drittel der Sachsen noch immer nicht geimpft ist, auf das Gesundheitswesen um, dürften die Gesundheitsämter ab März über rund 100 000 Fälle zu entscheiden haben. 

Quelle: PM SMS

26.01.2022

27 Coswiger Bürger bekennen sich zu Corona-Maßnahmen

In Coswig versammeln sich seit Dezember immer Montags 100 bis 200 zum Spaziergang. Am 24. Januar kam es zu einem Angriff auf einen Journalisten. Der Täter wurde gefasst. Coswigs Oberbürgermeister sowie Vertreter des Stadtrates und der evangelischen Kirche haben deshalb unter der Überschrift "Coswiger Erklärung" ihre den "Spaziergängern" entgegengesetzte Meinung zur aktuellen Corona-Situation geäußert. Darin heiß es, dass man zeigen wolle, dass die Mehrheit in der Stadt die staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie mittrage. "Wir vertrauen der Wissenschaft und unserer demokratischen Grundordnung", heißt es dort weiter. Insgesamt 27 Bürgerinnen und Bürger haben die Erklärung unterzeichnet. Wortlaut der Wortlaut der Erklärung.

24.01.2022

Weiter zunehmendes Demonstrationsgeschehen

Die Polizeidirektion Dresden berichtet: "Die Polizeidirektion Dresden führte am Montagabend einen Einsatz durch. Hintergrund waren die Absicherung des Versammlungsgeschehens sowie die Durchsetzung der aktuellen Corona-Regeln. Protestaktionen von Kritikern der Corona-Maßnahmen fanden unter anderem in Coswig, Großenhain, Meißen, Moritzburg, Nünchritz, Radeburg, Radebeul, Riesa, Weinböhla und Zabeltitz statt. Die Polizei leitete Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Sächsische Versammlungsgesetz ein.
Bei der Protestaktion von Kritikern der Corona-Maßnahmen in Coswig sind Medienschaffende offenbar von Teilnehmern attackiert worden. Später machten Polizeibeamte einen Tatverdächtigen ausfindig und machten ihn dingfest. Gegen den 40-jährigen Deutschen wird wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt. Daraufhin wurde heute von 27 Bürgern die "Coswiger Erklärung" verfasst (mehr dazu siehe unter 26.02.2021 auf dieser Seite).
In Radebeul fanden sich über 1.000 Kritiker der Corona-Maßnahmen zu einer Protestaktion zusammen. Polizeibeamte sprachen die Teilnehmer wiederholt an und forderten sie auf, sich zu entfernen. Mehrere Ordnungswidrigkeiten-verfahren nach der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung wurden eingeleitet.
Zudem sicherten Polizeibeamte am Montagabend sieben angezeigte Versammlungen im Landkreis ab.

Bei der Protestaktion in Radeburg wurden erneut mehr Teilnehmer gezählt. In Teilnehmerkreisen wird von 500 „Spaziergängern“ berichtet – die bisher höchste von ihnen selbst bekanntgegebene Zahl. Wie schon in der Vergangenheit wurden erneut 700 Teilnehmer geschätzt. Unter denen, die in Radeburg ohne Genehmigung, aber ruhig, ohne Transparente und Parolen laufen, ist die Mitte der Gesellschaft vertreten. Familien, Berufstätige, darunter Unternehmer, Gastronomen, Landwirte, Kulturschaffende, aber auch Ärzte, Zahnärzte, Krankenschwestern, Pfleger, Rettungskräfte und Feuerwehrleute, Geimpfte und – wahrscheinlich der größere Teil – die Minderheit der Ungeimpften. Neu hinzugekommen sind Genesene, deren bestehende Immunität von 6 Monaten auf 90 Tage ohne jegliche wissenschaftliche Grundlage reduziert wurde und die damit von einem Tag auf den anderen wie Ungeimpfte vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen werden. Die Teilnehmer kommen aus Radeburg und seinen Ortsteilen, aber auch aus den Dörfern von Ebersbach und aus Medingen. Befragt, was die Teilnehmer mit ihrem „Spaziergang“ bezwecken, geht es vielen darum, die gesellschaftliche Spaltung zu beenden, die durch den Ausschluss von Ungeimpften vom gesellschaftlichen Leben eine Tatsache ist. Kritisiert werden die vorgesehene Impfpflicht mit nicht nachhaltig wirksamen Impfstoffen und das einseitige Fokussieren auf Inzidenzen und damit verbunden 2Gplus, was das gesellschaftliche Leben und für viele auch die Möglichkeit der Berufsausübung zerstört, ja sogar berufliche Existenzen vernichtet. Manche Teilnehmer waren mit Berufung auf die 89er Tradition mit Kerzen als Zeichen der Gewaltfreiheit unterwegs und einige stellten diese am Rathaus hab. Das Rathaus steht aus Teilnehmersicht wie damals stellvertretend für die „Staatsmacht“, die man zur Gewaltfreiheit auffordert und ist nicht als Kritik an der Stadtverwaltung Radeburg zu sehen.
Als sich die Versammlung auflöste, zündeten Unbekannte Pyrotechnik, die durch einen ehemaligen Feuerwehrmann beherzt gelöscht wurde. Die noch anwesenden Personen quitierten die Löschaktion mit Beifall und zeigten damit, dass Störer, Randalierer und Gewaltbereite in den Reihen der "Montagspaziergänger" abgelehnt werden. Die Polizei war mit 3 Pkw's vor Ort.

Nachbarlandkreis mit überraschenden Botschaften

Auch in Bautzen sind am Montag Demonstranten auf die Straße gegangen. Insgesamt zählte die Polizei in etwa 2.150 Teilnehmer am Versammlungsgeschehen in Bautzen. Die Demonstrierenden hielten überwiegend die erforderlichen Abstände zueinander ein. In Absprache mit der Versammlungsbehörde wurde einer Ausnahme von der zulässigen Teilnehmerzahl abgestimmt. Im Mittelpunkt stand dabei auch hier die Kritik an den Coronamaßnahmen und insbesondere an der ab Mitte März geplanten Impfpflicht für Pflegekräfte und medizinisches Personal. Der Bautzener Vize-Landrat Udo Witschas kündigte an, dass der Landkreis die Impfpflicht nicht durchsetzen wird. Die gegenwärtige Rechtslage erlaubt ein solches Vorgehen. Verpflichtend ist bisher nur, dass die medizinischen Einrichtungen ungeimpfte Mitarbeiter an die Gesundheitsämter melden müssen. Wie diese mit der Meldung verfahren, steht ihnen offen.

Landrat Michael Harig hat einen Offenen Brief an Ministerpräsident Kretschmer geschrieben und wird dazu auf der Webseite des Landkreises Bautzen zitiert: 

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht sollte nach Auffassung von Landrat Michael Harig verschoben oder komplett aufgehoben werden. "Gesetzliche Regelungen sollten nur dann getroffen werden, wenn deren Umsetzung machbar und damit verbundene Ziele erreichbar sind. Beides ist nicht gegeben", so Harig. 

In einem Schreiben an Ministerpräsident Michael Kretschmer bat der Landrat darum, sich auf Bundesebene für eine entsprechende Änderung einzusetzen. "Dies ist notwendig, um die Landkreise und Gesundheitsämter vor Ort vor einer Zwangssituation zu bewahren, in der die Impfpflicht durch die Macht des Faktischen unterlaufen wird, unterlaufen werden muss." 

Mit der Bitte solle aber die Wirksamkeit der Impfung als Instrument der Pandemiebekämpfung nicht in Zweifel gezogen werden. "Die Überlastung des Gesundheitssystems und eine Verhinderung weiterer Einschränkungen muss oberstes Ziel bleiben", so Harig.

Die Gesundheitsämter müssten jedoch bei der Umsetzung der Impfpflicht Rücksicht auf die Versorgungssicherheit der zu pflegenden und zu betreuenden Mitmenschen nehmen. In der ohnehin bestehenden angespannten Lage - bezogen auf die Verfügbarkeit von Fachkräften in der Pflege, sei selbst ein Verlust von rund 10 Prozent der tätigen Personen nicht zu kompensieren.

In diesem Zusammenhang kritisierte der Landrat zudem die Verkürzung des Genesenenstatus auf drei Monate durch das RKI. "Es ist davon auszugehen, dass sich die Situation durch die unvermittelte Kürzung des Genesenenstatus noch einmal verschärfen wird."

Offener Brief von Landrat Michael Harig an den Ministerpräsidenten Michael Kretschmer (PDF)

21.01.2022

22. Allgemeinverfügung zur Absonderung - Anpassung an Omikron

Der Landkreis Meißen hat heute die 22. Allgemeinverfügung zur Absonderung von engen Kontaktpersonen, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen veröffentlicht. Die neue Allgemeinverfügung tritt am Montag, 24. Januar 2022 in Kraft und gilt bis zum Ablauf des 13. März 2022. Sie ist auf der Website des Landkreises Meißen www.kreis-meissen.de unter Aktuelles – Bekanntmachungen zu finden - Direktlink zur Verfügung hier.

Die Änderungen zur bisherigen Absonderungspraxis wurden aufgrund der Omikronvariante und der möglichen Auswirkungen im Infektionsgeschehen vorgenommen. Wesentliche Neuerungen sind insbesondere:

  • die Aufnahme einer Definition für als immunisiert geltende Personen (s. Grafik)
  • die Verkürzung des regelhaften Absonderungszeitraums auf zehn Tage,
  • die Möglichkeiten zur vorzeitigen Beendigung der Absonderung,
  • verkürzte Abstände für empfohlene Schnelltests,
  • die Konkretisierung von Pflichten für Teststellen für eine digitale Fallbearbeitung und
  • die Erweiterung der sogenannten „Arbeitsquarantäne“.

17.01.2022

Versammlungsgeschehen am Montag, dem 17. Januar

Im Polizeibericht zum Versammlungsgeschehen heißt es: 

„Vergangene Woche ist die neue Sächsische Corona-Notfall-Verordnung in Kraft getreten, die unter anderem neue Regeln mit Blick auf das Versammlungsgeschehen beinhaltet. Insbesondere ergibt sich daraus, dass Versammlungen aktuell mit bis zu 1.000 Teil-nehmern möglich sind. Diese können auch als Aufzüge stattfinden.

Am Montagabend sicherten Polizeibeamte sechs angezeigte Versammlungen in Meißen, Nünchritz, Radebeul, Riesa und Weinböhla ab. Die Versammlungen verliefen allesamt störungsfrei.

In Radebeul fanden sich über 1.000 Kritiker der Corona-Maßnahmen zu einer Protestaktion zusammen. Polizeibeamte sprachen die Teilnehmer wiederholt an und forderten sie auf, sich zu vereinzeln. Dem kamen die Personen letztlich nach und entfernten sich in unterschiedliche Richtungen.

Weitere Protestaktionen von Kritikern der Corona-Maßnahmen fanden unter anderem in Coswig, Großenhain, Radeburg, Riesa und Zabeltitz statt. Verstöße gegen die Sächsische Corona-Notfall-Verordnung wurden nicht festgestellt.“  Quelle

Eine weitere Protestaktion mit ca. 100 Teilnehmern fand in Moritzburg statt. Bei der erwähnten Protestaktion in Radeburg wurden erneut mehr Teilnehmer gezählt. In Teilnehmerkreisen wird von 468 „Spaziergängern“ berichtet, gegenüber 433 vor einer Woche – die bisher höchste von ihnen selbst bekanntgegebene Zahl. In der Vergangenheit wurden aus anderen Quellen bereits 700 Teilnehmer kolportiert. Unter denen, die in Radeburg ruhig, ohne Transparente und Parolen laufen, ist die Mitte der Gesellschaft vertreten. Familien, Berufstätige, darunter Unternehmer, Gastronomen, Landwirte, Kulturschaffende, aber auch Ärzte, Zahnärzte, Krankenschwestern, Pfleger, Rettungskräfte und Feuerwehrleute, Geimpfte und – wahrscheinlich der größere Teil – die Minderheit der Ungeimpften. 

