Demokratie ist nicht selbstverständlich, sondern muss ständig aktiv gelebt und auch gegen vielfältige Bedrohungen verteidigt werden, heißt es in dem Kabinettsbeschluss. Die Probleme anzugehen, sei eine gemeinsame Aufgabe von Staat und Bürgern. Beschimpfungen und Beleidigungen von Flüchtlingen, brennende Asylbewerberheime sowie Angriffe auf Schutzbedürftige, auf ehrenamtliche Helfer, auf Polizisten oder Verantwortung tragende Politiker verletzen unsere Werte, beschädigen unsere Aufbauleistung und beschämen die Mehrheit der Sachsen.
Im Einzelnen wurden folgende Punkte beschlossen:
*Stärkung der Inneren Sicherheit
Der Stellenabbau im Bereich der Polizei wird ausgesetzt. Damit wird auf den Abbau von 676 Stellen bis 2020 verzichtet. Zusätzlich werden 1.000 neue Stellen geschaffen. Damit stehen insgesamt 1.676 Stellen mehr als bislang geplant zur Verfügung. Die Zahl der Polizeianwärter wird noch in diesem Jahr um 100 auf 500 erhöht. In der Justiz und im Justizvollzug soll auf den eigentlich bis 2020 geplanten Abbau von 370 Stellen verzichtet werden. Damit werden insbesondere Justizvollzug, Gerichte und Staatsanwaltschaften gestärkt.
Die Fortbildung bei der Polizei soll weiter vertieft werden, insbesondere mit Blick auf den Umgang mit Extremismus und in den Bereichen der interkulturellen Kompetenz, der Prävention gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sowie der Inklusion. An der Hochschule der Sächsischen Polizei Rothenburg (FH) wird eine Professur für gesellschaftspolitische Bildung neu geschaffen. Außerdem wird der Anteil von Polizeianwärtern mit Migrationshintergrund in den nächsten Jahren erhöht.
Weiter verbessert werden soll die Sicherheit in und vor Asylunterkünften. Dazu gehören neben einem professionellen Wachschutz auch der Einsatz der Wachpolizei, der ab Anfang Mai starten soll. Zur Erhöhung des Kontroll- und Fahndungsdrucks auf Rechtsextremisten und politisch motivierte Straftäter werden als Sofortmaßnahme die mobilen Einsatz- und Fahndungsgruppen (MEFG) der Polizei verstärkt. Die Beobachtung des Extremismus wird intensiviert und hierfür das Landesamt für Verfassungsschutz verstärkt. Noch stärker in den Blick genommen werden sollen dabei die Bemühungen von Rechtsextremisten, Einfluss auf asylkritischen Protest zu gewinnen.
Sachsen plant außerdem eine Bundesratsinitiative zur Verschärfung des Strafrahmens bei Angriffen auf Polizisten und Mitarbeiter der Rettungsdienste. Die Initiative zielt darauf ab, die Mindeststrafe auf sechs Monate anzuheben.
*Förderung der politischen Bildung und Demokratie
Der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung sowie den übrigen Trägern der politischen Bildung werden zur Stärkung ihrer gesellschaftspolitischen Bildungsarbeit sowie für verstärkte Online-Arbeit ab sofort zusätzlich eine Million Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt.
Das Programm „Weltoffenes Sachsen“ wird unter Berücksichtigung des Evaluationsergebnisses weiter entwickelt und finanziell besser ausgestattet. Bereits vielfach vorhandene Dialogformen in der Schule wie Debattier-Clubs, Schülerparlamente und Schülerzeitungen sollen ausgebaut werden. Das Kultusministerium und das Justizministerium richten eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Sächsischen Bildungsagentur und der Sächsischen Rechtsanwaltschaft ein, die rechtzeitig zum Beginn des Schuljahres 2016/2017 ein Konzept zum verbesserten Verständnis für politische, demokratische und rechtliche Prozesse im Rahmen bestehender Schulfächer erarbeitet. Die Wahlmöglichkeit zwischen den Unterrichtsfächern Geschichte und Geografie im Realschulbildungsgang der Klassenstufe 10 wird aufgehoben, um den Schülern künftig eine noch weitergehende Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Aspekten zu ermöglichen.
