Schwerpunkte des 2. Aufrufs
Angesprochen sind Bürger, Unternehmen, Vereine und Kommunen, die zur so genannten Gebietskulisse des Dresdner Heidebogens gehören und ein Vorhaben umsetzen wollen, das zur LES passt. Zur Gebietskulisse gehören alle Kommunen zwischen Kamenz und Großenhain, Dresden und der Landesgrenze im Norden. Dresden gehört nicht dazu. Zu den Zielen des aktuellen Aufrufs gehört Kleinst- und Kleinunternehmen bei der Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen zu unterstützen, Sport- und Freizeiteinrichtungen zu entwickeln und zu fördern, durch die Schaffung und Sicherung von Bildungsangeboten für junge Familien beste Bedingungen zu schaffen, eine attraktive Naherholungsinfrastruktur zu entwickeln, bessere Versorgungsbedingungen für Ältere zu schaffen, der Schließung von Landarztpraxen entgegenzuwirken und manches mehr.
Der 2. Aufruf – 2,5 Millionen Euro stehen noch für das Jahr 2016 bereit
Im zweiten Aufruf werden durch den Dresdner Heidebogen nochmals 2,5 Millionen EURO bereitgestellt. Diese Geld gilt es nun durch passende Vorhaben zu untersetzen. Bis zum 04. Juli 2016 ist nun Zeit, die Antragsunterlagen einzureichen, das ist der so genannte Stichtag.
Es ist also das beste, sich rechtzeitig mit dem Regionalmanagement in Verbindung zu setzen. Dieses prüft, ob und in welches Handlungsfeld das Vorhaben passen könnte und übergibt an den Antragsteller eine Checkliste, welche Unterlagen benötigt werden.
Infrastruktur, Wirtschaft, Bildung & Tourismus sollen gefördert werden
Zum besseren Verständnis hier einige Beispiel für mögliche Föderprojekte:
Handlungsfeld: Wirtschaft & Infrastruktur:
- Um- oder Wiedernutzung leerstehender Gebäude für Unternehmen (Unternehmen, die der Grundversorgung der Bevölkerung mit Waren & Dienstleistungen dienen,sowie Handwerksunternehmen)
- Modernisierung und/oder Außenhüllensanierung von gewerblichen Unternehmen der Grundversorgung, hier besonders Gastronomien
- Ausstattung von gewerblichen Unternehmen der Grundversorgung (Maschinen, Anlagen und mit dem Gebäude fest verbaute Ausstattungen)
- Gestaltung von Freiflächen & Plätzen, Rastplätzen, Spielplätzen
- Ausbau von ländlichen Wegen
- Abbruch und Entsiegelungen auf öffentlichen Flächen
- Kooperationen zur wirtschaftlichen Zusammenarbeit, Zusammenarbeit von Unternehmen & Schulen, Projekte zur Berufsorientierung etc.
Fördersätze: zwischen 20 und 50 % (für Unternehmen max. 30 %)
max. Zuschuss: zwischen 75.000 und 100.000 EUR (für Kommunen bis 450.000 EUR)
Handlungsfeld: Tourismus, Naherholung & Freizeit:
- Sanierung, Modernisierung, Erweiterung von Beherbergungsbetrieben (hier auch im Außenbereich z.B. Biergarten) - Qualifizierung öffentlicher Einrichtungen des Tourismus (z.B. Sanitäranlagen am Campingplatz, Maßnahmen des Barriereabbau)
- Modernisierung und/oder Außenhüllensanierung von Kultureinrichtungen
- Ausbau des tour. Wegenetzes, öffentliche Besucherlenkung & Beschilderung, Ausstattung öffentlicher Einrichtungen für Touristen, Radfahrer, Wanderer, Besucher - Abbruch und Entsiegelungen auf öffentlichen Flächen
- Neuschaffung von öffentlichen Freianlagen (bes. für Jugendliche)
- Kooperationen, die der Vernetzung & Qualifizierung der Akteure des Tourismus dienen; Vorhaben die der Informationsvermittlung dienen
Fördersätze: zwischen 20 und 50 % (für Unternehmen max. 30 %)
max. Zuschuss: zwischen 75.000 und 100.000 EUR (für Kommunen bis 450.000 EUR)
Handlungsfeld: Bildung:
- Entwicklung von Bildungs- und Weiterbildungsangeboten für alle Generationen
Fördersätze: zwischen 60 und 90 % (für Unternehmen max. 30 %)
max. Zuschuss: zwischen 10.000 und 15.000 EUR
Handlungsfeld: Regionsübergreifende Kooperationen
- Zusammenarbeit von Vereinen, Unternehmen oder Gebietskörperschaften überregional zu den Themen: Jugendarbeit, Tourismus, Landschaftspflege & Direktvermarktung
Fördersätze: zwischen 70 und 90 % (für Unternehmen max. 30 %)
max. Zuschuss: zwischen 10.000 und 40.000 EUR
Am 15. August 2016 trifft sich der Koordinierungkreis, der die eingereichten Anträge bewertet und nach einem Rankingverfahren in eine Rangliste einordnen. Sinn des Rankings ist, dass alle Förderschwerpunkte ausgewogen bedient werden und das Budget zuerst für Vorhaben verwendet wird, die eine hohe Bedeutung für die Entwicklung der Region haben.
Wer sich informieren möchte über Termine, Fördermöglichkeiten und das Verfahren, kann dies unter www.heidebogen.eu/foerderung tun oder die Beratungsangebote des Regionalmanagements kostenfrei und unverbindlich in Anspruch nehmen.
Kontakt: Regionalmanagement Dresdner Heidebogen · August-Bebel-Str. 2 · 01471 Radeburg · Tel. 035208 / 34781 · info · @heidebogen.euwww.heidebogen.eu/foerderung