Sie kommen aus Radeburg und seinen Ortsteilen, aber auch aus den Dörfern von Ebersbach und aus Medingen. Befragt, was die Teilnehmer mit ihrem „Spaziergang“ bezwecken, geht es vielen darum, die gesellschaftliche Spaltung zu beenden, die durch den Ausschluss von Ungeimpften vom gesellschaftlichen Leben eine Tatsache ist. Kritisiert werden die vorgesehene Impfpflicht mit nicht nachhaltig wirksamen Impfstoffen sowie das einseitige Fokussieren auf Inzidenzen und damit verbunden 2Gplus, was das gesellschaftliche Leben und für viele auch die Möglichkeit der Berufsausübung zerstört, ja sogar berufliche Existenzen vernichtet. Manche Teilnehmer waren mit Berufung auf die 89er Tradition mit Kerzen als Zeichen der Gewaltfreiheit unterwegs und einige stellten diese am Rathaus hab. Das Rathaus steht aus Teilnehmersicht wie damals stellvertretend für die „Staatsmacht“, die man zur Gewaltfreiheit auffordert. Die Symbolik soll nicht als Kritik an der Stadtverwaltung Radeburg verstanden werden.

15.01.2022

Besuch von Oberst Klaus Finck im Landratsamt Meißen

In dieser Woche empfing Landrat Ralf Hänsel Oberst Klaus Finck, Kommandeur des Landeskommandos Sachsen, im Landratsamt Meißen zu einem Dienstaufsichtsbesuch. Dabei tauschten sich beide zur Unterstützung durch die Bundeswehr im Gesundheitsamt und in den Elblandkliniken während der Corona-Pandemie aus.

So waren im Gesundheitsamt des Landkreises Meißen im Zeitraum vom 8. November 2021 bis 14. Januar 2022 20 Soldaten zur Unterstützung bei der Datenerfassung und Kontaktnachverfolgung im Einsatz. Vom 15. November 2021 bis 26. Januar 2022 unterstützten je zwölf Soldaten an den Standorten in Riesa, Meißen und Radebeul die Elblandkliniken bei der Krankenhauslogistik, der Essensverteilung an Patienten sowie bei Labortätigkeiten.

In einer ersten Gesprächsrunde mit Vertretern des Elblandklinikums wurde über den bisherigen Verlauf dieses Einsatzes gesprochen. Auch mögliche zukünftige Bedarfe wurden diskutiert und Einsatzmöglichkeiten erörtert. Im Anschluss erfolgte der Austausch mit Vertretern des Gesundheitsamtes sowie des Amtes für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungswesen.

Landrat Ralf Hänsel nutzte die Gelegenheit, der Bundeswehr erneut für die bislang geleistete Hilfe zu danken: „Das Entscheidende ist, dass die Soldaten immer sehr schnell und umfassend eingearbeitet sind und somit zügig eine Entlastung in diesen angespannten Situationen herbeiführen. Darüber waren wir bei allen bisherigen Unterstützungseinsätzen sehr froh.“

14.01.2022

Untershreitung der 1500er Inzidenz nur Formsache

Pro Forma hat der Landkreis Meißen gestern die Unterschreitung der Inzidenz von 1.500 an drei aufeinanderfolgenden Tagen bekannt gegeben. Dies erfolgte, um die neue Fassung der Sächsischen Notfall-Verordnung nachzuvollziehen, durch die für Geboosterte bzw. Geimpfte und Genesene "Lockerungen" geschaffen wurden. Der Landkreis Meißen war zwischen 8.12.21 (2.328) und 13.12.21 (1.535) erstmals über diesem Grenzwert. Seitdem ist die Inzidenz stetig gesunken.

13.01.2022

Neue Sächsische Corona-Notfall-Verordnung tritt morgen in Kraft

Die Staatsregierung hat in der der heutigen Kabinettssitzung eine erneute Änderung der Corona-Notfall-Verordnung beschlossen. Neben einigen Anpassungen bekannter Regelungen sind Lockerungen (außer für nichtgenesene Ungeimpfte) bei einem zurückgehenden Infektionsgeschehen vorgesehen. Die Regelungen der geänderten Verordnung treten am 14. Januar 2022 in Kraft und sind bis zum 6. Februar 2022 gültig.

Ergänzend zur 3G- und 2G-Regel wird die 2Gplus-Regel für eine Reihe von Einrichtungen und Angeboten verpflichtend eingeführt. Der Zugang zu bzw. die Inanspruchnahme der entsprechenden Angebote bleibt auf genesene und geimpfte Personen beschränkt, jedoch müssen diese zusätzlich einen tagesaktuellen negativen Test nachweisen können.

Von der Testpflicht ausgenommen sind

  • geboosterte Personen,
  • Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres,
  • Personen für die keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission vorliegt,
  • Personen, die über einen vollständigen Impfschutz verfügen und zusätzlich einen Genesenennachweis vorweisen können sowie
  • vollständig Geimpfte, deren letzte Einzelimpfung mindestens 14 Tage und maximal drei Monate zurückliegt.

Wie bei 2G und 3G auch, sind die Betreiber der Einrichtungen und Angebote zur Kontrolle der erforderlichen Nachweise oder zur »Bändchenlösung« verpflichtet.

Die Zahl der Personen, die an einer Versammlung teilnehmen können, liegt fortan bei maximal 200 Personen. Körpernahe Dienstleistungen können unter Berücksichtigung der 2G-Regel (Impf- oder Genesenennachweis) in Anspruch genommen werden, für Friseure gilt die 3G-Regel (Impf-, Genesenen- oder Testnachweis). Der Zugang zur Innengastronomie ist allein unter Beachtung der 2Gplus-Regel möglich, für die Außengastronomie bleibt die 2G-Regel bestehen. Museen, Ausstellungen und Gedenkstätten können mit der 2G-Regel und strengen Hygienemaßnahmen unabhängig von Inzidenz und Bettenbelegung öffnen. Für den Zutritt zu Bibliotheken, Archiven sowie den Außenbereichen von zoologischen und botanischen Gärten wird ein Nachweis nach 3G-Regel benötigt.

Die Altersbeschränkung für Angebote des Kinder- und Jugendsports wird von 16 auf 18 Jahre angehoben.

Erlaubnisse solange das Infektionsgeschehen unter folgenden Werten ist

Unterschreitet

  • die 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 1500,
  • den Belastungswert Normalstationen den Wert von 1.300 mit Covid-19-Patienten belegten Betten auf den sächsischen Normalstationen sowie
  • den Belastungswert Intensivstationen den Wert von 420 mit Covid-19-Patienten belegten Betten auf den sächsischen Intensivstationen

an drei aufeinanderfolgenden Tagen (was gegenwärtig der Fall ist - d.Red.) so treten ab dem übernächsten, dem fünften Tag, in Sachsen in verschiedenen Bereichen Lockerungen in Kraft.

Es handelt sich hierbei um die folgenden Maßnahmen:

  • Versammlungen sind ohne Ortsfestigkeit mit bis zu 1.000 Teilnehmern möglich;
  • Dienstleister wie Reisebüros, Versicherungsagenturen, Finanzdienstleister o. ä. können unter Beachtung der 2G-Regel für den Publikumsverkehr öffnen;
  • die Öffnung der Gastronomie ist zwischen 6 und 22 Uhr unter Beibehaltung der 2Gplus- (Innengastronomie) bzw. 2G-Regel (Außengastronomie) zulässig;
  • die Öffnung der übrigen Kultur- und Freizeiteinrichtungen bedingt zusätzlich die Umsetzung der 2Gplus-Regel sowie einer Kapazitätsbegrenzung der Besucherzahl von entweder 50 Prozent der Maximalkapazität und maximal 500 Personen zeitgleich oder aber 25% Auslastung und maximal 1.000 Personen; Clubs, Bars und Diskotheken bleiben geschlossen;
  • der Zutritt zu Solarien erfordert 2G sowie die Kontakterfassung;
  • Bäder und Saunen erfordern 2Gplus sowie eine Kontakterfassung;
  • Sportveranstaltungen mit Publikum sind möglich - für Zuschauer mit 2Gplus und Kontakterfassung mit maximaler Teilnehmerzahl 50% der Kapazität und höchstens 500 Zuschauer bzw. 25% und höchstens 1.000 Zuschauer
  • für die Öffnung von Sportanlagen, Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen gilt
    • für die Nutzung von Innensportanlagen 2Gplus und Kontakterfassung
    • bei Außensportanlagen 2G mit Kontakterfassung; ausgenommen von der Kontakterfassung sind die Skilifte
    • für den organisierten Vereinssport gelten die Kontaktbeschränkungen nicht
  • für Übernachtungen in Hotels, Ferienwohnungen u. a. bzw. touristische Bustouren oder Bahnfahrten gilt 2Gplus mit Kontakterfassung
  • für Präsenzveranstaltungen in Einrichtungen der außenschulischen Aus-, Fort- und Weiterbildung ü. ä. Einrichtungen gilt 2G mit Kontakterfassung
  • für Sitzungen von Parteien, Gremien oder Wählervereinigungen gilt 2G.

Alle genannten Punkte müssen am übernächsten Tag aufgehoben werden, wenn zuvor einer der genannten Belastungswerte an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wird. Gleiches gilt für Landkreise und Kreisfreie Städte, sofern die regionale 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen den Wert von 1.500 an drei aufeinander folgenden Tagen erreicht oder überschreitet. Für die Aufhebung der Einschränkungen auf Landkreisebene gilt ebenfalls die »3+2-Tage-Regel«.

Sonderregelung für Ungeimpfte

Sobald in einem Landkreis oder einer Kreisfreien Stadt die 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen den Schwellenwert von 1.500 erreicht, gelten für Ungeimpfte (außer Genesene) Ausgangsbeschränkungen zwischen 22 und 6 Uhr.

Die Verordnung ist unter dem folgenden Link veröffentlicht: https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html 

10.01.2022

Versammlungsgeschehen in der Region

 

Die Polizeidirektion Dresden sicherte genehmigte Versammlungen u.a. in Großenhain, Meißen, Nünchritz und Radebeul ab. An den Versammlungen nahmen bis zu zehn Personen teil. Sie verliefen störungsfrei.

Aufgrund neuerlicher Aufrufe in den sozialen Netzwerken zu Protesten gegen die aktuellen Corona-Maßnahmen war die Polizei in der Landeshauptstadt Dresden sowie den Landkreisen Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge präsent. In ganz Sachsen wurden in sozialen Netzwerken über 160 "Spaziergänge" gemeldet, davon 9 im Landkreis Meißen.
In Radebeul versammelten sich Montagabend etwa 1.100 Menschen, um gegen die Sächsische Corona-Notfall-Verordnung zu protestieren. Vor Ort sicherten Einsatzbeamte die angezeigten Versammlungen des Gegenprotestes ab und verhinderten ein Aufeinandertreffen der beiden Lager. Weitere Protestaktionen von Corona-Kritikern stellten die Einsatzbeamten in Coswig (ca. 100 Personen)fest, sowie in Großenhain (ca. 300 Personen), Meißen (ca. 450 Personen), Moritzburg (ca. 100 Personen), Nünchritz (ca. 40 Personen), Radeburg (ca. 400 Personen), Riesa (ca. 100 Personen), Weinböhla (ca. 400 Personen) sowie in Zabeltitz (ca. 40 Personen). 