*Förderung des gesellschaftlichen Dialogs
Die Strategie der Staatsregierung - politische Auseinandersetzung, Demokratiestärkung, Prävention und Repression - bildet die Grundlage für die Stärkung der Demokratie und die Bekämpfung des Extremismus. Aufgabe des Innenministeriums und des für Integration zuständigen Ressortbereichs ist es, unter Einbeziehung der Kommunen, der örtlichen Akteure der Zivilgesellschaft, Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie der Vereine und Präventionsräte regionale Maßnahmen zur Umsetzung der Gesamtstrategie zur Stärkung der Demokratie vor Ort im Dialog zu entwickeln.
Die Staatsregierung verstärkt die Kommunikation über die Möglichkeiten von Bürgerbeteiligung in ihren verschiedenen Facetten. Insbesondere wird der direkte Dialog mit der Kommunalpolitik und der Bevölkerung über wesentliche Vorhaben der Staatsregierung intensiviert. Die Staatsregierung wird weiterhin moderierte Dialoge mit Bürgern anbieten, insbesondere im ländlichen Raum.
Zukünftig wird der Ministerpräsident jährlich Vertreter des Ehrenamtes in Sachsen zu einer Würdigung und Ermunterung ihres wertvollen Engagements einladen. Die Vergabe des Sächsischen Bürgerpreises wird um eine Kategorie „ehrenamtliches Engagement in der Arbeit für Flüchtlinge“ erweitert. Die Staatsregierung stärkt die Online-Kommunikation über das bestehende Beteiligungsportal auf www.sachsen.de und baut das dortige Angebot aus.
Um die Kompetenzen im Bereich Bürgerkommunikation und bürgernahe Verwaltung zu verbessern, sollen die Fortbildungsangebote der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege Meißen entsprechend ausgebaut werden.
*Integration
Die Staatsregierung wird außerdem ihre Maßnahmen zur Integration weiter stärken. Das umfasst unter anderem Maßnahmen des Spracherwerbs und die Aufstockung der bestehenden Richtlinien zur Sozialen Betreuung und zur Förderung von Integrativen Maßnahmen vor Ort. Im Geschäftsbereich von Integrationsministerin Petra Köpping werden acht neue Stellen geschaffen. An den Hochschulen soll die Studienberatung von Flüchtlingen weiter ausgebaut werden. Die Sächsische Staatsregierung wird die Integrationsinitiative der Forschungsorganisationen Fraunhofer-Gesellschaft und Leibniz-Gesellschaft unterstützen. Das Wirtschaftsministerium wird über das Programm „Arbeitsmarktmentoren für Geflüchtete“ Orientierung für arbeitssuchende Asylbewerber und Flüchtlinge anbieten.
Weiterhin werden das Landwirtschafts- und das Kultusministerium gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit und mit Unterstützung der Industrie- und Handelskammer Chemnitz eine Reihe von Regionalveranstaltungen zu „Beschäftigungsmöglichkeiten und Integration von Asylbewerbern in den sächsischen Arbeitsmarkt“ mit dem Schwerpunkt auf der Landwirtschaft und den „Grünen Berufen“ durchführen.
Zur Schaffung von Teilnahmemöglichkeiten von Flüchtlingen am organisierten Sport in sächsischen Sportvereinen werden dem Landessportbund Sachsen bis 2018 pro Jahr zweckgebunden 200.000 Euro zur Verfügung gestellt. Damit mehr berufstätige Menschen in Sachsen die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen, wird die Einbürgerungskampagne intensiviert.
Sozialministerium: Sonderprogramm Förderung des Ehrenamts im Bereich Flüchtlingshilfe
Zur Unterstützung ehrenamtlichen Engagements bei der Aufnahme und Betreuung von Flüchtlingen und Asylbewerbern legt der Freistaat Sachsen auch 2016 ein Sonderprogramm auf. Dazu stehen bis zu 1 Mio. Euro zur Verfügung.
