Das Innenministerium hat den Regionalplan für unsere Region nicht in der vorliegenden Fassung genehmigt. Es macht nun stattdessen Gebrauch von seiner Möglichkeit einer Fristverlängerung um sechs Monate bis zum 24. Juni 2020. Gegenüber dem RPV wurde die Inanspruchnahme der Fristverlängerung mit den Koalitionsverhandlungen und der Regierungsbildung im November/Dezember 2019 begründet. Optimisten mögen nun sagen: „Gut Ding will Weile haben…“ Pessimisten schwant hingegen Böses, denn sie sehen schwarz-grüne Wolken am Horizont.
Kann die Rödernsche Heide nun doch noch Windvorranggebiet und damit ein Windpark werden? Die Beantwortung dieser Frage ist an den Ausgang des Verfahrens geknüpft und hängt wesentlich von den Inhalten des Genehmigungsbescheides ab. Die Koalition aus CDU, Grünen und SPD, die Sachsen seit Dezember regiert, hat in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben, dass es mit ihr keine Windkraftanlagen im Wald geben wird.
AN DIESEM VERSPRECHEN WERDEN WIR DIE HANDELNDEN AKTEURE IN DER LANDESPOLITIK MESSEN.
- www.Gegenwindheide.de
- Facebook: Raiph Zimmermann, Rödern
- Studie zu Bestandsverlusten bei Wildvögeln und Fledermäusen durch Windkraftanlagen
- PROGRESS-Studie: Ermittlung der Kollisionsraten von (Greif-)Vögeln und Schaffung planungsbezogener Grundlagen für die Prognose und Bewertung des Kollisionsrisikos durch Windenergieanlagen (PDF)