Impfung: „Der Staat kommt für Impfschäden auf“ - stimmt das?

"Für Impfschäden kommt der Staat auf," ist eine verbreitete Annahme. Aber das stimmt nur in wenigen Fällen. Unser Autor Klaus Kroemke ist den Weg bis zur Impfentschädigung abgegangen und fasst die Ergebnisse hier in einem Kommentar zusammen.

Foto: Tim Reckmann (Pixelio)

Foto: Tim Reckmann (Pixelio)

Erstveröffentlichung; 03-09-2021 - Revision 29-03-2023 (Einfügungen kursiv)

Im September 2021 hatte ich an dieser Stelle um Beantwortung der Haftungsfrage gebeten, nachdem mir meine Krankenkasse versichert hat, dass sie bei einem Impfschaden nicht zahlen würde. Vielmehr wurde auf §60 IfSG verwiesen, der in verständlicher Kurzfassung lautet: Wer durch eine öffentlich empfohlene Impfung geschädigt wurde, erhält wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung auf Antrag Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz. Im Ergebnis meiner Recherche öffentlich zugänglicher Quellen kam ich zu dem Ergebnis, dass ich Falle des Falles

  • selbst den Impfschaden beweisen müsste, wobei ich noch nicht einmal mit dem impfenden Arzt als Zeugen rechnen kann;
  • die Kosten für die Beweisführung, für rechtlichen Beistand und Prozesskosten selbst tragen müsste;
  • die Kosten meiner Streitgegner aber der Staat (der Stauerzahler) übernehmen würde;
  • selbst bei Anerkennung eines Impfschadens auch noch in der Beweispflicht in Bezug auf die Höhe der entstandenen Bedürftigkeit bin;
  • die mutmaßlichen Täter (vom Hersteller über die Mittäter von Brüssel über Bund und Land bis zum Impfarzt) auch nicht auf (höheren) Schadensersatz verklagen kann.

Zu diesen Erkenntnissen zu kommen, war keine Raketenwissenschaft. Doch dass man im Grunde mit der Einwilligung zur Impfung praktisch eine Haftungsfreistellung unterschrieb, wurde nicht gerade an die große Glocke gehängt. Hat man Aufklärung über die Haftungsfrage nur deshalb so klein geschrieben, weil man befürchtete, dass Menschen, die man auf diese Frage erst aufmerksam macht, sich dann eher nicht impfen lassen? Das ist stark anzunehmen, wenn man sich heute die Videos von Betroffenen ansieht und sich mancher fragt, ob er sich den "kleinen Piecks" geholt hätte, hätte er gewusst...

Zur Haftungsfrage fehlt bis heute diese einfache Antwort in den FAQ des Bundesministeriums für Gesundheit, die da lauten müsste:

„Impfschäden sind sehr selten und deshalb Schicksal. Wenn Sie betroffen sind, sind Sie ein bedauerlicher Einzelfall. Falls Sie daran gestorben sind tut es uns Leid, falls Sie noch leben oder von Ihnen abhängige Angehörige, beantragen Sie Hilfe. Bitte beachten Sie, dass Sie in der Beweispflicht sind – sowohl in Bezug auf den Zusammenhang mit der Impfung als auch in Bezug auf die Bedürftigkeit.“

Damit ist alles Notwendige gesagt. Im Folgenden für alle, die bezweifeln, dass man vor dem Schaden hätte klug sein können, noch einmal die zu Beginn der Impfkampagne bereits bekannten und nachlesbaren Fakten. Falls ältere Links inzwischen gelöscht wurden, wurden sie - falls vorhanden - durch entsprechende Links neueren Datums ersetzt bzw. mit einem Löschhinweis versehen.

Impfgesetz: Fragwürdige „Nachsorge“

Laut §1(2) CoronaImpfV hat der zu Impfende außer Impfung Anspruch auf:

  1. Aufklärung und Impfberatung einschließlich Hinweisen zu Nebenwirkungen und Komplikationen
  2. symptombezogene Untersuchung zum Ausschluss akuter Erkrankungen oder Allergien zum Ausschluss von Kontraindikationen
  3. Beobachtung der Nachsorgephase unmittelbar nach Verabreichung des Impfstoffes
  4. erforderliche medizinische Intervention, falls eine Impfreaktion auftritt  (Nummerierung durch den Verfasser)

Was heißt das im Einzelnen?