Teilnehmer des Radeburger "Spaziergangs" gehen davon aus, dass die Zahl der Teilnehmer noch einmal deutlich höher war als eine Woche zuvor, als die Polizei 500 Teilnehmer angab. Die Bürger kamen nicht nur aus Radeburg und seinen Ortsteilen, sondern auch aus Ebersbach, Rödern, Freitelsdorf, Kalkreuth, Würschnitz, Kleinnaundorf, Tauscha und Naunhof. Der Versammlung verlief ohne Störungen. Es wurden keine Transparente, Flaggen oder Fackeln getragen. Erneut beschränkten sich die Teilnehmer auf Kerzen, die zum Teil wieder am Rathaus abgestellt wurden. - d.Red.

Im Zusammenhang mit den Protestaktionen im Landkreis Meißen leitete die Polizei Anzeigen wegen Verstößen gegen die Sächsische Corona-Notfall-Verordnung sowie gegen das Sächsische Versammlungsgesetz ein.

Quelle

06.01.2022

Krisenstab des Landkreises befasste sich auch mit Radeburg

In der Sitzung des Krisenstabes zum Infektionsschutz erfolgte am heutigen Donnerstag ein erster umfassender Informationsaustausch aller Teilnehmenden in diesem Jahr. Allgemein ist die Situation geprägt von einem Warten auf die möglichen Auswirkungen der Omikron-Variante – sowohl im Gesundheitsamt als auch in den Elblandkliniken. Bislang konnte im Landkreis Meißen in sieben Fällen die Omikron-Variante nachgewiesen werden.

Auf jeden Fall noch bis Ende Januar sind im Gesundheitsamt des Landkreises und in den Elblandkliniken Soldaten der Bundeswehr im Einsatz. Sie erfragen unter anderem derzeit bei den in den zurückliegenden Wochen positiv getesteten Personen telefonisch die für das RKI notwendigen Angaben zur Erkrankung, so beispielsweise Art und Dauer der Symptome sowie mögliche Vorerkrankungen.
Die ersten sogenannten Spaziergänge haben in dieser Woche in vielen Städten und Gemeinden ebenfalls wieder stattgefunden. Der Krisenstab stellte fest: "Eine größere Gruppe als bislang fand sich dabei nach Angaben der Polizei in der Stadt Radeburg zusammen." Die Polizei hatte in einer Pressemitteilung zum Versammlungsgeschehen die Zahl der Teilnehmer in Radeburg mit 500 angegeben - siehe dazu 03.01.2022

Eilantrag gegen 2G abgelehnt - Einzelhändler bleiben benachteiligt

Der für das Infektionsschutzrecht zuständige 3. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 6. Januar 2022 erneut einen Antrag auf Außervollzugsetzung der für den Einzelhandel geltenden sog. »2G-Regelung« der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung (SächsCoronaNotVO) abgelehnt.

Nach § 8 Abs. 1 Satz 1 SächsCoronaNotVO besteht die Pflicht zur Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises und zur Kontrolle der jeweiligen Nachweise durch den Betreiber für den Zugang zu Einzel- und Großhandelsgeschäften.

Ein Textileinzelhandelsunternehmen mit mehreren Filialen im Freistaat Sachsen hat sich insbesondere gegen die mit dieser Regelung verbundene Verpflichtung zu Impfpass- und Ausweiskontrollen gewandt. Der Senat hat in dieser Regelung - wie bereits in früheren Entscheidungen - einen Eingriff die Berufsausübungsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG gesehen. Allerdings sei dieser Eingriff gerechtfertigt. Der Verordnungsgeber könne sich für die Regelung auf die Ermächtigung aus dem Infektionsschutzgesetz stützen. Er verfolge einen legitimen Zweck, da die Regelung dem Lebens- und Gesundheitsschutz der sich im Freistaat Sachsen Aufhaltenden und der Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems diene.

Warum das gleiche nicht auch für Supermärkte und andere von dieser Regelung befreite Einrichtungen gilt und wieso in diesen ein vergleichbares Risiko der Virusübertragung nicht bestehe, ließen die Richter offen. Aus ihrer Sicht steht die vom Verordnungsgeber den Handelsgeschäften auferlegte 2G-Regel zu den verfolgten Zielen nicht außer Verhältnis, so dass sie sich als angemessen darstelle. Eine nachvollziehbare Begründung für diese Einschätzung gaben die Richter nicht ab.

05.01.2022

Landtag befasste sich mit dem Recht der Versammlungsfreiheit 

Demokratieministerin Katja Meier: »Die Versammlungsfreiheit ist eine starke Säule unserer Demokratie. Und sie hat hier in Sachsen eine besondere Geschichte.«

Zur 43. Plenarsitzung des Sächsischen Landtages, die auf Antrag der AfD-Fraktion zustandekam, sprach heute Justiz- und Demokratieministerin Katja Meier über die Bedeutung der Versammlungsfreiheit und warum wir die damit verbundenen Werte schützen müssen.

»Im Herbst 1989 sind die Menschen auf die Straße gegangen, um demokratische Grundrechte einzufordern, die ihnen willkürlich vorenthalten wurden,« stellte die Ministerin klar. Anders als Katja Meier sieht die AfD-Fraktion diese Willkür auch in der aktuellen Situation. »Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ist eines der elementaren Grundrechte und wurde 1989 auch in der ehemaligen DDR von mutigen Bürgern auf der Straße erkämpft. Durch die jüngste Verordnung (Corona-Notverordnung - d. Red.) wird dieses Grundrecht weitestgehend bis zur Unkenntlichkeit eingeschränkt. Weder Artikel 8 des Grundgesetzes noch Artikel 23 der Sächsischen Verfassung sehen eine pauschale zahlenmäßige Begrenzung von Teilnehmern einer Versammlung vor. Eine aus Sicht der Staatsregierung flächendeckende Pandemie im Freistaat Sachsen entbindet die Exekutive nicht, die Ausübung der Grundrechte zu gewährleisten.« In der Begründung zum Antrag heißt es: »Merkmal einer Versammlung ist das Zusammenkommen mehrerer Personen, die eine innere Verbundenheit aufgrund eines gemeinsamen Zwecks aufweisen. Der „Erfolg“ einer Versammlung äußert sich primär in der Anzahl der Teilnehmer, die sich zur gemeinsamen Meinungs- und Willensbekundung zusammenfinden. Erinnert sei hier an den Herbst 1989 in der ehemaligen DDR, als sich bis zu 300.000 Menschen zu Demonstrationen zusammenfanden. Die Beschränkung der Teilnehmerzahl einer Versammlung auf zehn Personen führt den Grundgedanken der Versammlungsfreiheit ad absurdum.«

Katja Meier, die in den 90er Jahren in der Zwickauer Punkband "Harlekins" Texte sang wie: „Advent, Advent - ein Bulle brennt, erst eins, dann zwei, dann drei, dann vier..."  distanziert sich in Ihrer Rolle als Justizministerin von Gewalt: »Wer andere niederbrüllt und Journalistinnen und Journalisten an der Ausübung ihres Berufes hindert, der tritt nicht für die Freiheit ein. Wer Wahlkreisbüros mit Sprengkörpern angreift, übt damit kein Recht auf freie Meinungsäußerung aus. Und wer sich mit Fackeln vor die Häuser von gewählten Regierungsmitgliedern stellt, der darf sich dabei nicht auf die Tradition des friedlichen Protests berufen. Der greift stattdessen unsere Demokratie im Innersten an und tritt unsere Grundrechte mit Füßen.«

Straftaten gegen Parteirepresentanten, zu denen es auch eine Statistik gibt, haben allerdings wenig mit der in Rede stehenden Versammlungsfreiheit zu tun.

Die AfD-Fraktion forderte, die Verhältnismäßigkeit zu prüfen. Der angestrebte Zweck, die Überlastung der Krankenhäuser zu vermeiden, sei auch mit Hygienekonzept, Mindestabstand, Test und Maskenpflicht zu erreichen. Darüber hinaus habe die Wissenschaft in zahlreichen aktuellen Studien nachgewiesen, dass das Infektionsrisiko an der frischen Luft gering sei, zum anderen habe das Versammlungsgeschehen während der Pandemie - von der Querdenken-Demo in Leipzig mit 40.000 Teilnehmern über Black Lives Matter, Demonstrationen zum 1. Mai, Fridays for Future etc. eindrucksvoll gezeigt, das "Versammlungen im Freien" kein Pandemietreiber sind. Man könnte ergänzen: auch die Fußballweltmeisterschaft mit teilweise vollen Stadien hat dies gezeigt.

Zur Verhältnismäßigkeit versicherte Katja Meier: »Die Einschränkungen der Versammlungsfreiheit auf Grund der Corona-Pandemie sind gravierend, ihre Verhältnismäßigkeit muss und wird fortlaufend überprüft.« 

Der Antrag der AfD-Fraktion wurde vom Plenum mit den Stimmen aller anderen Fraktionen abgelehnt.

Landkreis: Impfangebote werden rege genutzt

Der Landkreis Meißen betreibt seit Mitte Dezember kommunale Impfstellen in Coswig (OLYMPIA Coswig, Weinböhlaer Straße 31 A), Großenhain (Kulturschloss Großenhain, Schlossplatz 1), Radebeul (Sport- und Freizeitzentrum KROKO-FIT, Richard-Wagner-Straße 5) und Riesa (Riesenhügel, Bahnhofstraße 42). Seit ihrer Eröffnung sind sie eine gute Ergänzung zu den Angeboten der niedergelassenen Ärzte, Betriebsärzte und der mobilen Teams des DRK sowie der Elblandkliniken. Das DRK eröffnete zusätzlich auch ein Impfzentrum in Radeburg. In Meißen eröffnet das DRK ein weiteres am 10. Januar 2022. Die Anmeldung zu allen Impfzentren ist rund um die Uhr über das Serviceportal für die Coronaschutzimpfung in Sachsen möglich. Geimpft wird derzeit mit Moderna. In den kommunalen Impfstellen können nur Personen ab dem 16. Lebensjahr geimpft werden. Impfungen von Kindern erfolgen über die Kinderarztpraxen.

„Die kommunalen Impfstellen werden von den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises rege genutzt,“ berichtet das für die Organisation zuständige Amt für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungswesen im Landratsamt. Bis zum 4. Januar 2022 wurden an den vier Standorten insgesamt 3.993 Impfdosen verabreicht, davon 352 Erst-, 361 Zweit- und 3.280 Auffrischungsimpfungen. Radeburg ist am 3. Januar gestartet. und kann deshalb noch keine Zahlen vorlegen. 138.765 Erstimpfungen, und 135.989 Zweitimpfungen wurden im Kreis insgesamt seit Beginn der Impfkampagne verabreicht. Damit sind 56,7% der Bevölkerung doppelt geimpft. An dieser Zahl ändern die 352 Personen, die ins "Lager der Geimpften" wechseln nur wenig.