»Die Betreuung von Flüchtlingen stellt uns auch in diesem Jahr vor große Herausforderungen. Viele Bürgerinnen und Bürger haben ihr spontan begonnenes Engagement weiter fortgesetzt. Sie unterstützen die ankommenden Flüchtlinge und Asylsuchenden bei ihren ersten Schritten in Sachsen. Sie sind mit Herz für andere da, dafür danke ich allen herzlich«, betonte Sozialministerin Barbara Klepsch. Diese Hilfsbereitschaft wird auch 2016 mit einem Sonderprogramm unterstützt. Für eine ehrenamtliche Tätigkeit von durchschnittlich mindestens 20 Stunden monatlich können Bürger aus Landesmitteln eine pauschale Aufwandsentschädigung von bis zu 40 Euro monatlich erhalten.
»Die Herausforderungen könnten nur durch das Zusammenspiel vieler gesellschaftlicher Kräfte gemeistert werden. Dazu gehörten neben den staatlichen Institutionen sowie den hauptamtlichen Strukturen der Verbände und Vereine auch tausende Ehrenamtliche«, so die Ministerin. * Wer ist Antragsberechtigt? Antragsberechtigt sind Projektträger, bei denen das Ehrenamt geleistet wird. Das sind Vereine, Verbände und Stiftungen - soweit sie als gemeinnützig anerkannt sind; Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Sachsen sowie deren Untergliederungen; Kirchgemeinden, Religionsgemeinschaften; Kommunen (Landkreise, Kreisfreie Städte, Gemeinden, Gemeindeverbände).
* Wer erhält die Pauschale?
Die Pauschale erhalten Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Sachsen haben. Sie müssen sich mindestens 20 Stunden monatlich engagieren und dürften beim Projektträger nicht regulär beschäftigt sein oder dort einen Freiwilligendienst oder ein bezahltes Praktikum ableisten. Der Projektträger darf für denselben Zweck und Zeitraum auch keine andere Förderung aus anderen Förderprogrammen des Freistaates Sachsen oder von sonstigen Dritten erhalten.
* Was ist förderfähig?
Förderfähige Tätigkeiten sind die Vermittlungen von Sprachkenntnissen und Dolmetscherleistungen; die Sammlung, Aufbereitung und Ausgabe von Sachspenden sowie allgemeine soziale und kulturelle Betreuungen. Dazu gehören die Begleitungen zu Behörden, Einrichtungen und medizinischen Behandlungen sowie sonstige integrative Maßnahmen.
* Was ist nicht förderfähig?
Nicht förderfähig sind politische oder religiöse Aktivitäten sowie Maßnahmen, für die es spezielle Förderprogramme gibt. Auch Verfahrens- und Rechtsberatung und Maßnahmen der Integration in Ausbildung, Arbeit und Beruf zählen nicht dazu. Das Programm wird in Anlehnung an das Verfahren nach der Richtlinie »Wir für Sachsen« durchgeführt. Anträge können bei der Bürgerstiftung Dresden, Barteldesplatz 2, 01309 Dresden eingereicht werden.
Hinweise zur Antragstellung sowie die aktuellen Formulare sind unter www.ehrenamt.sachsen.de abrufbar.
Telefonische Rückfragen sind unter 0351 3158150, 0351 3158163 sowie unter 0351 5645646 möglich. Anträge, die sich auf einen ganzjährigen Einsatz im Jahr 2016 beziehen, können bis zum 31.03.2016 gestellt werden. Anträge, die sich auf einen Einsatz im 2. Halbjahr 2016 beziehen, können bis zum 30.06.2016 eingereicht werden.
Für engagierte Einzelpersonen oder Gruppen, die keinem Verein oder Verband angehören, kann der Landkreis bzw. die Kreisfreie Stadt, soweit Kenntnis über das Engagement Einzelner besteht, selbst Anträge bei der Bürgerstiftung einreichen und nach Erhalt der Förderung die Aufwandsentschädigungen an die Endempfänger auszahlen, beispielsweise auch durch die untere Unterbringungsbehörde.