zu 2.: Ausschluss akuter Erkrankungen? Es war kaum vorstellbar, dass in einem Impfzentrum oder bei einer Impfaktion zum Beispiel auf dem Spielplatz oder in der S-Bahn eine ausreichende Diagnostik zum Ausschluss akuter Erkrankungen oder Allergien möglich ist. - Zum Jahresende 2022 wurden die letzten Impfzentren geschlossen und die Veranwortung liegt nun richtigerweise wieder überwiegend bei den Hausärzten.

noch zu 2.: Ausschluss chronischer Erkrankungen? Der Ausschluss chronischer Erkrankungen, die eine Kontraindikation darstellen könnten, sind nicht Bestandteil des Anspruches und man kann sich bei Impfschaden darauf auch nicht berufen.

zu 3. und 4.: Anspruch auf „Nachsorge“ und „Intervention“? Diese sind im Zusammenhang mit dem Begriff „unmittelbar“ wohl nur so zu deuten, dass sie nur in dem kurzen Zeitraum bestehen, in dem sich der Patient noch in der Nähe des Impfenden befindet. Eine „Nachsorge“ im medizinisch üblichen Sinne beinhaltet auch die Feststellung von Nebenwirkungen. Nach der Berufsordnung für die deutschen Ärzte ist „https://www.zusammengegencorona.de/impfen/basiswissen-zum-impfen/risiken-und-nebenwirkungen/der Arzt verpflichtet, ihm aus seiner Verordnungstätigkeit bekannt werdende unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft mitzuteilen."  Es liegt jedoch im Ermessen des Arztes, ob er einen Zusammenhang mit der Impfung sieht. Für die Meldemüdigkeit der Ärzte" gibt es viele Gründe, schon lange vor, aber besonders seit den Corona-Impfungen. Sollte der Arzt den Zusammenhang zwischen dem Schaden und der Impfung als Ursache nicht sehen, kann man auch als Patient oder dritte Person den Verdacht an das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) melden - allerdings: in Bezug auf die o.g. Haftungsfrage hat diese Meldung keinen Effekt, denn sie zielt nur auf künftige Maßnahmen ab: „Ihre Meldung wird zusammen mit allen Meldungen und verfügbaren Informationen zu dem Arzneimittel/ Impfstoff von Mitarbeitern der Bundesoberbehörden geprüft, um festzustellen, ob die übermittelten Informationen in der Meldung ein neues Risikosignal darstellen Nach der Bewertung der neuen Informationen und aller verfügbaren Daten aus den wissenschaftlichen Veröffentlichungen können die Bundesoberbehörden gegebenenfalls risikominimierende Maßnahmen anordnen."

Alle Impfstoffe nur bedingt zugelassen – das bedeutet auch 2023 noch...

Wie alle in Deutschland eingesetzten Impfstoffe werden auch die Mittel gegen eine Corona-Infektion vor ihrer Zulassung durch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und die zuständigen Gremien bei der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) überprüft und bewertet. Das PEI ist in Deutschland auch zuständig für die Beobachtung und Dokumentation auftretender Nebenwirkungen.

Nebenwirkungen und Impfschäden treten bei zugelassenen Impfstoffen selten auf. Dies gilt aber bei den COVID-Impfstoffen nur, wie gesagt: bedingt. Das PEI schrieb: „Alle in der EU und damit in Deutschland zugelassenen COVID-19-Impfstoffe haben eine bedingte Zulassung erhalten (Stand: 23. April 2021).“ (Hinweis: beim Rewiew dieses Links war das Wort "bedingt" gelöscht, obwohl weiter unten im Klapptext "Was ist eine bedingte Zulassung" zugegeben wird, dass die Zulassungen weiterhin nur bedingt gültig sind. Webchapture zeigt die frühere Formulierung.)  Die EMA ist überzeugt, dass es inzwischen genügend Daten gibt, um die bedingte in eine reguläre Zulassung zu überführen. Das ist inzwischen ein halbes Jahr her, aber am Status der Zulassung hat sich nichts geändert. Die Coronamaßnahmen-Evaluierungskommission hat die mangelhafte Datenlage - nicht zuletzt zur Impfung - massiv kritisiert. (Siehe dazu auch unser Beitrag "Wirkungen und Nebenwirkungen der Impfungen endlich unabhängig erforschen").