„Ich bin froh, dass sehr viele Menschen im Landkreis einer Corona-Schutzimpfung positiv gegenüberstehen und die vorhandenen Angebote nutzen,“  gibt sich Landrat Ralf Hänsel dennoch optimistisch. „Den 90 Ärztinnen und Ärzten, 60 Krankenschwestern und Krankenpfleger sowie den 84 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Impfadministration, die jeweils zusätzlich zu ihren beruflichen Aufgaben in ihrer freien Zeit die Impfkampagne des Landkreises unterstützen, danke ich herzlich für ihr enormes Engagement.“

Laut Ständiger Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) kann die Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff für Personen ab 18 Jahren bereits ab dem vollendeten dritten Monat nach Abschluss der Grundimmunisierung verabreicht werden. Auf Grund des nachlassenden Impfschutzes soll sie spätestens nach sechs Monaten erfolgen. Personen, die eine labordiagnostisch gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, sollen bis auf weiteres eine einmalige COVID-19-Impstoffdosis im Abstand von mindestens drei Monaten zur Infektion erhalten (Quelle).

04.01.2022

Schulen und Kitas sollen mit bekannten Schutzmaßnahmen weiter offen bleiben

Der Schul- und Kitabetrieb soll unter den bekannten Hygieneregeln und Schutzmaßnahmen weiter fortgeführt werden. Das sieht der neue Entwurf der Schul- und Kita-Coronaverordnung vor. Der Verordnungsentwurf wurde heute vom Kabinett zur Anhörung freigegeben und soll am kommenden Freitag beschlossen werden. Die derzeit geltende Schul- und Kita-Coronaverordnung läuft am 9. Januar aus.

»Die bekannten Schutzmaßnahmen haben sich im Schul- und Kitabetrieb bewährt. Dennoch müssen wir das Infektionsgeschehen täglich im Blick behalten. Wenn nötig, werden wir die Regeln schärfen«, so Kultusminister Christian Piwarz.

Auch der neue Verordnungsentwurf sieht einen eingeschränkten Regelbetrieb für Kitas und Grundschulen vor. Klassen und Gruppen müssen danach streng getrennt werden. In Schulgebäuden und immer dann, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, gilt eine Maskenpflicht. Für Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 5 gilt die Maskenpflicht auch im Unterricht. Wie bisher müssen sich Schülerinnen und Schüler dreimal wöchentlich testen. Die neue Schul- und Kita-Coronaverordnung soll bis zum 6. Februar 2022 gelten.

Unterdessen sind die von den Schulen erfassten Infektionszahlen gegenüber der Woche vor Weihnachten nicht gestiegen. Wurden gestern von den öffentlichen Schulen 761 positive Tests erfasst, waren es am Montag vor Weihnachten (20. Dezember) 925. Aktuell sind alle rund 1.400 öffentliche Schulen geöffnet. An lediglich zwei Schulen mussten vorübergehend einzelne Klassen in häusliche Lernzeit geschickt werden.

Quelle der PM

Sächsische Corona-Notfall-Verordnung gilt weiter bis 14. Januar

Die Staatsregierung hat in Anlehnung an den gestern gefassten Beschluss der Kanzlerunde mit den Länderchefs eine Änderung der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung beschlossen. Diese trat am 28. Dezember 2021 in Kraft und war zunächst bis 9. Januar 2022 befristet. Das sächsische Kabinett hat am 4. Januar 2022 eine Verlängerung der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung bis einschließlich 14. Januar 2022 beschlossen.

Im Wesentlichen werden die bestehenden Schutzmaßnahmen fortgeführt. Darüber hinaus wurden einige Anpassungen vorgenommen, die der weiteren Eindämmung der Corona-Pandemie dienen, insbesondere mit Blick auf die besonders ansteckende Omikron-Variante:

  • FFP2-Pflicht in geschlossenen Räumen von Einrichtungen, Betrieben, Läden, Behörden und bei körpernahen Dienstleistungen. Gleiches gilt für Sitzungen von Gremien und Parteien und ähnlichen Veranstaltungen, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht online stattfinden können. Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind weiterhin von der Maskenpflicht befreit. Bei Kindern und Jugendlichen zwischen der Vollendung des 6. und 16. Lebensjahres ist eine medizinische Maske ausreichend.
  • Private Zusammenkünfte auf 10 Geimpfte und Genesene begrenzt. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres bleiben bei der Zählung unberücksichtigt. Ungeimpfte sind ausgeschlossen.
  • Beerdigungen sind auf 20 Personenbegrenzt, die einen Impf- Genesenen-, oder Testnachweis erbringen.

03.01.2022

PD Dresden zu den Montagspaziergängen

In den sozialen Netzwerken ist wiederum zu einer Vielzahl von Protesten gegen die aktuellen Corona-Maßnahmen aufgerufen worden. 148 "Spaziergänge" meldete der Telgram-Kanal "Demokratische Montagspaziergänge Sachsen." - d.Red.  Dahingehend war auch die PD Dresden präsent - sowohl in der Landeshauptstadt als auch in den beiden Landkreisen Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.

Landkreis Meißen

In Coswig versammelten sich am Abend etwa 600 Menschen, um gegen die Sächsische Corona-Notfall-Verordnung zu protestieren. Wenig später setzten sich die Teilnehmer in Bewegung. Polizeibeamte videografierten die Situation. Entsprechende Ermittlungsverfahren werden folgen.

Weitere Protestaktionen stellten die Einsatzbeamten in Großenhain (ca. 250 Personen), Meißen (ca. 300 Personen), Nossen (ca. 35 Personen), Nünchritz (ca. 40 Personen), Radebeul (ca. 600 Personen), Radeburg (ca. 500 Personen), Riesa (ca. 60 Personen) sowie in Zabeltitz (ca. 15 Personen).

Teilnehmer gehen in Radeburg von 400 Spaziergängern aus. Der Spaziergang verlief friedlich. Ein Polizeiaufgebot war nicht notwendig. Es wurden weder Transparente getragen noch Losungen gerufen. Mit Kerzen demonstrierten die Bürger in der Tradition der ´89er Wendezeit gewaltlosen Protest. Einige stellten ihre Kerzen am Rathaus ab, um auch hier ihren friedlichen Protest gegen die Coronapolitik und insbesondere gegen den Impfzwang für bestimmte Berufe und eine drohende allgemeine Impfpflicht auszurücken. Aus sozialen Medien ist bekannt, dass im Landkreis auch in Moritzburg (ca. 30), Wülknitz, Röderau und Diera-Zehren Spaziergänger unterwegs waren. – d. Red.

Im Zusammenhang mit den Protestaktionen im Landkreis Meißen führte die Polizei mehrere Identitätsfeststellungen durch und leitete Anzeigen wegen Verstößen gegen die Sächsische Corona-Notfall-Verordnung sowie gegen das Sächsische Versammlungsgesetz ein.

Sachsen meldet nur halb so viele Verdachtsfälle wie der Bundesdurchschnitt, über die Hälfte (51%) der gemeldeten Fälle werden als schwerwiegend oder eventuell schwerwiegend eingeschätzt

Landtag: Dr. Rolf Weigand (AfD) fragte am 8. 12. 2021 zu Nebenwirkungen, Komplikationen und Todesfällen bei COVID-19 Impfstoffen – Staatsministerin Petra Köpping (SPD) antwortete am 3.1.2022:

1. Wie viele Meldungen auf Verdachtsfälle von Nebenwirkungen oder Impfkomplikationen gab es bis dato?

Der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen (LUA) wurden bis zum Stichtag 30.11.2021 insgesamt 428 Verdachtsfälle einer über das übliche Maß hinausgehenden Impfnebenwirkung COVID-19-lmpfung übermittelt.

Eine Reaktion gilt nach § 4 Absatz 13 des Arzneimittelgesetzes als schwerwiegend, wenn sie tödlich oder lebensbedrohend ist, eine stationäre Behandlung erforderlich macht bzw. diese verlängert, zu bleibender oder schwerwiegender Behinderung, Invalidität, kongenitalen Anomalien oder Geburtsfehlern führen kann. Nach dieser Definition wurden insgesamt 172 (40 %) der an die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen (LUA) übermittelten Verdachtsfälle als schwerwiegend eingestuft. Zusätzlich wurden 47 Fälle (11%) als eventuell schwerwiegend eingeschätzt, da bei diesen Fällen die Möglichkeit für eine dauerhafte Beeinträchtigung prinzipiell gegeben, eine genauere Einschätzung anhand der verfügbaren Daten jedoch nicht möglich war.

Mittels der Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) zu den bis einschließlich 30.11.2021 in Sachsen verabreichten Impfdosen (5.125.204) ergibt sich für alle Impfstoffe zusammen eine Melderate von 0,08 Meldungen pro 1.000 Impfdosen.  Die Melderaten liegen weiter unter den bundesweiten Melderaten von 1,6 Verdachtsfällen pro 1.000 Impfdosen.

2. Welche konkreten schwerwiegenden Nebenwirkungen/ Impfkomplikationen wurden in jeweils welcher Häufigkeit insgesamt gemeldet/ erfasst?

Aufgrund des breiten Reaktionsspektrums und da eine Verdachtsfallmeldung mehrere unerwünschte Reaktionen beinhalten kann, wird sich im Folgenden auf die zehn am häufigsten gemeldeten und als schwerwiegend eingestuften unerwünschten Reaktionen der Verdachtsfallmeldungen beschränkt (ausgenommen der Todesfälle, siehe dazu Frage 3). Diese waren in absteigender Reihenfolge: Zerebraler Infarkt (22 Fälle), Thrombose (17 Fälle), Lungenembolie (17 Fälle), Peri-/ Myokarditis (13 Fälle), Kopfschmerzen (12 Fälle), Schwindel (11 Fälle), Fieber (7 Fälle) Sehstörung (6 Fälle), Hirnblutung (6 Fälle) und Fazialisparese (5 Fälle).

3. Wie viele Todesfälle sind in zeitlichem Zusammenhang mit einer COVID-19 Impfung insgesamt gemeldet/ erfasst?

Mit Datenstand 30.11.2021 wurden insgesamt 36 Todesfälle (18 Frauen und 18 Männer) an die LUA übermittelt, die im zeitlichen Zusammenhang mit einer COVID-19-lmfung standen. Die betroffenen Personen waren zwischen 37 und 91 Jahre alt. Der Altersmedian der Verstorbenen lag bei 77 Jahren.

Die zeigt die Altersverteilung der Todesfälle im zeitlichen Zusammenhang mit einer COVID-19-lmpfung. Über die Hälfte (64 %) der Verdachtsmeldungen über einen tödlichen Ausgang betraf die Altersgruppe der über 70-Jährigen. Dazu ist anzumerken, dass bei der Impfung von alten Menschen in einer zeitlichen Korrelation auch erwartungsgemäß eine gewisse Anzahl natürlicher, d. h. nicht impfbedingter Todesfälle auftritt.

Tabelle: Altersverteilung der Todesfälle im zeitlichen Zusammenhang mit einer COVID19-lmpfung. 1 1 3 8 23

Alter in Jahren Anzahl der Todesfälle
30-39 1
40-49 1
50-59 3
60-70 8
>70 23

4. Bei wie vielen unter Frage 3 genannten Fällen ist bereits festgestellt worden, dass die COVID-19 Impfung für den Tod ursächlich oder maßgeblich ursächlich war?

Die Beantwortung dieser Frage ist anhand der der Staatsregierung vorliegenden Angaben/Daten nicht möglich.