Impfschäden und Nebenwirkungen werden nicht flächendeckend erfasst

Abgesehen von der Möglichkeit, einen Impfschaden selbst zu melden, konnte man nach der Impfung an einer freiwilligen Online-Befragung des PEI teilnehmen (Link bei Review gelöscht - Webcapture hier, Link zur Befragungs-App hier), an der wahrscheinlich vor allem Ältere nicht teilnahmen, was die Ergebnisse verfälscht und den Eindruck erweckt, Jüngere hätten mehr Nebenwirkungen als Ältere - Link bei Review gelöscht, alternativer Link hier) Es wird in dem Zusammenhang spekuliert, dass ein gesundes Immunsystem heftiger reagiert. Recherchieren Sie bitte selbst über diesen „Fakt“ – mir scheint es unlogisch, dass die Gesunden, die auf das Virus „symptomlos“ ansprechen auf die viel „harmlosere“ Impfung plötzlich heftiger reagieren sollen. Aber das wäre noch mal ein Extra-Thema.

Todesfälle im Zusammenhang mit Impfungen werden nicht flächendeckend obduziert

...obwohl dies Pathologen seit Campagnenbeginn dringend fordern, um tatsächlich mehr zur Impfung zu wissen und, wenn man so will, auch Zweifler zu beruhigen.

„Sehr selten“ (weniger als ein Fall bei 10 000 Behandelten) wurden Herzmuskel- und Herzbeutelentzündungen bei mRNA-Impfungen gemeldet. Konkrete Zahlen zu Todesfällen gibt es – anders als beim Virus selbst - hier nicht. Allerdings findet das Bundesministerium für Gesundheit eine ähnliche Wortwahl: „Einige ältere Personen beziehungsweise Personen mit Vorerkrankungen verstarben.“ (Zitat im Link bei Review gelöscht, Wecapture hierZitat hier auch noch zu finden).

Bei AstraZeneca und Johnson und Johnson dominieren „sehr selten“ Thrombosen, darunter „einige schwere Fälle“ mit Blutgerinnseln im Gehirn und ungewöhnlich hohe Gerinnungsaktivität vor allem bei Personen unter 60 Jahren“, ebenso Kapilarlecksyndrom und das Guillain-Barré-Syndrom, jeweils mit zum Teil tödlichem Verlauf. (Zitat im Link bei Review gelöscht, Wecapture hierZitat hier auch noch zu finden).

Stand 10.02.2023 "...berichtet der Paul-Ehrlich-Institut ... von 2.255 „Verdachtsfällen von Nebenwirkungen mit tödlichem Ausgang“ - das sind 0,02 Todesfälle pro 1.000 Impfungen." HIeß es nicht vor zwei Jahren noch: jeder Coronatote ist einer zu viel"? Und kann man deshalb Impftote in Kauf nehmen? Vor Beginn der Impfkampagne galt noch der ethische Grundsatz, dass man Tote nicht aufwiegen darf.

Der Staat kommt für Impfschäden auf – das klingt doch gut!

Hier die Theorie: Für Impfschäden kommt der Staat (finanziert durch die Steuerzahler) nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) auf. Nach dem IfSG ist ein Impfschaden „die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung…“ (§2 -Pkt. 11 IfSG).

Wer durch eine von einer zuständigen Landesgesundheitsbehörde öffentlich empfohlene Schutzimpfung einen Impfschaden erlitten hat, erhält „…wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung auf Antrag Versorgung in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes, soweit dieses Gesetz nichts Abweichendes bestimmt.“ (§60 (1) IFSG) Dies gilt auch für Hinterbliebene (§60 (4) IFSG).

Antragsformulare erhält man beim zuständigen kommunalen Sozialverband – bei uns: der Kommunaler Sozialverband Sachen (KSV). Die Seite mit den obigen Erläuterungen und den Formularen für Geschädigte und Hinterbliebene finden Sie hier. 

Aber: Zahlung nur bei Bedürftigkeit

Schaut man sich zum Beispiel das Formular für Geschädigte genau an, kommt man schnell zu dem Schluss, dass man zwar schnell alles ausfüllen kann, aber dass es ein steiniger Weg wird bis zur Anerkennung. Denn