27.12.2021

OVG bestätigt Ausschluss ungeimpfter Personen

"Personen, die weder geimpft noch von einer Covid-19 Erkrankung genesen sind, (werden) im Hinblick auf private Zusammenkünfte eingeschränkt (§ 6 Abs. 1 SächsCoronaNotVO) und es wird ihnen der Zugang zu Handelseinrichtungen (§ 8 Abs. 1 SächsCoronaNotVO), zu Friseur- und Bartpflegedienstleistungen (§ 9 Abs. 2 SächsCoronaNotVO) sowie zur Gastronomie (§ 10 Abs. 1 SächsCoronaNotVO) untersagt. Quelle: OVG Das OVG erwähnt nicht, dass laut § 8 Abs. 2 Absatz 1 die Einschränkungen nicht gelten "für den Zugang zu Lebensmittelhandel, Tierbedarf, Getränkemärkte, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Babyfachmärkte, Orthopädieschuhtechniker, Optiker, Hörgeräteakustiker, Ladengeschäfte des Zeitungsverkaufs, Tankstellen und Großhandel für Gewerbetreibende." Quelle: – SächsCoronaNotVO

OVG: Böllern nicht gänzlich verboten

Im Zusammenhang mit Entscheidungen zur Silvester- und Neujahresregelung wies der für das Infektionsschutzrecht zuständige 3. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts darauf hin, dass das Abbrennen der pyrotechnischen Erzeugnisse innerhalb der Unterkunft, worunter vornehmlich der Balkon und der hauseigene Garten fallen dürften, nicht untersagt sei. Jedoch "wird darauf hingewiesen, dass das Abbrennen von pyrotechnischen Erzeugnissen auf dem Balkon in vielen Fällen deswegen unzulässig ist, weil die vom Hersteller vorgegebenen Sicherheitsabstände nicht eingehalten werden können. Zudem ist das Verbot des Mitführens von pyrotechnischen Erzeugnissen außerhalb der Unterkunft am 31. Dezember 2021 und 1. Januar 2022 vom Senat nicht außer Vollzug gesetzt worden." Quelle.

Auch heute reges Versammlungsgeschehen

In mindestens 147 Kommunen in Sachsen war am Montag zu "Spaziergängen" gegen die aktuellen Corona-Maßnahmen aufgerufen worden. "Heute sind unsere Einsatzkräfte auch in der Polizeidirektion #Dresden unterwegs, um die #CoronaSN-Notfall-Verordnung durchzusetzen," kündigte die PD Dresden an. Dies gelang ihr aber nur in wenigen Orten, Die PD Dresden berichtete u.a. aus dem Landkreis Meißen. "In Coswig versammelten sich am Abend etwa 400 Menschen, um gegen die Sächsische Corona-Notfall-Verordnung zu protestieren," schreiben die Polizisten. "Wenig später setzten sich die Teilnehmer in Bewegung. Polizeibeamte videografierten die Situation. Entsprechende Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen die Sächsische Corona-Notfall-Verordnung werden folgen."

Weitere Protestaktionen stellten die Einsatzbeamten nur noch in Glaubitz (ca. 20 Personen), Großenhain (ca. 150 Personen), in Radebeul (ca. 400 Personen) sowie in Zabeltitz (ca. 15 Personen) fest. Zu den ca. 250 bis 300 Personen, die in Radeburg unterwegs waren, machte die Polizei keine Angaben, ebenso wenig wie zu 17 weiteren Kommunen im Landkreis, in denen „Spaziergänge“ in sozialen Medien angekündigt waren. Am Radeburger Rathaus wurden Kerzen abgestellt, eine Erinnerung an die Symbolik der Friedlichen Revolution 1989. Im Zusammenhang mit den Protestaktionen wurden Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Sächsische Versammlungsgesetz eingeleitet.

24.12.2021

Staatsministerin Petra Köpping bittet um Versöhnung

Angesichts der bevorstehenden Weihnachtsfeiertage appelliert Petra Köpping, Staatsministerin für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, an die Bürger, die Festtage versöhnlich zu gestalten. Staatsministerin Köpping: »Mich erreichen viele Nachrichten von Bürgerinnen und Bürgern, die geradezu ängstlich auf die bevorstehenden Feiertage blicken. Nicht die Einschränkungen der Corona-Maßnahmen belasten sie am meisten, sondern dass sich im Familien- und Freundeskreis mittlerweile so große Gräben aufgetan haben, es sofort Streit gibt oder man nicht mal mehr miteinander redet. Auch wenn wir alle die Auswirkungen dieser weltweiten Pandemie in all ihren Facetten spüren: Die Weihnachtszeit sollte trotz allem die Zeit der Versöhnung sein: Wir werden auch künftig nicht alle einer Meinung sein. Aber wir sollten uns gerade jetzt daran erinnern, was uns vereint, was uns immer zusammengehalten hat. Es gilt die Zeit zu nutzen und so miteinander umzugehen, dass man sich nicht für das Leben zerstreitet, sondern sich auch weiter in die Augen blicken kann, trotz aller Differenzen. Wir selbst haben es in der Hand. Reden Sie miteinander! Auch eine versöhnliche E-Mail kann da schon helfen, dass langjährige Freundschaften nicht zerbrechen. Jetzt zusammenzuhalten, ist ein Zeichen von Stärke.«

gesamter Wortlaut

21.12.2021

Kabinett verstärkt staatliche Gewalt

Kabinett stärkt Verfassungsschutz, Generalstaatsanwaltschaft und Landeskriminalamt mit insgesamt 15 Stellen

"Angesichts der zunehmenden Radikalisierung einzelner Personen und Gruppierungen im Zusammenhang mit Protesten gegen die notwendigen Einschränkungen im Rahmen der Corona-Pandemie hat das Kabinett heute eine personelle Verstärkung von Verfassungsschutz, Generalstaatsanwaltschaft und Landeskriminalamt mit insgesamt 15 Stellen beschlossen," teilt die Sächsische Staatsregierung heute in einer Pressemitteilung mit. Weiter heißt es:

Das Landesamt für Verfassungsschutz erhält einen Zuwachs von fünf Stellen. Bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden werden die Zentralstelle Extremismus Sachsen (ZESA) und die Zentralstelle für Cybercrime Sachsen (ZCS) mit insgesamt fünf Stellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte verstärkt. Weitere fünf Stellen entfallen auf das Landeskriminalamt Sachsen.

In den vergangenen Wochen und Monaten kam es in Sachsen zu zahlreichen Aktionen, die das Ziel verfolgten, die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland und ihrer staatlichen Organe sowie Institutionen zu delegitimieren. Dabei wurden auch Mitglieder der Staatsregierung bedroht oder verbal angegriffen. Insbesondere bei der Nutzung des Internets ist eine zunehmende Radikalisierung und Gewaltenthemmung festzustellen. Auch bei einem möglichen Abklingen der Pandemiesituation muss mit einem Fortbestehen dieser Bestrebungen gerechnet werden.

Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller: »Die weitere personelle Verstärkung des Landesamtes für Verfassungsschutz und des Landeskriminalamtes ist ein wichtiger Schritt, um auf die gestiegenen Herausforderungen im Zusammenhang mit der zunehmenden Radikalisierung der Corona-Proteste zu reagieren. Die Radikalisierung, die sich in einem kleinen Teil der Gesellschaft vollzieht, versucht die Corona-Proteste zu nutzen, um der Demokratie zu schaden.«

Justizministerin Katja Meier: »Ich bin froh, dass die Strukturen zur Bekämpfung extremistischer Straftaten bei der Generalstaatsanwaltschaft durch fünf Stellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte gestärkt werden. Dies wird die Schlagkraft der Zentralstelle Extremismus Sachsen und der Zentralstelle Cybercrime, die ihre außerordentlich hohe Kompetenz jüngst durch zügige und erfolgreiche Ermittlungen gegen die Mitglieder der Telegram-Chat-Gruppe >Dresden Offlinevernetzung< unter Beweis stellten, noch weiter erhöhen.«

vollständiger Wortlaut der PM 

Sächs. OVG bestätigt im Ggs. zu Niedersachsen 2G in der Gastronomie

Mit heutigem Beschluss hat sich der für das Infektionsschutzrecht zuständige 3. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts erstmals nach der vorläufigen Außervollzugsetzung der 2G-Regelung im niedersächsischen Einzelhandel mit der sog. 2G-Regelung für sächsische Gastronomiebetriebe befasst und diese als voraussichtlich rechtmäßig erachtet.

2G bedeutet, es besteht die Pflicht zur Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises sowie zur Kontrolle und zur Kontakterfassung durch den Betrieber.

Der Senat hat diese Regelung in einem von einer Betreiberin eines Restaurants in Dresden eingeleiteten Verfahren als voraussichtlich verhältnismäßig angesehen. 2G werde nicht dadurch in Frage gestellt, dass auch Geimpfte und Genesene das Virus verbreiten können. Diese Einschätzung wirderspricht dem niedersächsischen Urteil, das den Vorzug von 3G gerade darin sah, dass frisch Getestete den wahrscheinlich höchsten Schutz bieten. Die sächsischen richter meinen, für die Eignung einer Maßnahme reiche es aus, wenn der verfolgte Zweck durch die Maßnahmen gefördert werden könne, ohne dass die vollständige Zweckerreichung gesichert sein müsse. Vielmehr begründeten sie die Abweichung vom nierdersächsischen Urteil mit dem bedeutend höheren Infektionsgeschehen im Freistaat Sachsen. Überdies werde die Gastronomie - anders als der in Niedersachsen betrachtete Einzelhandel - nicht zu den Bereichen mit einem nicht niedrigen, sondern moderaten Infektionsrisiko gezählt. Warum 3G als die weniger strikte Maßnahme nicht auch den Zweck erfüllt, erklärten die Richter nicht.

Der Antrag auf vorläufige Außervollzugsetzung der 2G-Regel wurde mit obiger Begründung abgelehnt. Der Beschluss im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ist unanfechtbar.

PM in Originalfassung

20.12.2021

Ausgangsbeschränkungen aufgehoben, reges Versammlungsgeschehen

Am Montag lag der Sieben-Tage-Inzidenzwert drei Tage in Folge unter dem Wert von 1.000. Diese Unterschreitung ist als Bekanntmachung auf der Website des Landkreises Meißen www.kreis-meissen.org/3345.html veröffentlicht, denn mit der Unterschreitung entfällt die Ausgangsbeschränkung ab Dienstag, dem 21.12. (§ 21 SächsCoronaNotVO). Allerdings wird bei einem erneuten Überschreiten des Inzidenzwertes von 1.000 die nächtliche Ausgangssperre nach der aktuellen Rechtslage bereits ab dem nächsten Tag wieder wirksam.

PM der Polizei zum Versammlungsgeschehen in der Umgebung

In Großenhain versammelten sich am vergangenen Montagabend etwa 80 Menschen auf dem Hauptmarkt. Die Protestaktion wurde von der Versammlungsbehörde als unzulässige Versammlung gewertet und aufgelöst. In der Folge stellten die Beamten die Personalien von 22 Teilnehmern fest und leiteten gegen diese Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen die Sächsische Corona-Notfall-Verordnung ein.

Weitere Protestaktionen gab es am Abend in Coswig (ca. 250 Personen), Meißen (ca. 180 Personen), voroche laut Polizei 70 - d. Red.) Nossen (ca. 70 Personen) Nünchritz (ca. 10 Personen), Radebeul (ca. 500 Personen), Radeburg (ca. 120 Personen - ), Weinböhla (ca. 15 Personen) sowie in Zabeltitz (ca. 15 Personen). Die PD Görlitz meldet u.a. "demonstrative Aktionen, die sich gegen die staatlichen Corona-Maßnahmen richteten," in Ottendorf-Okrilla und Radeberg (ohne Teilnehmerzahlen). 

Im Zusammenhang mit den Protestaktionen wurden Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Sächsische Versammlungsgesetz eingeleitet.

PM Dresden im Wortlaut
PM Görlitz im Wortlaut

15.12.2021

Neue Allgemeinverfügung „Verbot des Alkoholkonsums“ veröffentlicht

Der Landkreis Meißen hat eine neue Allgemeinverfügung auf der Website veröffentlicht (https://www.kreis-meissen.org/3345.html), die das Verbot des Alkoholkonsums und Regelungen zur Abgabe von Alkohol auf bestimmten öffentlichen Plätzen anordnet. Die Allgemeinverfügung trat am Donnerstag, dem 16.12., in Kraft und gilt bis zum Ablauf des 9. Januar 2022.

12.12.2021

Corona-Testzentrum Radeburg in Betrieb

Pressemitteilung der Stadtverwaltung

Aufgrund der hohen Nachfrage und den Wünschen der Bevölkerung nach Vorhaltung eines Testzentrums besteht seit Sonntag, dem 12.12.21 im Sportzentrum Radeburg die Möglichkeit der kostenlosen Bürgertestungen.

Das Testzentrum ist wie folgt geöffnet:
Montag-Freitag: 8 – 11 Uhr und 16 – 19 Uhr
Samstag: geschlossen
Sonntag: 16 – 19 Uhr

Es erfolgt keine Terminvergabe, es muss mit Wartezeiten gerechnet werden.

Zur Testung mitzubringen sind in jedem Fall die Gesundheitskarte der Krankenkasse (Chipkarte) und der Personalausweis. Auf dem gesamten Gelände des Testzentrums ist eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Ritter, Bürgermeisterin

11.12.2021

DRK impft in Ebersbach

Der DRK Kreisverband Meißen e. V. führt mit einem mobilen Team einen offenen Impftermin am Sonnabend, dem 11. Dezember, in der Zeit von 10:00 bis 16:30 Uhr durch. Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Es werden Impfstoffe von Biontech und Moderna angeboten.

10.12.2021

Auf der Internet-Seite des Freistaates Sachsen www.corona.sachsen.de wurde unter Bekanntmachungen die Verordnung zur Änderung der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung veröffentlicht. Diese enthält folgende wesentliche Neuregelungen:

  • Am 31. Dezember 2021 und 1. Januar 2022 sind Feiern auf öffentlichen Plätzen und Anlagen oder sonstigen öffentlichen Orten unter freiem Himmel nicht erlaubt. Untersagt ist, außerhalb der Unterkunft pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 im Sinne von § 3a des Sprengstoffgesetzes mit sich zu führen oder abzubrennen.
  • Impf- und Genesenennachweise sind bei privaten Zusammenkünften und beim Verlassen der Unterkunft während der Geltungsdauer der Ausgangsbeschränkungen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung vorzuzeigen.
  • Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an denen mindestens eine nicht geimpfte oder nicht genesene Person teilnimmt, sind auf den eigenen Haushalt sowie höchstens eine Person eines weiteren Haushaltes beschränkt. Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sowie persönliche Assistenten der Menschen mit Behinderungen sind hiervon ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen oder Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben.

Ausnahmen von dieser Kontaktbeschränkung sind in § 4 Abs. 1 Satz 4 der Verordnung aufgeführt.

09.12.2021

Krisenstab des Landkreises Meißen tagte

Im heutigen Krisenstab teilte das Gesundheitsamt mit, dass nunmehr die Nacherfassung von Fällen aus der zurückliegenden Zeit abgeschlossen ist. Die heutigen Zuwachszahlen zeigen damit die tatsächliche Corona-Situation im Landkreis Meißen. „Über 500 neue Fälle sind zwar nach wie vor hoch, aber ein leichter Rückgang ist zu beobachten“, so Gesundheitsamtsleiterin Simone Bertuleit. Die meisten Fälle sind in den Altersgruppen der 15- bis 34- Jährigen sowie der 35- bis 59-Jährigen zu erkennen. Bei den über 80-Jährigen ist eine Zunahme an Fällen zu verzeichnen."

Der Vorstand der Elblandkliniken, Rainer Zugehör, ergänzte das Lagebild: „Es ist eine Stagnation auf sehr hohem Niveau zu erkennen, die Situation in den Kliniken bleibt weiter angespannt.“ Die Elblandkliniken haben ihre Impfkapazitäten trotz der Belastung an allen Standorten erhöht. Immer wieder wird auch an Samstagen, wie zuletzt in Riesa und am kommenden Wochenende in Ebersbach, mit Sonderaktionen geimpft."

„Die erste kommunale Impfstelle des Landkreises Meißen wird Mitte kommender Woche in Coswig eröffnen“, das konnte Ronald Voigt, Leiter des Amtes für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungswesen, bekannt geben. In weiteren kurzen Abständen werden dann Impfstellen in den anderen Großen Kreisstädten starten. „Als größtes Problem hat sich die Beschaffung einer Software erwiesen, aber nunmehr haben wir eine Lösung gefunden“, so Ronald Voigt.

Die Terminvergabe für die kommunalen Impfstellen wird über das zentrale Buchungsportal des DRK erfolgen. Die Öffnungszeiten werden anfangs noch kurzfristig bekannt gegeben und flexibel gestaltet sein, je nach Kapazität des medizinischen Personals. Alle konkreten Informationen – Adresse, Kontaktdaten, Öffnungszeiten – teilt das Landratsamt Meißen am Anfang der nächsten Woche nach einem Probelauf mit.

Weitere Themen im Krisenstab waren die Zahl der zunehmenden montäglichen Spaziergänge, die gemeinsamen Kontrollen von Polizei und Landratsamt sowie die Schülerbeförderung. Dabei informierte der Zweite Beigeordnete Andreas Herr, dass auch bei geschlossenen Schulen diese mitunter aus logistischen Gründen angefahren werden müssen.

8.12.2021

Nach technischer Umstellung sollen die Corona-Zahlen das tatsächliche Infektionsgeschehen widerspiegeln

Das Landratsamt teilt mit: "Die Nacherfassung von Fällen aus den vorangegangenen Tagen ist nunmehr nahezu abgeschlossen. Durch eine technische Systemumstellung waren die vereinfachte Eingabe und die Aufarbeitung möglich. Die täglichen Zuwachszahlen in den kommenden Tagen spiegeln dann auch die aktuelle Corona-Situation im Landkreis wider." RAZ hat beim Landratsamt nachgefragt, ob das bedeutet, dass die derzeitigen Zahlen NICHT das tatsächliche Infektionsgeschehen widerspiegeln. Die Antwort wird morgen erwartet.

Nur noch Positive werden benachrichtigt, angerufen wird man nicht mehr

"Wichtig ist zu wissen," schreibt das Landratsamt, " dass nur noch die positiv getestete Person eine solche Absonderungs­information erhält und sich die Hausstandsangehörigen nach der 21. Allgemeinverfügung – diese gilt wie ein Bescheid – eigenverantwortlich und ohne Anordnung des Gesundheitsamtes in Absonderung begeben müssen. Die 21. Allgemeinverfügung ist auf der Website des Landkreises unter Aktuelles – Bekanntmachungen zu finden.

Auch der bislang übliche Anruf des Gesundheitsamtes erfolgt nicht mehr. Die Absonderungs­information erhalten die Betroffenen schriftlich. Die Absonderungszeit beginnt ab dem Tag nach dem ersten positiven Test. Bei einem Selbsttest ist dies dem Gesundheitsamt mitzuteilen (E-Mail: corona@kreis-meissen.de) und unmittelbar im Anschluss ein PCR-Test vornehmen zu lassen. 

07.12.2021

Zu Silvester Ansammlungsverbot

Das sächsische Kabinett hat heute unter Berücksichtigung der Ergebnisse der jüngsten Beschlüsse der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder Eckpunkte für eine neue Corona-Notfall-Verordnung beschlossen. Der Entwurf steht unter Vorbehalt des Beschlusses des neuen Infektionsschutzgesetzes durch den Bund.

Die Schutzmaßnahmen der derzeitigen Corona-Notfall-Verordnung sollen beibehalten werden, zum Beispiel: Einrichtungen und Angebote der Freizeitgestaltung, Großveranstaltungen, Kultur- und Sportveranstaltungen, landestypische Veranstaltungen (z.B. Weihnachtsmärkte) und Messen bleiben weiterhin untersagt. Gleiches gilt für Clubs, Bars und Diskotheken. Ausgangsbeschränkungen sollen beibehalten werden, ebenso die Altersgrenze von 16 Jahren bei Ausnahmen von 2G.

Bei privaten Feiern und Zusammenkünften von Geimpften und Genesenen soll es eine Teilnehmerbegrenzung auf 50 Personen geben. Zu Silvester und Neujahr ist ein Feuerwerksverbot auf den durch die Kommunen zu bestimmenden Plätzen sowie ein Ansammlungsverbot vorgesehen. Diese Regelungen sollen bundesweit umgesetzt werden.

Für die Gastronomie soll eine Hotspot-Regelung eingeführt werden: Ab einer Inzidenz über 1500 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner sollen die Gastronomie-Betriebe schließen müssen. (Die für uns maßgebende Inzidenz des Landkreises Meißen ist derzeit deutlich über 2000 - d.Red.) Im Übrigen sollen für diese Branche die bisherigen Regelungen (2G) und Einschränkung der Öffnungszeiten beibehalten werden.

Die Verordnung soll am 13. Dezember 2021 in Kraft treten und bis einschließlich 9. Januar 2022 gelten.

6.12.2021

Sächsischer Landtag stellt auf Antrag der Staatsregierung epidemische Lage fest

Angesichts der nach wie vor bestehenden konkreten Gefahr der weiteren epidemischen Ausbreitung der Coronavirus-Krankheit im Freistaat stellte der Landtag am Nachmittag die Anwendbarkeit des Paragrafen 28 a Absatz 1 bis 6 des Infektionsschutzgesetzes fest.

Die Staatsregierung hatte dies beantragt und dabei unter anderem auf das Infektionsgeschehen und die Situation in den Krankenhäusern verwiesen. Mit der Feststellung der epidemischen Lage durch das Parlament soll die weitere dringend notwendige Pandemiebekämpfung im Freistaat rechtssicher ermöglicht werden. Die Parlamente anderer Bundesländer wie Bayern, Thüringen und Saarland haben bereits entsprechende Feststellungen getroffen.