  • Sie müssen die "Schutzimpfung oder Maßnahme der spezifischen Prophylaxe" und den impfenden Arzt oder die Impfeinrichtung angeben, wo dann bzgl. der o.g. Punkte 1. bis 4. nachgefragt wird. Der Impfende wird sich im Zweifel nicht selbst belasten und wird auch versichern, dass es keine Auffälligkeiten "unmittelbar" gegeben hat.
  • Sie müssen den "ursächlichen Zusammenhang mit dem schädigenden Ereignis" beschreiben. "Vorher war ich noch gesund" reicht als Grund nicht aus.Haben Sie einen Schaden erlitten, der beim PEI nicht als solcher gelistet ist, haben Sie überhaupt keine Chance. Je größer der Abstand zwischen schädigendem Ereignis und der Erkrankung ist, als um so unwahrscheinlicher wird ein Zusammenhang angesehen. Sie finden Fallbeispiele hier, hier und hier. Es ist Aufgabe des KSV, „zu beurteilen, ob eine im zeitlichen Zusammenhang mit einer Impfung eingetretene gesundheitliche Schädigung durch die Impfung verursacht wurde.“ Da steht sich die Frage nach der Qualifikation der Mitarbeiter einer solchen Einrichtung. Wenn selbst Ärzte zu unterschiedlichen Einschätzungen kommen, dann ist man auf das Ermessen des Entscheiders angewiesen. Ich möchte diese Leute nicht herabsetzen – aber es war genau diese Feststellung der Zuständigkeit, die mich selbst von dieser noch immer nur bedingt zugelassenen Impfung abgehalten hat. 
  • Sie müssen erklären, ob sich die geltend gemachten Gesundheitsstörungen auf Ihre Berufstätigkeit auswirk(t)en. Antworten Sie mit NEIN, entsteht keine Bedürftigkeit, die aber Grundlage für einen Schadensersatz ist. War der Schaden zeitlch begrenzt, könnten Sie eine Entschädigung für entgangene Einkünfte erhalten (sofern sie mit dem vorgenannten Punkt erfolgreich waren).
  • Gegeben Sie gesundheitliche Schäden an, die sie vor der Impfung hatten (und gerade "Risikogruppen" sollten sich ja impfen lassen), dann wird man die Vorerkrankungen als Schadensursache sehen (svglw. "Be­richt des PEI über Ver­dachts­fäl­le von Ne­ben­wir­kun­gen und Impf­kom­pli­ka­tio­nen nach Imp­fung zum Schutz vor CO­VID-19")
  • Geben Sie andere Behandlungen NACH der Imnpfung an, werden diese im Fokus stehen, es sei denn, Sie können diese Behandlung als Ursache sicher ausschließen.
  • Sie müssen auch angeben, welche Versorgungsleistungen Sie ggf. schon aus anderen Quellen beziehen. Warum? Was hat das mit dem Schaden zu tun? Nichts, sondern es geht nur um eine Grundsicherung - nicht wirklich um Entschädigung. Es ist nicht das Ziel, ihnen wieder Ihr bisheriges Leben zu ermöglichen. Das ist der zynische Dank für Ihre Solidarität. 

Entschädigung durch die Hersteller? Warum man das wahrscheinlich vergessen kann

behauptet wird: "Daneben kann es einen Anspruch gegen den Hersteller der Impfdosis geben." Regierungsnahe Faktenchecker wie „Correctiv“ berufen sich regelmäßig darauf, dass nach § 84 AMG (Arzneimittelgesetz) der pharmazeutische Unternehmer bei Gesundheitsbeeinträchtigungen des Geimpften haftet, obwohl selbst die Tagesschau bereits 2021 zugab, dass das bei den Coronainjektionen im Grunde nicht gilt und der Staat (in der oben beschriebenen Form) anstelle der haftungsverpflichteten Pharma für Schäden aufkommt. 180 Klagen gegen die Hersteller sind dennoch in Deutschland anhängig, wie das ZDF informiert und ergänzt gleich, dass sie kaum eine Chance haben. 

Fazit

Es gibt nur ein "richtiges" Fazit: vor dem Schaden klug sein, sich umfassend informieren und dann bewusst die Entscheidung treffen, die sich richtig anfühlt. Diese kann für jeden anders sein. Das sollten auch "Impfgegner" einsehen. Andererseits ist es für ein (wohl immer noch) reiches Land wie Deutschland zutiefst beschämend, dass man die - wie man selbst erklärt - verschwindend kleine Zahl an Impfgeschädigten wie Leistungserschleicher behandelt, sie verantwortunsglos und völlig unsolidarisch mit Almosen abspeist und mit ihrem Leid allein lässt. Es ist beschämend und wift ein bezeichnendes Licht auf unseren Staat, wenn mutmaßlich Geschädigte in der Beweispflicht sind und falls sie gewinnen, der Staat (also die Steuerzahler) die Entschädigung zahlen müssen, während die Pharmakonzerne und ihre Lobbyisten für ihre Milliardengewinne mit Sekt übergießen.