Der Ministerpräsident sagte am Montag in einer Sondersitzung des Sächsischen Landtags in Dresden: »Wir haben eine ganz besonders schwierige Situation.« Er verwies auf die immer noch extrem hohen Infektionszahlen, die Situation in den Krankenhäusern und darauf, dass bereits Operationen verschoben werden müssen. Der Freistaat habe bereits sehr konsequent reagiert und gehandelt. »Damit ist es gelungen, einen weiteren exponentiellen Anstieg zu verhindern. Nötig ist aber ein weiterer starker Rückgang der Infektionszahlen. Wir müssen weiter runter.«

03.12.2021

Sachsen: Impftermine-Hotline wieder freigeschalten

Laut Corona-Webseite des Freistaates sind die Impfzentren geschlossen. Die Leipziger Volkszeitung teilt jedoch mit, dass das Deutsche Rote Kreuz (DRK) ab heute wieder in Betrieb geht. "Den Angaben zufolge soll es von 13 Uhr an verfügbar sein. Wie im Frühjahr sollen sich wieder feste Impfpunkte und Impfzentren in den Landkreisen und kreisfreien Städten ordern lassen. In den kommenden Wochen sollen nach und nach weitere Impfpunkte auf das Terminportal umgestellt werden. Bis zum 6. Dezember werde flächendeckend weiterhin mit Wartekärtchen vor Ort gearbeitet, es müsse mit erheblichen Wartezeiten gerechnet werden." In einigen Fällen könne es sein, dass bereits vor Ende der ausgewiesenen Öffnungszeit Impfwillige abgewiesen werden, da die Tageskapazität erreicht ist. Link zur Hotline: sachsen.impfterminvergabe.de

Meißen unterzeichnet als erster Landkreis Vereinbarung für kommunale Impfzentren

ür die Einrichtung der kommunalen Impfstellen, wofür der Freistaat Sachsen den Landkreisen 2 Mio. Euro und den Kreisfreien Städten 4 Mio. Euro zur Verfügung stellt, soll jeder Landkreis bzw. jede Kreisfreie Stadt eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Ziel zur Schaffung dieser kommunaler Corona-Impfangebote mit dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt unterzeichnen. „Diese Vereinbarung hat der Landkreis Meißen nunmehr als erster Landkreis unterzeichnet“, teilte Landrat Ralf Hänsel im heutigen Krisenstab mit.

Die Einrichtung der kommunalen Impfstellen im Landkreis Meißen schreitet voran. So konnten bereits in vier der fünf Großen Kreisstädte passende Objekte gebunden werden, bei denen die Einrichtung läuft. Für den Start der Impfstellen wird allerdings noch die notwendige Software zur Dokumentation und für die Ausstellung der Impfzertifikate benötigt, um den vollen Service bieten zu können.

Landkreis sucht Mitarbeiter für Kommunale Impfzentren

Laut Krisenstab läuft auch die Personalgewinnung auf Hochtouren. Landrat Ralf Hänsel hat sich mit einem Schreiben an die Ärzteschaft der Elblandkliniken gewandt und darin um Mitarbeit in den Impfstellen geworben. Für die Impfstellen wird neben Ärzten vor allem auch medizinisches Personal zur Durchführung der Impfungen benötigt. Wer Interesse an einer Mitarbeit in den kommunalen Impfstellen hat, kann sich gern beim Amt für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungswesen per E-Mail melden: katstabnoSpam@kreis-meissen.de. Voraussichtlich in der kommenden Woche können konkretere Angaben zum Start erster Impfstellen erfolgen.

02.12.2021

Freistaat schaltet Onlineportal zur Unterstützung der Krankenhäuser

Die Lage in den Krankenhäusern hat sich weiter zugespitzt. Nahezu alle sächsischen Kliniken sind dringend auf personelle Unterstützung angewiesen. Viele Bürgerinnen und Bürger wollen helfen und sich engagieren. Um diese wertvolle Unterstützung zu bündeln, können sich Bürgerinnen und Bürger ab sofort auf dem

Online-Portal "Pflegepool"

anmelden, wo die Hilfe koordiniert und und an Krankenhäuser weitergeleitet wird. Gleichzeitig können sich Bürgerinnen und Bürger auch direkt an ihre Krankenhäuser vor Ort wenden.

Das Portal richtet sich vorrangig an:

  • Krankenschwestern und Pfleger – auch im Ruhestand
  • Krankenpflegehelfer
  • Ärztinnen und Ärzte – auch im Ruhestand
  • Medizinstudierende
  • Helferinnen und Helfer für Serviceleistungen in der Krankenpflege (patientennahe Unterstützung bei bspw. Mahlzeiten und Servicetätigkeiten am Krankenbett)
  • Freiwillige Unterstützer für bspw. nichtpflegerische Tätigkeiten, Transportdienstleistungen und Administration

Gesundheitsministerin Petra Köpping: »Wir haben bereits sehr erfolgreich zur Unterstützung bei der Corona-Impfung aufgerufen. Hunderte Menschen, zum Beispiel Ärzte oder medizinisches Personal im Ruhestand, haben sich gemeldet. Das ist ein tolles Signal der Solidarität! Auch das Personal in den Krankenhäusern benötigt dringend Unterstützung und Entlastung. Ich bin mir sicher, dass die Hilfsbereitschaft in Sachsen auch hier groß ist. Nur zusammen können wir die Pandemie bewältigen. Ich danke allen, die sich melden, sehr herzlich für ihre Unterstützung!«

Prof. Michael Albrecht, Medizinischer Vorstand des Dresdner Uniklinikums und Krankenhaus-Koordinator: »Die personelle Besetzung in der Krankenversorgung ist aufgrund der aktuellen Lage durchaus eine Herausforderung. Dank des hohen Engagements und Durchhaltevermögens vieler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kann aktuell eine regelgerechte Versorgung der Patientinnen und Patienten unter großen Anstrengungen sichergestellt werden. Aufgrund des Personalmangels mussten wir die Intensivstationen mit Personal aus anderen Bereichen verstärken. Um die entstandenen Lücken auszugleichen und die Patientenversorgung zu gewährleisten, bitten wir um freiwillige Unterstützer und Helfer aus der Bevölkerung. Nur wenn wir alle zusammenhalten und zeitgleich alles dafür tun, Infektionsketten zu unterbrechen, schaffen wir es gemeinsam durch diese schwere Zeit. Die Unterstützung durch Freiwillige, die sich jetzt melden, ist ein zentraler Baustein dafür.«

Corona-Hotline beim Landratsamt 03834 3450065

Seit drei Wochen ist die neue Corona-Hotline des Landkreises unter der Nummer 03834 3450065 geschalten. Zu den Servicezeiten von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 12 Uhr sowie von 14 bis 18 Uhr werden Anfragen rund um die Corona-Thematik beantwortet. Die Hotline hat sich gut etabliert und wird rege genutzt. Das Landratsamt bittet allerdings um die Beachtung der Servicezeiten. Zu jeder Zeit ist es möglich, Anfragen via E-Mail zu stellen. Die E-Mail-Adresse lautet coronanoSpam@kreis-meissen.de.

Gemäß § 6 Absatz 2 der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung gilt für das Aufsuchen von Behörden die Pflicht zur Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises (3G-Regel). Das bedeutet, dass ohne den 3G-Nachweis derzeit kein Zutritt zu den Standorten der Landkreisverwaltung, den Rathäusern und Gemeindeverwaltungen möglich ist. Alle Personen müssen gegen Corona geimpft oder von Covid-19 genesen sein bzw. einen tagesaktuellen negativen Test vorweisen. Selbsttests sind dabei nicht ausreichend. Telefonische Anmeldung wird darübr hinaus empfohlen.

Weiterhin müssen die jeweils gültigen Hygienevorschriften beachtet werden: unter anderem das Tragen eine medizinischen Mund-Nase-Bedeckung sowie das Einhalten des Abstandsgebots. Wer Symptome aufweist oder wissentlichen Kontakt mit einer auf das Coronavirus positiv getesteten Person hatte, darf die Räumlichkeiten der Behörden und Ämter nicht aufsuchen.

01.12.2021

Erfolgreiche Impfaktionen in Radeburg und Volkersdorf - nächste am 22.12.

Am 30.11. und 01.12. fanden im Feuerwehrgerätehaus Volkersdorf und im Ratssaal der Stadt Radeburg Impfaktionen statt, von denen rege Gebrauch gemacht wurde. Fast alle Impfwilligen konnten sich impfen lassen. Die nächste Impfaktion in Radeburg findet am 22.12. 9 bis 16:30 Uhr ebenfalls im Ratssaal statt.

Hierfür wird wieder ein Team des DRK Meißen sowie Impfpersonal eingesetzt. Angeboten werden die Impfstoffe von Biontech, Moderna und Johnson & Johnson.
Welcher Impfstoff zum Einsatz kommt, entscheidet letztlich der Impfarzt vor Ort.

Impfwillige sollten ab 12 Jahre und älter, sowie:

  • noch nicht geimpft sein
  • in den letzten 3 Monaten nicht Corona positiv getestet oder an Corona erkrankt gewesen sein
  • in den letzten 2 Wochen auch keine anderen Impfungen erhalten haben
  • Kinder und Jugendliche von 12 - 15 Jahren haben die Einwilligung aller Sorgeberechtigten (ggf. über Vollmacht) und mindestens einen Sorgeberechtigten zum Impftermin persönlich dabei
  • Jugendliche ab 16 Jahren auf jeden Fall mindestens die Einwilligung eines Elternteils und bestenfalls eine Begleitperson zum Impftermin.

Das Impfangebot kann auch als sogenannter „Booster“-Impftermin (Auffrischungsimpfung) genutzt werden, aber nur dann, wenn dessen letzte Impfung mindestens 6 Monate her ist.

Unbedingt dabei haben sollten spontan Impfwillige

  • ihre Krankenversicherungskarte
  • ein Ausweisdokument
  • bestenfalls einen Impfausweis.

Es ist keine Terminvereinbarung erforderlich; deshalb sind Wartezeiten nicht auszuschließen.

Aufklärungsbogen, Anamnesebogen und Einwilligungsbogen vom Robert-Koch-Institut können zuvor heruntergeladen werden. Es wird empfohlen, die Dokumente bereits ausgefüllt mitzubringen. Damit kann die Wartezeit verkürzt werden. Andernfalls sind sie natürlich vor Ort erhältlich.

30.11.2021

Sachsen stockt staatliche Impfangebote erneut auf

Angesichts geänderter Rahmenbedingungen wird Sachsen nach einer Verdreifachung der Kapazität der mobilen Teams voraussichtlich ab 1. Dezember sukzessive auf 9000 Impfungen pro Tag das staatliche Zusatz-Impfangebot weiter aufstocken. Vorgesehen ist eine stufenweise Anhebung auf bis zu 20 000 Impfungen pro Tag. Damit könnte eine Impfkapazität wie bereits im Mai und Juni 2021 in den Impfzentren geschaffen werden. Dies hat das Kabinett beschlossen. Eine Freigabe durch den Haushalts- und Finanzausschuss ist heute erfolgt. Hintergrund für die Entscheidung sind veränderte Rahmenbedingungen. Angesichts der extrem hohen Infektionszahlen wird davon ausgegangen, dass die Nachfrage nach Impfungen steigt. Zudem ist mit schwankenden Impfkapazitäten im Regelsystem zu rechnen – etwa durch Reglementierung der Impfstoffmengen.

Vollständige Pressemitteilung

29.11.2021

Radeburg nicht mehr "Spitze" bei der "Inzidenz"

Coronasituation im Landkreis und in Radeburg

5.432 positiv getestete Personen befinden sich im Landkreis gegenwärtig in behördlich angeordneter Quarantäne, darunter über 100 Personen in Radeburg. 180 positiv getestete Einwohner des Landkreises Meißen liegen in den Krankenhäusern des Landkreises, davon 49 Personen auf der Intensivstation. Die Elblandkliniken haben eine Kapazität von 985 Betten, dazu kommen 165 Betten im Fachkrankenhaus Coswig. Der Landkreis verfügt insgesamt über 64 Intensivbetten. Von den 180 Hospitalisierten sind 32 vollständig geimpft und 148 nicht (mehr) vollständig geimpft, ungeimpft oder mit unklarem Impfstatus, bei den ITS-erfassten Personen sind sieben geimpft und 42 gelten als ungeimpft.

28.11.2021

Defizit bei sächsischem ÖPNV Stand Oktober 110 Millionen Euro

Auch in diesem Jahr unterstützen der Bund und der Freistaat Sachsen gemeinsam die Verkehrsunternehmen, Verkehrsverbünde und ÖPNV-Aufgabenträger und gewähren über den sogenannten ÖPNV-Rettungsschirm 2021 einen Ausgleich für pandemiebedingte Einnahmeausfälle. Der Haushalts- und Finanzausschuss des Sächsischen Landtages hat jetzt weitere Mittel in Höhe von rund 21,5 Millionen Euro dafür frei gegeben. Zum Stichtag 15.10.2021 meldeten die sächsischen Verkehrsunternehmen, Verbünde und ÖPNV-Aufgabenträger pandemiebedingte Einnahmeverluste im Jahr 2021 in Höhe von rund 110 Millionen Euro. Bisher sind bereits insgesamt 60 Millionen Euro Abschlagszahlungen geflossen. Mit den jetzt frei gegebenen Mitteln kann nun ein über 90-prozentiger Ausgleich mit dem ÖPNV-Rettungsschirm 2021 erfolgen. »Fakt ist, dass das Antragsvolumen gegenüber 2020 stark angestiegen ist. Und die pandemische Lage spitzt sich derzeit leider wieder dramatisch zu. Unser Ziel ist und bleibt dennoch ein Ausgleich zu 100 Prozent,« so Minister Dulig. Aufgrund der nach wie vor anhaltenden und sich verschärfenden Corona-Krise ist davon auszugehen, dass die Fahrgastnachfrage durch Homeoffice-Pflicht sowie 3G-Regel erneut zurückgehen wird. Bund und Länder haben sich bereits verständigt, über eine Anschlussregelung des Ende 2021 auslaufenden ÖPNV-Rettungsschirms zu verhandeln.

»Die Corona-Pandemie war und ist für den sächsischen ÖPNV eine enorme Herausforderung.« so der Verkehrsminister weiter. »Dennoch haben es die sächsischen Verkehrsunternehmen und ÖPNV-Aufgabenträger geschafft, auch in Zeiten mit sehr geringer Fahrgastnachfrage ihr Angebot aufrecht zu erhalten und die Mobilität für die Bürgerinnen und Bürger gewährleistet. Mit Blick auf die aktuelle Pandemielage ist dies auch weiterhin das gemeinsame Ziel: So viel ÖPNV-Leistungen wie möglich bei bestmöglicher Sicherheit,« sagt Martin Dulig. »Und die Fahrt mit Zug, Bus und Tram ist sicher, wie Studien gezeigt haben. Dazu tragen nicht zuletzt auch die aktuell geltenden Corona-Schutzmaßnahmen bei: Maskenpflicht, 3G-Nachweis und ausreichend Abstand. Die Verkehrsunternehmen leisten bereits ihren Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie und verstärken die Reinigung und Lüftung der Fahrzeuge.«

Quelle

27.11.2021

Zutritt zur Stadtverwaltung Radeburg ab 29. November 2021 nur mit 3G-Nachweis und Terminvereinbarung möglich

Bürgermeisterin Michaela Ritter teilt auf der Webseite der Stadt mit:

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, 

Gemäß § 6 Abs. 2 SächsCoronaNotVO gilt für den Rechts- und Geschäftsverkehr von und mit staatlichen Stellen die Pflicht zur Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises. Dies gilt auch für Besucher kommunaler Behörden wie z.B. der Stadtverwaltung Radeburg. 

Ab dem 29.11.2021 bleiben die Verwaltungsgebäude für den allgemeinen Besucherverkehr geschlossen. Wir bitten Sie, möglichst alle Angelegenheiten per Mail oder telefonisch zu klären.

Sollte das persönliche Erscheinen von Bürgern notwendig sein (z.B. Meldestelle), vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin. Der jeweilige Sachbearbeiter wird Ihren Impf-, Genesenen- oder Testnachweis prüfen und Ihre Kontaktdaten erfassen. 

Zur Gewährleistung Ihres Gesundheitsschutzes und dem aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gelten auch weiterhin die Abstands- und Hygieneregeln sowie die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes. 

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Mitwirkung!

Ritter
Bürgermeisterin

Quelle: www.radeburg.de 

26.11.2016

Elblandkliniken: 168 der 985 Betten mit Coronapatienten belegt

Von 985 Betten der Elblandkliniken sind 168 (17%) mit positiv getesteten Patienten belegt, darunter 45 der 70 Intensivbetten. Unter den positiv Getesteten sind auch 24 vollständig Geimpfte, auf der ITS sind 4 positiv Getestete vollständig geimpft. Laut DIVI sind nur noch 3 Intensivbetten frei. 

Bund unterstützt sächsische Unternehmen und Soloselbstständige auch in der vierten Pandemie-Welle

Der Bund hat die bewährten Corona-Wirtschaftshilfen bis ins Jahr 2022 verlängert. Davon profitieren auch sächsische Unternehmen und Soloselbstständige, die von den Maßnahmen der bis 12. Dezember 2021 geltenden Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung betroffen sind – etwa Händler auf Weihnachtsmärkten.

Wie das Bundeswirtschaftsministerium heute mitteilte, wird das aktuell geltende Instrument der Überbrückungshilfe III Plus als Überbrückungshilfe IV für die Monate Januar bis Ende März 2022 fortgeführt. Ebenso wird die aktuell geltende Neustarthilfe Plus für Selbstständige für die Monate Januar bis Ende März 2022 fortgesetzt. 

Mehr dazu hier.

25.11. 2021

Erweiterter Krisenstab tagt wieder

Der Krisenstab des Landkreises Meißen hat sich heute erstmals wieder in umfassender Besetzung – damit sind neben Landratsamt und Elblandkliniken auch Vertreter der Bundeswehr, der Polizei sowie der Städte und Gemeinden anwesend – in einer Videokonferenz beraten. Von den Elblandkliniken kam ein Hilferuf.

Landrat Ralf Hänsel eröffnete die Sitzung des Krisenstabes mit den Worten: „Ich hatte gehofft, in dieser Runde und in einer solchen Situation nicht erneut beraten zu müssen.“ 

Sowohl das Gesundheitsamt als auch Klinik-Vorstand Rainer Zugehör beschrieben die aktuelle Lage als dramatisch. So ist bei den Infektionszahlen nach wie vor eine Verdopplung der Zahlen aller zehn Tage zu verzeichnen. Sehr viele positive Tests gibt es derzeit in den Kitas und Schulen. Auch Arztpraxen und Labore sind sehr stark belastet, sodass die Wartezeit auf einen PCR-Test gegenwärtig vier bis fünf Tage betragen kann. Die Ermittlerteams im Gesundheitsamt wurden personell noch einmal verstärkt und die Abläufe zur Bescheiderstellung müssen noch mehr verkürzt und noch effektiver gestaltet werden.

Weitere Themen im Krisenstab waren denn auch eine mögliche verstärkte Unterstützung durch die Bundeswehr. Entsprechende Anträge sind noch in der vergangenen Woche gestellt worden. Auch der Stand der Einrichtung kommunaler Impfstellen, zu denen der Freistaat Sachsen die Landkreise und Kreisfreien Städte beauftragt hat, wurde besprochen. Obwohl dies eine völlig neue Aufgabe für den Landkreis ist, die einen hohen logistischen und organisatorischen Aufwand bedeutet, wird angestrebt, dass die ersten Impfstellen in der ersten Dezemberhälfte in Betrieb gehen können. Voraussichtlich können in den fünf Großen Kreisstädten solche Impfstellen geschaffen werden.

HIlferuf der Elblandkliniken

In den Elblandkliniken hat sich die Situation zur Vorwoche weiter verschärft. „Es sind einfach zu viele Patienten im Landkreis Meißen für die vorhandenen ITS-Betten“, so Vorstand Rainer Zugehör. Als mögliche Lösungen sieht er nur die Verlegung von Patienten oder die Gewinnung von mehr Personal. Daher erneuern die Elblandkliniken ihren Appell nach Unterstützung an die Bevölkerung: Personen, die idealerweise über medizinische Vorkenntnisse verfügen und/oder bereits Erfahrungen bei der Arbeit in Kliniken haben sowie für einen Zeitraum von mehr als ein paar Tagen zur Verfügung stehen könnten, werden gebeten, sich bei den Elblandkliniken zu melden. Für eine Kontaktaufnahme stehen die Sekretariate der Verwaltungsdirektion an den drei Standorten bereit:

  • Standort Meißen: Telefon - 03521 7431201
  • Standort Radebeul: Telefon - 0351 8333200
  • Standort Riesa: Telefon - 03525 753013

Patienten mit ungenauen Angaben gelten als ungeimpft

172 Einwohner des Landkreises Meißen sind stationär aufgenommen, davon werden 44 auf der Intensivstation behandelt. Von den 172 hospitalisierten Personen gelten 23 als geimpft und 149 als ungeimpft, von den ITS-erfassten Personen vier als geimpft und 40 als ungeimpft. Als vollständig geimpft zählen nur die Personen, deren Angaben vollständig und plausibel dem Gesundheitsamt übermittelt wurden. In Einzelfällen teilen die Krankenhäuser dem Gesundheitsamt nur mit, dass eine Person geimpft ist – ohne Angaben zum Impfstoff, Anzahl der Impfung oder das Datum der letzten Impfung. Dann muss das Gesundheitsamt die Person vorerst als ungeimpft werten. Sobald die Nachmeldung durch das Krankenhaus vorgenommen wurde, werden die Angaben umgehend durch das Gesundheitsamt ergänzt und bei der Berichterstattung berücksichtigt.

Öffentliches Alkoholverbot

Der Landkreis Meißen hat heute eine Allgemeinverfügung auf der Website veröffentlicht, die das Verbot des Alkoholkonsums und Regelungen zur Abgabe von Alkohol auf bestimmten öffentlichen Plätzen anordnet. Die Allgemeinverfügung tritt morgen in Kraft und gilt bis zum Ablauf des 12. Dezember 2021.

Demnach ist der Konsum von Alkohol unter anderem untersagt an Haltestellen, in Park- und Grünanlagen innerhalb der Ortslage, in der unmittelbaren Umgebung von Groß- und Einzelhandelsgeschäften sowie in der unmittelbaren Umgebung von gastronomischen Einrichtungen. Die Abgabe von alkoholhaltigen Getränken ist auf den zum Alkoholkonsumverbot aufgeführten Flächen nur in mitnahmefähigen und verschlossenen Behältern erlaubt.

Homeofficepflicht und 3G im Landratsamt - bei Kontaktwunsch bitte anrufen

Mit dem heutigen Tage gilt auch für Beschäftigte des Landratsamtes die Home-Office-Pflicht sowie die 3G-Regel am Arbeitsplatz, damit die Sicherheit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ebenso wie für die Bürgerinnen und Bürger erhöht wird. Die Verwaltungsstandorte des Landratsamtes Meißen sollen trotzdem weiterhin für den Besucherverkehr offengehalten werden. Vor Besuchen ist jedoch eine Terminvereinbarung bzw. vorherige Anfrage, ob der betreffende Mitarbeiter im Hause ist, dringend empfohlen. So können unnötige Wege vermieden werden.